Darf ich jemandem die Kamera/Handy aus der Hand schlagen, wenn dieser mich filmt oder fotografiert?

8 Antworten

Wenn mir jemand die Kamera ohne Erlaubnis vor meine Nase hält, schlage ich sie ihm aus der Hand. Von mir aus bezahle ich ihm sein Handy. Nachher trete ich nochmals auf sein Handy, sodass es funktionsuntüchtig ist und die Daten nicht mehr zu retten sind. Den Schaden den er bekommt, ist größer als meiner. Mir ist auch egal was in Verordnungen steht. Man hat seine Mitmenschen zu respektieren. Und die Leute die hier was von Gesetzen labern, waren wohl selbst noch nicht in so einer Situation oder einfach nur Feige.

Ganz einfach nein!
Du machst dich entweder der Sachbeschädigung oder des Diebstahls schuldig. Du Polizei selbst darf die Bilder (eigentlich) auch nicht löschen, jedoch die Kamera oder Handy beschlagnehmen. Erst auf Richterliche Weisung werden die Daten entfernt. In der Realität, würde die Polizei (auch im weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden) die Bilder löschen, und fertig.

Nein, natürlich nicht.

Warum?

Weil der erstmal fotografieren darf, auch Dich.

Ich weiß, Recht am eigenen Bild, aber das betrifft gar nicht die Aufnahme, das betriffft die Verwendung. Der darf das/die Bild/er nicht verwenden.

Aufnehmen darf er sie.

Du kannst nicht automatsich davon ausgehen, dass der nach der Aufnahme gegen diese Richtlinie verstößt, sondern erst, wenn er verstößt, erst dann kann man wa smachen, nicht vorher.

Du brauchst auch gar nicht die Polizei rufen, die kümmert das gar nicht. Die wird höchstens von Deinem Gegenüber gerufen, wenn Du dem das Gerät kapuut machst, denn das ist dann eine Sachbeschädigung und zudem haftest Du für den entstandenen Schaden.

Die kommt also nicht wegen dem, die kommt dann wegen Dir. 

Zu Deinen einzelnden Fragen.

diese Kamera mit voller wucht aus der Hand schlagen

Tut weh (also ich hätte dann garantiert Schmerzen, nur um Dir eins rein zu würgen), Körperverletzung.

auch wenn diese beim aufprall auf den Asphalt kaputt geht?

Billigend Zerstörung bei widerrechtlicher Handlung in Kauf nehmend.... Sachbeschädigung.

dürfte ich vielleicht auch der Person die Kamera abnehmen, und selber

Vorsicht, das führt unter Umständen zu mind. einem Jahr Haft, denn wehrt der sich und Du wendest Gewalt an oder drohst damit, ist das ein Raub. Das ist ein Verbrechen, für sowas kommt man noch am selben Tag vor den Haftrichter.

und er meine bilder/Videos schon versendet hat

Wohin versendet? Zu sich auf einen eigenen Server? Ist nichts. Zu jemand anderem? Dann bist Du in der Lage, ihn zu verklagen, gehe zu einem Anwalt, der macht das für Dich.

(egal ob ich das weiß oder nicht)

Eben nicht egal. Du musst klar nachweisen, dass hier genau was und genau wie und auch genau an wen widerrechtlich verwendet wurde, ganz exakt, sonst ist das nichts. Du bist inder Pflicht, das zu belegen.Belegst Du nicht, ist das nichts.

könnte die Polizei hier das Handy kontrollieren

Nein. Darf die gar nicht. Derartige Eingriffe in dessen Privatsphäre darf die Polizei nur aufgrund einer staatsanwaltschaftlichen Anordung unternehmen, wenn nicht je nach Sachlage aufgrund eines richterlichen Beschlusses.

Aber, das macht gar nichts, die kommt so oder so nicht deswegen, erübrigt sich also.

Nachsatz:

Meinst Du, jetzt mal abseits allem rechtlichen Gedöhns, dass die Polizei ernsthaft wegen solch Pippifaxunfug erscheint? Meinst Du, die haben überhaupt Kapazitäten, um sich um einen zu kümmern, der einfach (nur) nicht fotografiert werden will?

Im Leben nicht.

Erstens: Gewalt ist nach Gesetz nie eine Antwort, maximal bei Notwehr.

"erst ein Gespräch mit der Person zu führen und Polizei rufen usw dauert viel zu lange"

Das ist aber ehrlich gesagt dein Problem !

Ich würde dem das Ding aus der Hand schlagen und es zertreten.

Es gibt immer noch das Recht auf Dein eigenes Bild.

Von daher kann er Dich ruhig anzeigen.

Mario

wiki01  28.10.2017, 08:22

Völlig falsche Antwort. Und auch du würdest dich strafbar machen.

uncutparadise  28.10.2017, 09:07

Ihr habt scheinbar alle ein Problem mit Beherrschung und normalen zivilen Benehmen. Körperverletzung und Sachbeschädigung als Antwort auf eine ungewollte aber erst einmal nicht illegale Handlung ?

Tweaked  26.11.2018, 13:05

Was für Spießer.