Otto- falsche Inkassoforderungen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du für das Konto ein sicheres Passwort verwendet? Nicht, dass da irgendjemand mit deinem Account und auf deine Rechnung bestellt hat...

Welche Adresse müsste bei Otto denn hinterlegt sein?

Aus dem Inkassoschreiben müsste ja hervorgehen, um was für eine Bestellung es geht. Hast du das Inkassoschreiben vorliegen?

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Kleiner Hinweis schon mal am Rande für den Fall dass es sich bei dem Inkassobüro um EOS handelt: Gegen EOS ist aktuell eine Musterklage anhängig: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/inkassoforderungen-von-eos-jetzt-an-der-musterklage-teilnehmen-64012

https://www.musterfeststellungsklagen.de/eos

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Wld85 
Fragesteller
 14.04.2022, 23:24

der Brief kommt vom Deutschen Inkasso Dienst und EOS. die Forderung setzt sich zusammen aus einer „Rechnung von September 2021“ und

5€ Mahngebühren von Otto, Rechnungsbetrag (Hauptforderung) 42,94€, Inkassovergütung 18€, verzugsschaden 6,50€, weiterer Verzugsschaden 0,50€…= 72,94€

Dann wird darauf hingewiesen dass ab 26.4. weitere Inkassogebühren von 32,40€ fällig werden.. und jegliche Korrespondenz über DID/EOS zu erfolgen hat.
ausserdem dass meine Adresse „aktualisiert“ wurde und ein Hinweis auf einen link bezüglich Fehler oder Identitätsmissbrauch/Verwechslung. Ich hatte meine Frage vielleicht etwas unglücklich formuliert.. mir ist bewusst dass ich mich an Otto/Inkasso wenden muss um weitere Infos zu erhalten. Ich dachte nur vlt. hat jemand Erfahrung mit falschen Forderungen seitens eines Inkassounternehmens.

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JuristHelfer  15.04.2022, 00:33
@Wld85

5 € Mahnkosten sind unzulässig. Es dürfen maximal 2,50 € sein. Und auch nur dann, wenn tatsächlich per Briefpost gemahnt wurde.

EOS ist das Haus- und Hof-Inkasso der Otto Gruppe. Nach meiner Einschätzung ist das Firmeninkasso, was grundsätzlich unzulässig ist.

Schreibe EOS einen Brief. Mit deinem Namen, deiner Anschrift und dem EOS Aktenzeichen.

Weise die Forderung mit Bezug auf § 174 BGB wegen fehlender Gläubiger-Vollmacht zurück. Gläubiger ist hier Otto. https://dejure.org/gesetze/BGB/174.html

Die Vollmacht kann nachgereicht werden. Trotz deiner Zurückweisung. Wenn die Vollmacht gar nicht vorhanden war, dann erstellen die einfach eine mit entsprechenden Datum, so dass sie so aussieht, als wäre sie korrekt erstellt worden.

Dagegen kann man nix machen. Die Vollmacht muss definitiv ein Datum und eine Unterschrift aufweisen.

Fordere Nachweise, dass Du eine Bestellung in Höhe von 42,94 € im September 2021 getätigt haben sollst, und Belege über die Zustellung dieser Bestellung. Dann wird schnell Ruhe sein. Oder die machen unseriös weiter, wie man es von EOS gewohnt ist.

Dann wird darauf hingewiesen dass ab 26.4. weitere Inkassogebühren von 32,40€ fällig werden

Absolut unzuläsig und unseriös. Dafür gibt es in der Höhe keinerlei rechtliche Grundlage.

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Wld85 
Fragesteller
 15.04.2022, 00:41
@JuristHelfer

Wow vielen Dank für deine Hilfe. Ja ich muss mich mal ausgiebig damit befassen vor allem was die Rechtliche Seite angeht. Ich habe (was die Inkassokosten usw angeht) deinen link befolgt und mich registrieren lassen. Vllt meldet sich da jemand.
was die eigentliche Bestellung angeht werde ich mich an Otto wenden, wie du sagst mit angeben der Bestellung und auch Zustellung.
mich grübel die ganze Zeit ob ich im September irgendwas bei Otto bestellt habe.. aber mir fällt nix ein. Ich habe bei Otto die letzten zehn Jahre so gut wie gar nicht bestellt außer diesen blöden Staubsauger und das ist so lange her dass ich bezweifle dass da noch offene Forderungen sein sollten. Und dann hätten die mich längst angeschrieben meiner Meinung nach. Naja gut, sind jetzt nur Spekulationen. Woher kennst du dich eigentlich so gut aus? ☺️
dass Otto so ein drecksladen geworden ist, hat so ein gutes Image - schon krass.

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JuristHelfer  15.04.2022, 00:49
@Wld85

Die Forderung mit dem Staubsauger wäre nach den §§ 195 und 199 BGB eh längst verjährt. Man dürfte aber trotzdessen versuchen, diese bei Dir geltend zu machen. Das ist nicht verboten. Du müsstest dann den Einwand der Verjährung kund geben. Also schreiben das die Forderung verjährt ist.

Aber hier geht es ja um eine angeblich von Dir aufgegebene Bestellung, aus September 2021, in Höhe von 42,94 € .

Was meinst Du mit registrieren lassen?

Bitte schreibe nur mit EOS, nicht mit Otto. Wenn die Sache beim Inkasso liegt, hält sich Otto da raus.

Otto ist wirklich mies. Generell durch den früheren, schmierigen Chef, Michael Otto. Wegen dem unseriösen EOS Inkasso. Und den seit Jahren sehr unbeliebten Hermes Versand, der einen miesen Ruf hat.

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Wld85 
Fragesteller
 15.04.2022, 00:51
@JuristHelfer

den link den du geschickt hattest, bezüglich der Klage. Da kann man sich wegen einer Forderung registrieren und die prüfen das dann wohl. (Verbraucherschutz). Ok also ich hätte Otto jetzt angeschrieben und gefragt wie sich die Forderung zusammensetzt. Wieso ist dies keine gute Idee? (Sorry hab von sowas keine Ahnung🙈)

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JuristHelfer  15.04.2022, 00:54
@Wld85

Der Link war von von einem anderen Nutzer, in dessen Antwort weiter oben ( ´Answer1234567´ ) . :)

Weil Otto dann raus ist, sobald sie die Forderung an ihr Inkassobüro abgetreten haben. Deswegen schreiben die Inkasso-Fritzen auch immer, dass Schriftverkehr und Zahlungen künftig nur noch an sie zu richten sind.

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Answer1234567  15.04.2022, 21:36
@JuristHelfer
Absolut unzuläsig und unseriös. Dafür gibt es in der Höhe keinerlei rechtliche Grundlage.

Gemeint ist hier wohl, dass sich die die Inkassokosten auf 32,40 € erhöhen (nicht um). Rechtsgrundlage ist hier Nr. 2300 Abs. 2 Satz 1 und 2 VV RVG.

Ist hier m. E. aber auch erst mal nebensächlich, zu klären ist erst mal, ob die HF überhaupt besteht (was der FS ja bestreitet).

Insofern möge Otto oder EOS die zugrundeliegende Rechnung vorlegen sowie die verwendete Lieferanschrift und die IP-Adresse des tatsächlichen Bestellers.

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Wld85 
Fragesteller
 14.04.2022, 23:27

Ach so ja also eigentlich dachte ich schon dass mein Passwort safe ist. Aber heutzutage kann ja alles mögliche passieren.
die Adresse meiner Eltern ist bei Otto von früher hinterlegt.. auf meinen Namen, das muss aber vor 2009 gewesen sein. An meine Adresse ab 2009 wurde lediglich mal ein Staubsauger bestellt und das war vllt 2019 und den hab ich -ganz sicher- bezahlt 🤔

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Frag bei Otto und beim Inkasso Büro nach, was denn da bestellt wurde und auf welchen Namen und wohin, danach bist du schlauer.

supermayerxxl  14.04.2022, 21:33

Kann es sein, dass du vielleicht mit deinem Account bei deinen Eltern eingeloggt warst und die versehentlich was über deinen Account bestellt haben? Würd erstmal selbst versuchen, bissel was rauszufinden, bevor man gleich Anzeige erstattet.

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Wld85 
Fragesteller
 14.04.2022, 21:59

ich habe gelesen dass man auf Forderungen die unbegründet sind nicht reagieren muss/soll deshalb bin ich unsicher.. es stellte sich mir halt auch die Frage ob ich Otto selber anschreiben soll oder die EOS Inkassofirma (die Otto gehört… 🤓)

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JuristHelfer  15.04.2022, 00:35
@Wld85

Ist richtig. Aber man hat trotz unbegründeter Forderungen ein Interesse an der Aufklärung des Ganzen. Und das ein das Inkassobüro in Ruhe lässt.

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ich würde erstmal eine forderungsaufstellung von dem inkasso verlangen

KeuscheNutella  14.04.2022, 21:52

Und zugleich würde ich der forderung einmal mit etwas begründung wiedersprechen. Das würde ich als einschreiben versenden und erst wieder reagieren bis etwas vom gericht kommt

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"Nichts machen" wäre schlecht, denn Otto hat dir mit Sicherheit schon einen SchuFa-Eintrag verpasst und das Inkasso vermutlich auch. Zum Glück geht es nur um ca. 40 Euro. Trotzdem würde ich versuchen, das aufzuklären und meine SchuFa checken und Otto und EOS dann auffordern, diese Einträge zu entfernen. Aber eins nach dem anderen.

supermayerxxl  15.04.2022, 10:22

Ich würde mal nachfragen, welche Adresse als Lieferadresse angegeben war, oder die Sendungsverfolgung anfordern. Wenn du dir sicher bist, das nicht der "kleine Bruder" (oder wer auch immer) da Unsinn getrieben hat, könntest du auch Anzeige erstatten. Dann hast du auch was gegenüber EOS und OTTO auch was "vorzuweisen".

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Wld85 
Fragesteller
 15.04.2022, 10:23

Bekommt man wegen 40€ nen schufa Eintrag…? Ich werde mich um die Sache kümmern, will nur gut informiert sein bevor ich irgendwas „falsches“ schreibe

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supermayerxxl  15.04.2022, 10:27
@Wld85

Ja, ich denke schon, dass die mittlerweile das an die SchuFa gemeldet haben, das wäre zumindest der Normalfall. Eben, es sind "nur" 40 Euro, daher wird das auch keine großen Auswirkungen auf deine SchuFa haben, trotzdem muss es ja nicht sein. SchuFa Auskunft kannst du umsonst beantragen, danach weißt du es genau.

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Kontakt mit Otto aufnehmen und Anzeige bei der Polizei erstatten, es sieht danach aus, als habe jemand Dein Konto dort gehackt und missbraucht.

Wld85 
Fragesteller
 14.04.2022, 21:18

Anzeige gegen unbekannt?

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HugoHustensaft  14.04.2022, 21:20
@Wld85

Klar, gegen wen sonst? Übrigens müsste Otto anhand der Serverprotokolle nachvollziehen können, von welcher IP-Adresse bestellt wurde. Ebenso müssten die wissen, was bestellt wurde, wohin es geliefert wurde etc. - und zum Nachweis der Begründung der Forderung sind die verpflichtet.

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supermayerxxl  14.04.2022, 21:30
@Wld85

Erstmal versuchen rauszufinden was los ist, bevor man Anzeige erstattet!

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