Von Beamter im m.D. zu Verwaltungsfachangestellten wechseln?

Hallo,

die Frage kann im ersten Moment vlt. blöd vorkommen, aber würde trotzdem gerne Eure Meinungen lesen.

Also ich bin zur Zeit noch Beamter auf Probe (1 Jahr noch ca.) und daher auch in der Besoldungsgruppe A6. Arbeite aber auf einer Stelle, wo die angestellten Kollegen mittlerweile EG 9a kriegen. Da sich bei dem Gehalt der Beamten nicht viel tut und ich denke bei den aktuellen Verhandlungen auch nicht viel bei rauskommen wird, überlege ich mir freiwillig den Beamtenstatus aufzugeben und als angestellter weiter zu arbeiten. Man fühlt sich in letzter Zeit nur noch verarscht: kein Weihnachtsgeld, keine Corona Sonderzahlung, obwohl man das gleiche leistet etc...

Da meine Frau aus privaten Gründen auch nicht arbeiten gehen kann, muss ich auch ihre private Krankenvesicherungsbeiträge bezahlen, das heißt dann für mich im Monat so ca. 430€ allein für unsere priv.Krankvers.beiträge zahlen zu müssen.

Wäre ich aber Angestellter würde meine Frau ja auch über die gesetzliche Familienversicherung versichert sein und ich weiß nicht wie es im hohen Alter überhaupt aussehen wird.

Den einzigen Vorteil, den ich beim Beamtentum zu Zeit sehen kann ist die Pension. Da kann man nicht meckern, wenn man sieht wie wenig die gesetzliche Rente zur Zeit ausfällt.

Was würdet Ihr tuen in meiner Situation, Beamter bleiben oder Verwaltungsfachangestellter werden?

Beamter bleiben 100%
Verwaltungsfachangestellter werden 0%
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Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

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Studieren in Österreich, Krankenversichert?

Hey Leute ich brauche euere Hilfe. Online findet man unterschiedliche Aussagen und auch meine eigene Krankenversicherung konnte mir nur vage Aussagen geben.

Ab Oktober studiere ich in Österreich. Beim Hauptwohnsitz bleibt jedoch in Deutschland.

ich besitze die Europäische Krankenversicherungskarte und wollte wissen inwiefern diese für mein Studium reicht und ob ich eine private Zusatz/Auslandsversicherung abschließen muss.

Meine Krankenkasse meine die Europäische Versicherungskarte kann nur in Notfällen benutzt werden und da ist auch immer begrenzt für welche Leistungen diese anwendbar ist, d.h. geplante Arztuntersuchungen werden nicht gedeckt.

Das möchte ich aber gar nicht. Das kann ich ja alles in Deutschland machen, denn dort werde ich auch alle paar Wochen regelmäßig sein. Dennoch mir geht es darum wenn ich zum Beispiel krank bin und für meine Österreichische Uni einen Arztbescheid brauche, den ich spontan eben nur in Österreich machen kann.

Ansich finde ich die Idee einer Zusatzversicherung gut, jedoch nicht wenn die 85€+ kostet(wie bei fast allen), und ich diese nur für eine eine Krankheitsbescheinigung brauche.

Ich bin daher etwas überfordert und weiß nicht was ich machen kann, auch weil ich keine klaren Antwort bekomme und finde.

Daher wende ich mich an euch und hoffe der ein oder andere hat sich selber schon mit diesem Thema auseinandergesetzt oder kann mir weiter helfen, bzw. einen Rat geben.

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Beamtenanwärter Krankenversicherung?

Hallo zusammen.

Ich fange bald mein duales Studium als Beamtenanwärter (NRW) an und kümmere mich zur Zeit um die Krankenversicherung, da ich ja dazu verpflichtet bin, mich versichern zu lassen. Nun hab ich das ganze so verstanden, das ich in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss und bei der privaten Krankenversicherung ein Teil des Betrags von Dienstherrn übernommen wird. Leider ist es so dass weder ich, noch meine Eltern oder Bekannte sich damit auskennen weshalb ich nun hier meine Fragen stellen muss.

Angenommen ich schaffe aus irgendeinem Grund das Studium nicht (wovon wir natürlich nicht ausgehen wollen) und ich habe mich für die private Versicherung entschieden, ist es möglich dann noch zur gesetzlichen zu wechseln? Man kommt da ja eigentlich nicht raus, aber wenn ich aus irgendeinem Grund es nicht schaffen sollte, im Beamtendienst zu bleiben zahle ich mich ja später dumm und dämlich und werde das ja schlecht finanzieren können.

Vorerkrankungen habe ich nicht, musste in der Grundschulzeit mal ein paar Tage im Krankenhaus verbringen, aber das war's auch. Die private Krankenversicherung scheint dann doch (zumindest während des Studiums) besser zu sein, aber sicher bin ich mir absolut nicht. Ich habe viel recherchiert und rum gefragt, alle anderen scheinen ja auch bei der privaten zu sein, aber ich habe irgendwie total Bedenken... Vielleicht kennt sich ja der ein oder andere hier aus oder ist selbst Beamtenanwärter und kann mir da weiterhelfen. ich bedanke mich im voraus herzlich für alle Antworten. :) LG

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Gesundheitsfragen bei privaten Krankenversicherungen?

Hallo zusammen,

2016 (mit 16) wurde mir beiläufig die Diagnose „intermittierendes allergisches Asthma bronchiale“ gestellt.

Ich hatte die letzten 5 Jahre keine Beschwerden, Einschränkungen im Sport oder Alltag und habe auch keine Medikamente (z.B. Asthmaspray) genommen.

Ich bin Beamten-Anwärterin und zurzeit noch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Weil ich aber in der gesetzlichen Kasse mehr als doppelt so viel zahlen muss und schlechtere Leistungen bekomme, würde ich gern in die private KV wechseln. Nach dem Studium werden die Kosten in der gKV noch erheblich höher.

Die meisten privaten Versicherer fragen ja, ob in den letzten 3 Jahren Behandlungen / Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente genommen wurden.

Ist es den Versicherern egal, dass ich vor mehr als 5 Jahren Asthma diagnostiziert bekommen habe, weil sie diesen Zeitraum nicht abfragen? Also gehen sie davon aus, dass diese Erkrankung bzw. Diagnose irrelevant ist, wenn sie in den letzten 3 Jahren nicht behandelt wurde und deshalb auch nicht mit unmittelbaren Kosten für eine kurzfristige Behandlung zu rechnen ist? Könnte es ein Problem geben, wenn ich in 40 Jahren Asthma bekomme und sie auf die Diagnose stoßen, die ich nicht angegeben habe, weil sie außerhalb des Abfrage-Zeitfensters lag?

Ich wollte sonst nächstes Jahr, wenn mein Studium abgeschlossen ist, zum Pneumologen und mich nochmal auf Asthma „testen“ lassen. Aber wenn der auch wieder Asthma feststellt und ich nach wie vor keine Medikamente brauche und keine Einschränkungen bemerke, dann habe ich ja wieder ne Diagnose, die auf dem Papier schädlich für eine künftige Versicherung ist. Außerdem weiß ich nicht, ob die Versicherer eine aufgehobene Diagnose akzeptieren oder nicht doch skeptisch werden und mich ausschließen… wenn diese Diagnose einfach im Zeitstrahl verschwindet (und das alles rechtens ist), wäre mir das natürlich am liebsten.

Ich möchte hier auch keinen Versicherungsbetrug begehen. Aber laut Definition des Sozialversicherungsrechts ist Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“. Wenn ich aber diesen Zustand nur auf dem Papier habe, dann finde ich es schwierig so zu tun, als hätte ich diesen Zustand auch. Das ist ja so, wie wenn der Arzt aufschreibt, dass 2016 mein linkes Bein amputiert wurde, aber alle Welt gesehen hat, wie ich gestern Olympia-Gold im 100m Sprinten geholt habe xD. Dann liegt der Arzt offensichtlich falsch und es ist keine Risikoeinstufung nötig.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine :D

Kennt ihr euch in diesem Themenfeld aus oder könnt aus eigener Erfahrung sprechen, ob man solche Diagnosen außerhalb des Bewertungszeitraumes angeben muss oder ob es Konsequenzen gibt, wenn man das nicht tut?

Vllt habt ihr ja auch vor Kurzem eine Versicherung abgeschlossen und könnt berichten, wie dort die Gesundheitsfragen, speziell zu Asthma, aufgebaut waren (Länge des mitteilungspflichtigen Zeitraumes).

Freu mich auf eure Antworten 😊

Liebe Grüße!

Asthma, Versicherung, Krankenversicherung, gesundheitsfragen, Beamte, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beamtenanwärter
Berechnung Übergangsgeld bei privater Krankenversicherung (PKV)?

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren in der PKV und war nun bei einem stationären Reha-Aufenthalt über die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). In der Reha-Zeit bekommt man dort ja "Übergangsgeld".

Normalerweise wird bei gesetzlich krankenversicherten Betroffenen der Arbeitnehmerbeitrag in der Berechnung des für das Übergangsgeld relevanten Nettoentgeltes abgezogen, was letztlich ja dann auch dem realistischen Netto entspricht, da dort der Arbeitnehmeranteil zur GKV ja auch fehlt. Die DRV übernimmt für den Zeitraum des Übergangsgeldes dann aber auch die Beiträge zur GKV!

Bei privat krankenversicherten Betroffenen übernimmt die DRV keine Krankenversicherungsbeiträge. Diese muss der Betroffene aus seinem Nettoentgelt, welches ja im Normalfalle auch keine Abzüge durch Krankenversicherung beinhaltet, begleichen.

Nun ist bei mir der Fall, dass die DRV bei der Berechnung des Übergangsgeldes die Krankenversicherungsbeiträge vom Netto, welches die Grundlage zur Berechnung bildet, abziehen will, so dass ich in diesem Moment ja schon mal Krankenversicherungskosten habe, dann aber meine Beiträge für die PKV nicht übernimmt, so dass ich nochmal bezahlen muss, also doppelt belastet bin.

Ist dies so rechtens? Bin ich damit nicht benachteiligt gegenüber GKV-Versicherten?

Der Gesetzestext (§23c SGB IV) lautet wie folgt:

... Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelts bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen; dies gilt entsprechend für Personen und für ihre nicht selbstversicherten Angehörigen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind einschließlich der Versicherung für das Krankentagegeld. ..."

Ich würde das so lesen, dass mein Beitrag (= halber PKV-Beitrag) um den AG-Beitrag (= auch halber PKV-Beitrag) vermindert wird, also rechnerisch 0€ ergibt (Ergibt dann nicht 0€, wenn jemand sehr hoch abgesichert ist und die Maximalbegrenzung des AG-Zuschusses greift), so dass das Ganze dann wieder fair und passend erscheinen würde.

So wie es aussieht, sieht das die DRV aber anders.

Kann jemand hier Klarheit rein bringen?

Danke schon mal vorab!

Recht, private Krankenversicherung, Rehabilitation, Rentenversicherung, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
PKV - LKH oder Debeka?

Hallo zusammen, bei mir geht es um eine Absicherung in der PKV bei Neuverbeamtung. Bevor der Shitstorm startet:

Ja, ich habe mich beraten lassen und interne Risikovoranfragen für eine PKV von einem Makler verschicken lassen. Resultat ist, dass nur die Landeskrankenhilfe (LKH) mich mit dem Beihilfeergänzungstarif nehmen würde, dafür trotzdem 30% Zuschlag aufgrund Vorerkrankungen. Von anderen Versicherungen nur Ablehnungen oder exorbitante Aufschläge.

Da Debeka ja nicht über externe Makler vertrieben wird, wollte ich meinen Makler auch nicht mit dieser Frage belasten, die da lautet: Lieber LKH mit Beihilfeergänzung + 30 % oder die Debeka mit abgespeckter BG Ergänzung und auch 30 % Aufschlag durch die Öffnungsaktion? Wenn bei der Debeka im Servicebüro die Möglichkeit besteht, anonyme Risikovoranfragen zu machen, würde ich vll. erstmal schauen, ob die mich vll. nicht doch mit dem BC Tarif nehmen?

LKH mit Beihilfergänzung würde 368,- kosten, Debeka mit BG ca. 339 (inkl. jeweils 30 % Aufschlag)

Die LKH wird im Internet wegen langer Bearbeitungszeit der Rechnungen (6-8 Wochen) und den dauernden Versuchen, die Rechnungen zu kürzen, regelrecht zerrissen. Die LKH scheint wohl außerdem auch bei der Bafin die höchste Beschwerdequote zu haben. Kann einer was dazu sagen, vll. Erfahrungen?

Recht, Beamte, Beihilfe, Debeka, private Krankenversicherung, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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