Darf ich einen Hund treten, der mir hinterher rennt?

Ich hab ein kleines Problem mit einem Hund, der mir immer wieder auf dem Fahrrad hinterher rennt. Kein gefährlicher Hund, höchstens 10 kg, trotzdem wäre es eher unangenehm davon gebissen zu werden.

Ich mag Hunde nicht und wurde in meinem Leben zwei mal gebissen. Es ist mir ehrlich gesagt egal, ob die nur spielen wollen oder ob ich mich falsch verhalte, ich will einfach überhaupt nichts mit denen zu tun haben und ganz bestimmt lasse ich mich nicht noch mal von einem Hund beißen der mir weit unterlegen ist.

Jedenfalls kam dieser Hund letztens schon sehr dicht ran, hat geknurrt und gebellt. Also hab ich mich spontan entschlossen, ab jetzt nach ihm zu treten. Dieses mal habe ich ihn verfehlt. Ich will ihn nicht ernsthaft verletzen, sondern ihm nur klar machen, dass er diesen Fahrradfahrer besser in Ruhe lässt und seinem alten Besitzer den dezenten Hinweis geben, dass er sein Tier an die Leine nehmen soll.

Der aber rief mir noch hinterher "Ich verpass dir auch gleich einen Tritt!" Hund nicht im Griff haben, nicht anleinen und dann auch noch pampig werden und einem Wildfremden eine Drohung hinterherbrüllen wie einem kleinen Jungen... Ich habe mich unnötigerweise ziemlich geärgert und noch gemeint, dass der Tritt beim nächsten Mal sitzt, anstatt beim nächsten mal einfach zu treffen.

Der Hund wird mit Sicherheit einsichtiger sein, als sein Herrchen. In Thailand hat mal ein Hund der Größe nach mir geschnappt und einen Flipflop über die Nase gepeitscht bekommen, der wollte dann nichts mehr von mir.

So, jetzt die eigentliche Frage: Darf ich dem Hund eine verpassen oder muss ich riskieren, gebissen zu werden, weil ich sonst in Schwierigkeiten kommen kann? Den Ärger mit dem Besitzer scheue ich nicht, es geht mir allein um rechtliche Konsequenzen.

Tiere, Recht, Fahrrad fahren, Hundehaltung, Kinder und Erziehung, Notwehr
Leichte Körperverletzung durch Notwehr, bin ich im Recht?

Guten Tag,

ich möchte euch gerne eine Situation schildern die vor einige Wochen passiert ist.

Ich war mit einigen Freunden auf einer Kirmes, wir haben gefeiert und hatten ziemlich gute Laune, an dem Abend fiel mir eine Gruppe von Jugendlichen auf die betrunken war und andere Leute angepöbelt hat(beleidigungen etc) Nach der Feier machte ich mich mit 2 Kollegen auf den Weg Nachhause, auf dem Weg begegneten wir der Gruppe die uns schon an dem Abend sehr aggressiv und nach Stress aus war auf..Nun passierte folgendes, vor ab wir waren zu 3 und die eine Gruppe von mindestens 10 Personen, also mein Kollege wurde beim vorbeigehen angerempelt darauf hin drehte sich mein Kollege um und fragte ob die Person ein Problem habe, darauf hin kam eine antwort wie "ich fic* deine muter" , anschließend wollten wir einfach weiter gehen, aber wir waren betrunken und konnte bei so einer Antwort nicut einfach weiter gehen, weil man unter Alkohol ganz anders reagiert, gleich danach kamen sprüche von den Kollegen der person wie (ihr hurenshne wir stecjen euch ab usw) Ich ging zu der Person(OPFER/hat mich angezeigt komme noch dazu) Und ich wollte es erstmal mit reden klären, nun stand ich vor der Person und diese fing an mch weiter zu beleidigen und in dem moment gingen auch die anderen Freunde des Opfers auf mich zu, als icu dann von einem seiner Kollegen geschubbst wurde und aucz von ihm konnte ich mich schnell wehren indem ich ihm mit meinem Ellenbogen in diese nase geschlagen habe, meine 2 freunde konnten noch ein pasr von den in dem moment von mir weggschubsen, so nun sah ich wie das opfer sich an die nase hielt und nach hinten ging die freunde von der Person waren auch erstmal nur auf ihn konzentriert somit gingen wir weg da nur noch mejr schreie aus der menge kamen wie(wir kriegen euch und schöagen euch tod usw) Sprich ich wurde beleidigt wollte es klären er wollte mich angreifen ich habe mich aus Furcht gewehrt in dem ich ihn mit einem schlag auf die nase gehauen habe, sagen wir hätte icu es nicht gemacht wäre es wahrscheinlich sehr schlimm für mich ausgegangrn.. und jetzt wurde ich angezeigt wegen leichter Körperverletzung stehe ich in der Situation im recht?

Freundschaft, Recht, Psychologie, Liebe und Beziehung, Notwehr
Schmerzensgeld obwohl Notwehr?

Ich war vor einigen Monaten auf einer Hausparty. Der exfreund meiner Freundin kam zu mir und hatte freundlich um ein Gespräch gebeten.Natürlich konnte ich mir denken worum es geht, aber bin trotzdem mit nach unten gegangen, meine Freundin und ein Freund schauten aus dem Fenster als sie bemerkten das ich raus ging. So nun zum Tatvorgang, er kam immer etwas näher, schaute mich böse an und hat Schimpfwörter benutzt ( die ich hier jetzt nicht erwähnen möchten ) und wollte mich schlagen, aber ich habe den Angriff abwehren können und ihn reflexartig einen Schlag ins Gesicht und 3 auf den Körper gegeben( ich war selbst unter Adrenalin und wusste nicht was da mit mir passierte , da ich zunächst nur dachte er möchte etwas bereden und unter Alkohol stand er und ich auch nicht ). Dann ging ich aufgeregt wieder zu der hausparty, es war mein erster Gedanke da ich seit 26 Jahren keine Auseinandersetzung hatte und einfach zu meiner Freundin wollte. Wie gesagt meine Freundin hatte alles gesehen und mein Freund, das er "angefangen" hat. Nun habe ich vor 3 Wochen einen Brief bekommen in dem er Schmerzensgeld verlangt und der Staat hat mich auch angezeigt, sogar einen Zeugen hat er der alles anders beschildert als es tatsächlich war. Ich habe richtig Angst und weiß nicht wie ich es händeln soll, weil es in meinen Augen Notwehr war und ich war wirklich selbst verwirrt das ich aus Reflex zugeschlagen habe. Und in dem Brief wirklich alles gegen mich steht meine Zeugin ja mein Freund und Freundin ist, die vielleicht garnicht gewertet werden ? Es haben auch anderen Personen gesehen 3 davon kenne ich, allerdings wollen die sich nicht dazu äußern und ausgerechnet einer sagt gegen mich aus. Ist es echt so leicht einen unschuldigen als schuldig zu sprechen ? Es war schon ein Gerichtstermin vereinbart, konnte den allerdings wegen einer Krankheit nicht wahrnehmen, es sind insgesamt 5000€ inklusive Anwaltskosten die ich tragen muss, wie soll das gehen außerdem beziehe ich seit 2 Monaten alg2, aber davon weiß noch niemand

Notwehr, Schmerzensgeld
Darf man ein Messer einsetzen beim Hausfriedensbruch?

Hallo zusammen!! Ich weiss die frage wurde sehr oft beantwortet. Da ich mehr über meinen Fall wissen möchte, möchte ich sie nochmal stellen.
Ich hatte Probleme mit meinem Vermieter, der mich aus dem Zimmer rausschmeißen möchte. Der hat mich heute früh bedroht mit den Worten 'ich lasse meine Jungs dich hier rauswerfen' und das hat er leider ernst gemeint. Und er kam mit koch einem großen und breiten Typen, der mit dem Vermieter zusammen in mein Zimmer kam, beleidigt.. als ich mit ihm nicht reden wollte, hat er den Vermieter gebeten, rauszugehen, hinter ihm die Tür zugemacht mit der Begründung 'wir müssen es anders regeln'.
Er hat dann geschrieen und die mit den meiner Nase gezeigt und solche Sachen. Danach hat er meinen Couchtisch mit dem Fuß getreten und ging auf mich los! Da habe ich mein Messer in die Hand genommen und habe ihm gesagt er soll raus!
Er hat dann Angst bekommen, ist raus und hat meine Zimmertür von außen festgehalten damit ich nicht rausgehe. Die haben dann die Polizei angerufen, als die kamen habe ich ihnen das Messer gegeben und dies haben die auch mitgenommen.
Bedroht mich dann eine Strafe obwohl ich dem Typen nur Angst machen wollte damit er mich nicht schlägt und das Messer dabei nur auf die Hand hatte, ohne es aufzumachen??
Muss ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Beleidigung und Bedrohung stellen?
(Der Typ hat Fotos von mir gemacht und meinte, er lässt andere mich schlagen.. sogar vor den Polizisten, hat er gesagt das er mich noch kriegt)

ICH FREUE MICH AUF JEDE ANTWORT VON EUCH! UND BEDANKE MICH IM VORAUS.

Bild zu Frage
Selbstverteidigung, Hausfriedensbruch, Notwehr, Vergehen, klappmesser
Axt Kick in der Selbstverteidigung?

Hi ich mache seid Taekwondo seid circa 2 Jahren. Ich bin 18 und für nen Mann recht klein 1,68 bin aber sehr sportlich, schnell und ich kenne wenig Leute die auf sportlicher Ebene mit mir mithalten können in Sachen Ausdauer und Geschwindigkeit. Allerdings wiege ich nur 63 kg Großteil davon ist Muskelmassen... Ich mach wie gesagt Taekwondo daher kann ich sehr gut kicken, aber im "Faustkampf" fühle ich mich noch nicht sicher genug um es in der Selbstverteidigung einzusetzen. Ich weiß zwar das ich schnell und hart schlagen kann aber ich glaube ich vernachlässige die Deckung sehr. Am Boden oder im Clinch kann ich so gut wie gar nichts xD

Nun zur Frage...
ich sehe meine Stärken wie gesagt im Kicken, aber von Leuten die Sachen im Bereich Selbstverteidigung machen hört man immer auf der Straße in einer nicht reglementierten Situation nie hohe Tritte anwenden, da man sonst ganz schnell am Boden sein kann.
Ich hab allerdings nen verdammt schnellen und harten Axt Kick, kann ich den eventuell Effektiv in Kombination mit nem Push Kick einsetzen (sprich erst den Axt Kick und dann den Push Kick) die Idee dahinter ist das man Einen Axt Kick auf der Straße eigentlich nicht erwartet, der Push Kick würde mir dann einfach Zeit verschaffen mich aus dem Staub zu machen...

Meint ihr man kann es riskieren den "move" auf der Straße zu riskieren oder ist es doch zu riskant?

Bin offen für gute Ideen, die ich zur Selbstverteidigung einsetzen könnte.

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten. :)

Kampfsport, Selbstverteidigung, kick, Karate, Krav Maga, MMA, Notwehr, strassenkampf, Taekwondo
Notwehr nachweisen

Hallo alle zusammen. Bei meiner folgenden Frage sind vorallem die juristischen Experten oder zumindest diejenigen gefragt, die sich etwas mehr mit diesem Rechtswesen auskennen.

Hier geht es um Notwehr: Eine (meist gewaltsame) Verteidigung, die erforderlich ist, um gegenwärtige rechtswidrige Angriffe von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ich habe da auch schon so einiges über die Rechtslage gelesen und wann etwas als Notwehr gilt und dass die Verhältnismäßigkeit bei der Verteidigung zum Angriff stimmen muss e.t.c. Aber mich würde trotzdem sehr interessieren, wie so eine Notwehr-Handlung eigentlich als solche nachzuweisen ist. Allein wenn ich auf der Straße von einem Täter angegriffen werde, mich demnach gegen ihn gewaltsam zur Wehr setze, kann dieser doch theoretisch einfach den Spieß umdrehen. Er könnte behaupten, dass ich der Agressor gewesen bin und er sich gegen mich zur Wehr gesetzt hat. Demnach kann also genauso gut ich für mein Handeln bestraft werden, obwohl es ja in diesem Beispiel eindeutig, von meiner Seite aus, Notwehr gewesen ist. Daher frage ich euch: über welche Mittel und Wege kann z.B festgestellt werden wer denn nun der Notwehr-handelnde war und wer der Täter war. Welche Dinge werden bei solch einem Konflikt in Betracht gezogen. Was muss ich als Opfer beachten? Welche Beweise müssen vorallem erbracht werden. All das würde mich brennend interessieren!

Daher hoffe ich, dass man mir auf meine Fragen ein paar fundierte Antworten geben kann. Ich wäre sehr dankbar für jede noch so kleine Antwort.

MFG Flipperghost

Notwehr, Opfer, Rechtslage, Täter, Beweis, nachweisen
Ích habe einen "Mobber" aus Selbstjustiz geschlagen. Was kann mich erwarten?

hey,

an unserer Schule gibt es einen Jungen der von jedem geärgert wird, jeden Schultag, jede Stunde ... der Junge ist in jeder pause alleine auf dem Schulhof, man sieht wie sehr er leidet. es gab aber einen anderen jungen, der das ganze "angeführt" hat. er wird von den meisten aus unserer klasse gemocht und respektiert, deswegen machen auch soviele bei seinen spielchen mit...

letztens hat er versucht den jungen zu schlagen, hat er auch er hat ihn auf den boden geworfen und in den magen geschlagen. Das konnte ich nicht mit ansehen, dann bin ich hingelaufen habe ihn mit einer Technik auf den Boden geworfen und habe mich vor dem Jungen der geärgert wird gestellt , dem anderen hat das nicht gefallen, erst hat er sich gewundert das ich das mache, dann ist er auf mich zugelaufen..

Da ich seit einigen Jahren Karate mache, weiß ich mich wie ich mich zu verteidigen habe. Also habe ich entsprechend gehandelt, ich habe seine schläge abgewehrt und zurückgeschlagen, dann wieder auf den boden geworfen. danach hatte er angst und ist mit seinen freunden zu einem lehrer gelaufen.

der lehrer ist zu mir gegangen und wollte mir eine schrift. missbiligung für mein verhalten geben. Ich habe dann gesagt, dass sie diesen Jungen schlagen wollten und ihn jahrelang ärgern, was der lehrer auch wusste, dann hat der Lehrer uns beiden einen Tadel gegeben und hat uns zur streitschlichtung geschicht, was ich überhaupt nicht einsehe.

Er meint, dass er mich anzeigen will... aber wenn einer angezeigt werden solllte dann er und seine freunde für das was sie tun... Wenigstens hat er jetzt Angst und ärgert den Jungen nicht mehr so wie früher oft sogar garnicht.

Habe ich richtig gehandelt ? Was erwartet mich jetzt ?

Kinder, Mobbing, Schule, Gewalt, Notwehr, Selbstjustiz, Zeugnis
Anwedung von körperlicher Gewalt und Handfesseln durch privat. Sicherheitsdienst?

Hallo , hatte letzte Nacht eine Diskussion mit ein paar Polizisten . 3 waren anderer Meinung als ich , einer ( älter und erheblich höherer Dienstgrad ) gab mir Recht . Eventuell tummelt sich hier ja jemand rum tummelt der sich richtig git mit Recht und Gesetz auskennt .

Also der eine Polizist meinte das wir nicht befugt sind jemand zu schlagen und zwar generell niemals nie . Ich nannte dann swn Rechtfertigungsgrund Nothilfe , stellen Sie sich vor eine Schlägerei ( die natürlich noch andauert ) ist nicht anders zu beenden als das wir schlagen müssen dann ist das erlaubt und zwar nicht nur für uns sondern für jedermann . Ganz klar ist das das mildeste Mittel gewählt werden sollte , aber denkbar das dies manchmal einfach nötig ist um einen Angriff zu beenden . Wenn dieser beendet ist , ist klar das dann für uns das Thema erledigt ist . Aber auch auf dieses Beispiel meinter er wenn es nicht reicht das ihr euch dazwischen stellt dürft ihr nichts mehr machen . Ich könnte mir sogar vorstellen , dadurch in den Bereich der unterlassenen Hilfeleistung zu kommen . Bitte nicht falsch verstehen ich habe in meiner 11 jährigen Karriere einmal ,,Schläge" austeilen müssen und das nur weil ich direkt angegriffen wurde . Mir geht es nur darum das ich mir sicher bin , ich habe Recht und 3 !!! Polizisten sagen mir etwas anderes und meinten sogar nocht das sollten sie wissen das sie das nicht dürfen . Ich kenne das Gesetz und wenn ich denke das mit einem Schlag der rechtswidrige Angriff auf mich oder eine andere Person beendet werden kann , so ist das meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung . Wie kann man dann pasuchal sagen sie dürfen niemals nie schlagen ?? Ach im weiteren Gespräcj wurde dann eingelenkt ok wenn sie geschlagen werden dann schon...aber siehe § 32 StGB Abs . 2 da steht gegen mich oder eine andere Person abzuwenden .

Nächstes Thema Hanschellen , kurz vorweg da ich und meine Kollegen keine tragen habe ich mich nie intensiv damit beschäftigt . Fakt ist aber die Polizisten sagen wir dürfen keine Handschellen anlegen , ich doch wenn die Vorraussetzungen gegeben sind haben wir dieses Recht nach § 127 StPO Abs. 1 weil dort steht vorläufige Festnahme durch jedermann . Das Anlegen von Handschellen ist nirgends verboten und nirgends steht wie diese Festnahme aussehen soll/muss . Einer meinte sie dürfen nur jemand am Arm festhalten . Ich fragte wo steht das ? Er : im Gesetz Ich : in welchem ? Er : In den Kommentaren was auch immer er damit meint . Die andere Polizisten faselte was vom HSOG , worauf ich sagte was das mit dieser Diskussion zu tun hat , da es das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für den Polizeivollzugsdienst ist und den Dienstablauf der hessischen Polizei regelt , also für uns vollkommen uninteressant ist ( außer wenn die Polizei etwas falsch macht !! ) Polizistin als Antwort ...tja Polizei . Der dritte im Bunde meinte es würde viele Gerichtsurteile darüber geben , ich habe eins gefunden .

Recht, Gesetz, Handschellen, Notwehr, Festnahme, nothilfe
Was tun, wenn mann von einen Nazi angegriffen wird? (Bitte Lesen, brauch euren Rat)

Also, ich war gerade einkaufen mit meinen Vater und meinen 2 kleinen Brüdern. Als wir fertig waren, mussten wir noch auf den Aufzug warten um ins obere Parkhaus zu kommen. Während wir gewartet haben, kam ein etwas breit gebauter älterer Mann, so um die 40-45, mit einer Glatze und einen Haken Kreutz auf der Schulter Tätowiert.Außerdem war er sturz Besoffen. Er wollte die Treppen hoch und hat dabei meinen 5 Jährigen (!) kleinen Bruder heftig angerempelt, so das er auf die Schnauze gefallen ist. Und meinen anderen 9 Jährigen Bruder genau das selbe. Ich hab nichts gesagt, nur ihn angeguckt und den Kopf geschüttelt, nach den Motte ,,geht´s dir noch gut ?!" Mein Vater war kurz vom Platzen vor Wut und wollte ihn Schlagen, er hat es nicht gesagt aber ich kenne ihn nach 15 Jahren zu gut. Dann hat sich der Nazi noch umgedreht und meinte Verpisst euch ihr scheiß Ausländer usw. Ich hab mir die Hosen voll geschissen und mein Vater hat sich schon auf eine Konfrontation vorbereitet. Zum glück ist nichts passiert und er ist weiter gelaufen, mir ist das Herz für diese 5 Minuten stehen geblieben...Wie kann mein Vater bei so einer Situation voll Konzentriert und gelassen sein ? Ich versteh das nicht. Gut, mein Vater kann man aber auch nicht so leicht fertig machen, er war 3 Jahre im Militär und in seiner Jugend nicht so ganz unerfahren...

Was sollte ich bei solchen Notfällen machen, wenn mich ein Nazi angreift. Mir ist schon klar Polizei rufen, aber die ist ja nicht in 10 Sekunden da...Wie soll ich mich bis dahin verhalten ?

Angst, Verteidigung, Nazi, Notwehr, schlagen
Darf ich Pfefferspray benutzen? ( Junge will mich schlagen, hab schiss)

Also, ich bin 15 (m) und 1.80 groß...Manche meinen zu mir ich bin breit gebaut, obwohl ich gar nicht trainiere. Ich bin auch nicht so, wie man mich auf den ersten blick einschätzen würde, und zwar als Starker Kerl! Ich bin eine niete im schlagen, ich hab nichts drauf..Klar kann ich mich wehren aber dennoch nicht gut... Ich hab das Problem das mir ein 17 Jähriger Vollidiot mit Schlägen droht, er stand schon einmal vor der Schule aber ich hab den Hintereingang benutzt. Der ist Wütend auf mich weil ich mit seiner Freundin geredet (!) habe, und das ganz normal !! Der wird sehr schnell eifersüchtig. Außerdem hat er sehr viel mehr Erfahrung als ich, der hat 1000 von Anzeigen u.a auch wegen Körperverletzung.

Jetzt habe ich die tolle Idee mir Pfefferspray zu besorgen und ihn notfalls auch wegen versuchter Körperverletzung anzuzeigen, ich hab nämlich ziemlich schiss vor ihm. Ich weiß, vielleicht will er mich nur einschüchtern aber dennoch will ich es mir besorgen, nur zum Notwehr, mehr nicht ! Meine Frage ist, ob ich das als Männliche Person benutzen darf ? Ich hab mal in einen Forum gelesen das es nur Mädchen dürfen.. Darf ich das schon mit meinen Alter ? Und woher bekomme ich das !! Bitte nicht von Internet, sagt mir irgendwelche Läden, und wie teuer ist so ein Ding ? Außerdem habe ich mich bis jetzt noch NIE richtig geprügelt, ich bin ein "ordentlicher" Junge...Ich hatte das noch nie nötig. Was wenn ich jetzt den Morgen sehe und ich hab immer noch kein Spray, wie wehre ich mich ?? Wie greif ich ihn an...

Und wie wende ich das Ding richtig an ? Ich bin euch sehr Dankbar, schon im vorraus !! Danke

Angst, Selbstverteidigung, Gewalt, Notwehr, pfefferspray, Schlägerei, schlagen

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