Dürfte man der Polizei bei einer Verfolgungsjagt helfen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was einem bei solch einer Aktion grundsätzlich bewusst sein muss:

Jede gesundheitliche Schädigung einer Person (egal, wie gerechtfertigt sie aus Sicht aller Beteiligten sein mag) stellt erstmal eine Körperverletzung dar, bis man in Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu dem Schluss gekommen ist, dass diese gerechtfertigt war.

Wie das Verfahren ausgeht, kann im Voraus niemand sagen. In den meisten Fällen wäre wahrscheinlich klar, dass z. B. das gestellte Bein dazu gedacht war, der Polizei zu helfen, einen Täter festzusetzen.

Es kann aber auch anders ausgehen.
Also Ja, es könnte theoretisch passieren, dass du dich mit solch einer Handlung strafbar machst.

Vor allem weißt du ja nicht, wieso der Täter von der Polizei wegläuft. Hat dieser z. B. lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, und verletzt sich dadurch, dass du ihm ein Bein stellst, schwer, könnte es sein, dass du nicht straffrei ausgehst.

Gruß, B.

Hallo678273 
Fragesteller
 06.05.2021, 15:55

Vielen Dank für die Antwort. Falls du selbst als Passant nur die oben genannten Informationen hättest- würdest du ein Beinchen stellen oder wäre selbst das für dich zu riskant und wärst du dem ganzen einfach nur aus dem Weg gegangen?

PolNRW93  06.05.2021, 16:19
@Hallo678273

Das kommt auf die Situation an.

Wenn ich alleine bin, wenn es ersichtlich ist, dass die Person wegen einer schwerwiegenden Straftat verfolgt wird und es so aussieht, als würden die Polizisten ihn nicht mehr kriegen, dann würde ich versuchen, mir die Person zu packen.

Wenn ich allerdings in Begleitung bin (z. B. Partnerin), nicht weiß, ob der Täter eventuell bewaffnet ist und auch nicht, weswegen er überhaupt verfolgt wird, würde ich mich eher raushalten.

Defuzuis  09.10.2021, 12:26

Beweise mir, dass ich dem absichtlich ein Bein gestellt habe. Was kann ich dafür, wenn der so ungeschickt ist und stolpert?!

Er hat mich damit verletzt und nun?!

Ich werde vorher vermutlich eher nicht wissen warum der Täter rennt. Dieser wird es mir auch eher nicht sagen, in dem Moment. Und es wäre mir auch ziemlich egal.

Wenn ich nichts tue, behindere ich vielleicht noch die Polizeiarbeit, weil ich nichts mache und bekomme dafür eine Strafe.

Ich kann es glaube nicht richtig machen, deshalb würde ich, aus Sicherheitsgründen, zur Seite gehen und nichts hören und sehen.

PolNRW93  11.10.2021, 00:58
@Defuzuis

Man bekommt keine Strafe dafür, dass man sich aus polizeilichen Maßnahmen raushält. Zivilcourage ist keine Pflicht.

Defuzuis  12.10.2021, 12:44
@PolNRW93

Leider.

In diesem Fall mag das so sein.

Trotzdem bekomme ich, wenn ich in bestimmten Situationen, wenn ich nichts tue, eine Strafe, genau dafür, wenn man mir das nachweisen kann. Dann nennt man das vermutlich unterlassene Hilfeleistung. Obwohl Zivilcourage keine Pflicht ist.

Das deutsche Rechtssystem ist für mich ein einziger Irrgarten.

PolNRW93  13.10.2021, 19:32
@Defuzuis

Wenn man sich auskennt, ist es kein Irrgarten.

Es besteht für den Bürger die Pflicht, Hilfe zu leisten, wenn dies für den Hilfeleistenden in Anbetracht der Umstände gefahrlos möglich ist und keinen unzumutbaren Aufwand darstellt.

Es besteht KEINE Pflicht, sein eigenes Leben oder seine Gesundheit zu riskieren oder anderweitig ein unkalkulierbares Risiko einzugehen oder wenn bereits genügend Hilfe anwesend ist.

Einer fremden Person, die vor der Polizei wegrennt, ein Bein zu stellen, ist durchaus ein unkalkulierbares Risiko. Und wenn die Polizei sich bereits einer Sache angenommen hat (wie in der Fragestellung), dann muss der Bürger im Regelfall eh nichts mehr machen (es sei denn, er wird von den Beamten polizeipflichtig gemacht. Aber auch dann dürfen das nur Aufträge sein, die gefahrlos möglich sind).

Auch du hast das Festnahmerecht durch jedermann. Du darfst annehmen, dass die Polizei eine Person auf frischer Tat verfolgt. Somit ist dein Eingreifen durch § 127 StPO rechtens.

Wenn die polizei jemandem hinterherrennt wäre es hilfreich der polizei zu helfen. Die würde nichs passieren aber die Person könnte dich wegen Körperverletzung anzeigen oder anklagen, wobei man aber auch sagen muss das es wahrscheinlich nicht zu Ermittlungen kommen wird wenn die polizei die Hilfe gebraucht hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
PolNRW93  06.05.2021, 15:52

In welchem Bereich hast du Berufserfahrung?

Woher willst du wissen, dass dem FS nichts passieren würde? Du sagst ja selbst, dass er angezeigt werden könnte!

Und dass es nicht zu Ermittlungen kommen würde, ist auch so ein Gerücht. Nur, weil eine strafbare Handlung möglicherweise gerechtfertigt ist, heißt das nicht, dass ein Ermittlungsverfahren gar nicht erst eingeleitet wird. Es heißt nur, dass die Person gute Chancen hat, freigesprochen zu werden bzw. dass die Handlung z. B. durch Notwehr gedeckt war.

blueman3040  06.05.2021, 16:41
@PolNRW93

Da hast du natürlich recht, meine Ausbildung liegt auch ein paar Jahre zurück da ich ( ist ja anonym) Mitglied des spezialeinsatzkommandos war und jetzt im normalen Dienst bin.

Still  06.05.2021, 16:58
@PolNRW93

Ich sehe hier das Festnahmerecht durch jedermann nach § 127 StPO. Da braucht/kann man nicht mit Notwehr argumentieren.

blueman3040  06.05.2021, 18:34
@Still

Ich hab nichs von notwehr geschrieben

Still  06.05.2021, 18:42
@blueman3040

Das galt für den Kommentar von PolNRW93

blueman3040  06.05.2021, 19:30
@Still

Ah so

PolNRW93  06.05.2021, 22:29
@blueman3040

Dass du Polizist bist, bezweifle ich stark... geschweige denn, dass du beim SEK warst.

Dafür ist dein Schriftbild zu schlecht.

Polizisten müssen in der Regel täglich Anzeigen und Berichte schreiben. Besonders, nachdem man mehrere Jahre Diensterfahrung vorzuweisen hat, hat man sich ein sehr korrektes Schriftbild angewöhnt. Da musst du dir eine andere coole Geschichte einfallen lassen.

PolNRW93  06.05.2021, 22:33
@Still

Im Beispiel des FS hast du Recht.

Ich meine das allgemeine Missverständnis, das viele haben, wenn es zu Handlungen kommt, die im Allgemeinen strafbar, aber im konkreten Fall gerechtfertigt sind.

Deswegen meine Formulierung „z. B. durch Notwehr“.

blueman3040  07.05.2021, 10:06
@PolNRW93

Man muss ja nicht im Privat leben genauso schreiben wie im Dienst. Ich kann ( vorallem wegen der Zeit beim sek) mein Privatleben vom dienstleben trennen.

PolNRW93  07.05.2021, 10:44
@blueman3040

Ja, natürlich.

Mein lieber Freund...

ich hab erst vor wenigen Tagen einen Beitrag gepostet, indem ich sagte, dass die fanboys, die sich hier als Polizisten ausgeben, aber in Wirklichkeit keine sind, sehr schnell auffliegen. Und dafür bist du leider das Paradebeispiel.

Siehe hier:

Wie findet ihr diese Aktion von meinem Nachbarn? (Politik, Umfrage, Polizei) - gutefrage

https://www.gutefrage.net/frage/wie-findet-ihr-diese-aktion-von-meinem-nachbarn#answer-398875671

JEDER fertig ausgebildete Polizist... egal, welcher Tätigkeit er nachgeht, egal, wie klein sein Einsatzgebiet ist und egal, wie lange seine Ausbildung her ist, weiß, dass diese Antwort, die du gegeben hast, völliger Quatsch ist.

Man ist als Polizist ganz sicher nicht verpflichtet, jeder Ordnungswidrigkeit nachzugehen; in der Freizeit schonmal gar nicht; und bei Freunden? Echt jetzt? 😂

Du hast außerdem vor wenigen Tagen geschrieben, dass du „später auch ins sek“ willst. Mal ganz abgesehen davon, dass ein Polizist das niemals so formulieren würde, ist man, wenn man beim SEK einmal raus ist, in der Regel für immer raus.

Und deine Antwort, man würde in NRW als Polizist „um die 5000,- €“ verdienen, ist auch Blödsinn.

Hier auf gutefrage sind einige Polizisten unterwegs. Wenn du die glauben machen willst, dass du einer von uns bist, musst du sehr viel besser recherchieren und dich sehr viel cleverer anstellen.

Und nur mal nebenbei: Du schreibst, dass du Christ bist und dass der Glaube etwas Wichtiges sei...

Dann solltest du wissen, dass Ehrlichkeit eine christliche Tugend ist. Nur mal so als Denkanstoß.

Gruß, B.

Ich gebe zu bedenken, dass die Flucht vor der Polizei, in die man eingreift, keine strafbare Handlung darstellt, Deshalb kann das Eingreifen strafbar sein. Bei §127 StPO hätte ich meine Probleme, weil es sich für den eingreifenden Bürger nicht um eine frische Tat handelt.

Nur als Denkanstoß.

Das darf man machen. Das Mittel muss angemessen sein. Du dürftest dich auch raufsetzen bis die Polizisten angekommen sind