Kann ein Verkäufer bei einen Privatverkauf trotz ordnungsgemäßer Abwicklung und Erhalt des Geldes, seinem Artikel zurückfordern vom Käufer?
Ich habe bei vinted einen Artikel via Käuferschutz erworben und den Erhalt der Ware ordnungsgemäß bestätigt, damit der Verkäufer sein Geld erhält. Die Ware ist wie beschrieben. Der Käufer will nun die Ware zurück erhalten, worauf ich nicht weiter eingegangen bin. Für mich ist der Privat- Kauf sauber abgeschlossen. Die Kommunikation habe ich jetzt blockiert, da es zunehmend emotional und unsachlich wurde. Bin ich rechtlich verpflichtet, die Ware trotz ordnungsgemäßen Kauf zurückzugeben?
Gruß
Warum will der/die VerkäuferIn denn den Artikel retour haben?
weil ihm die Kommunikation nicht gefallen hat, da ich nicht sofort reagiert habe als die ware an den hermesshop übergeben wurde
5 Antworten
Natürlich nicht. Ignorieren ist genau das richtige Mittel und bestenfalls noch ein Hinweis, dass er seine Geschäftsfähigkeit mal überprüfen müsste.
Wenn der Verkauf ordnungsgemäß war gibt es kein Grund den Verkauf rückgängig zu machen
Da der Verkäufer sein Geld erhalten hat und wohl auch sonst alles in Ordnung war hat der Verkäufer keinen Anspruch auf die Rückgabe der Ware. Einzige für mich in Frage kommende Möglichkeit wäre noch eine wirksame Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB, wofür der Verkäufer aber einen Grund bräuchte, wie z.B. einen Irrtum. Dafür müsste er aber entsprechende Angaben machen.
Nein! Mit dem Versenden der Ware und Bezahlung derselben ist der Vertrag abgeschlossen und die Ware geht in dein Eigentum über.
Du könntest dem Verkäufer die Ware sogar für einen deutlich höheren Preis zum Rückkauf anbieten.
Gegen üble Nachrede kannst du Anzeige erstatten. Das darfst du ihm gerne schreiben. Sichere Beweise anhand von Screenshots, Nachrichten nicht löschen.
ja, das habe ich bereits alles gespeichert, falls noch was nachkommt
Der Käufer will nun die Ware zurück erhalten...
Der Käufer bist Du, Du meinst den Verkäufer.
Wie auch immer, dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.
Genau ich habe die Ware gekauft und der Verkäufer will sie jetzt wieder zurück.
Wie gesagt, das kann er vergessen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ignoriren, blockieren, fertig.
Ok, er drohte in seiner natürlich negativen Bewertung gegen mich rechtliche Schritte einzuleiten und betitelte mich als Betrügerin. Das ignoriere ich dann jetzt mal gekonnt.