Verteidigung gegen Gänse und Hunde?

Hallo liebe Community,

folgende Situation: Als kleiner Bub bin ich einmal am Dorfrand nahe am Wald spielen gewesen (liegt nah an unserem Haus) als plötzlich ein Hund (sowas wie ein Langhaar-Dackel oder so, recht klein) vorbei kam. Ich hatte tierische Angst vor Hunden! Dann kam dieser Hund auf mich zu und sein Herrchen natürlich dieses: "der will nur spielen!2 und ich in meiner Angst, irgendwie ein Reflex oder sowas greife mir einen Naheliegenden Stock und haue zu. Der Hund war an der Schnauze getroffen und hat ein wenig dumm geguckt, doch dann kam das Herrchen und ich stand da und hab geheult. Das Herrchen hat mich böse angeguckt und hat mir erklärt das er nur spielen wollte und ich nicht so Angst haben brauchte!

Nach der Aktion habe ich meine Angst irgendwie verloren gehabt habe mich unbesiegbar gefühlt!

Gestern ist mir folgendes passiert: Ich mache gerade einen gemütlichen Spaziergang am örtlichen Bach entlang (ich liebe das plätscher und die Natur) als plötzlich 2 Gänse auf mich zu geflattert kommen, sah schon ein wenig furchterregend aus, ich bin zurück gewichen und habe aus Reflex sofort nach einem Ast gegriffen, bin weiter nach hinten gelaufen bis nach ca 5 Metern so eine Kurve war wo ich quasi in der Enge war. die Gänse waren inzwischen wieder weg. in meinem Kopf habe ich schon geplant gehabt wie ich sie am besten" besiegen" kann. Ich bin dann zu dem Bauer wo die Gänse gehören und habe ihm gesagt das in dem Bach auch kleine Kinder spielen und das das vorhin auch für mich nicht ohne war!

Fragen:

1 Wie kann ich mich gegen diese Tiere im Ernstfall verteidigen??

2 Wie reagieren wenn sowas noch einmal passiert??

3Wo kommt dieser Reflex mit dem Stock her??

4 Wäre es in Ordnung gewesen wenn ich denn Hund damals getötet hätte(wenn ich gekonnt hätte!)???

Entschuldigt bitte alle Rechtschreibfehler und das Ich soviel geschrieben habe, und an alle die jetzt wieder sagen das ist ausgedacht... nein das ist wirklich so passiert!!!

LG Schaf75

Tiere, Nahkampf, Hund, Kampf, Gans, Gänse, Notwehr
Notwehr gegen Raucher möglich? Hausrechtsverletzung durch Rauchen?

Gesetzt sei folgender Fall:

In einem Einkaufszentrum, in dem das Rauchen vom Eigentümer verboten wurde, sitzt N aufeiner Bank. Nun gesellt sich R dazu und zündet sich eine Zigarette an. N weist R darauf hin, dass in dem EInkaufszentrum das Rauchen verboten ist, und dass R das Rauchen unterlassen soll oder das Gebäude verlassen. R raucht trotzdem weiter.

  1. Frage: Ist das Rauchen gegen den erklärten Willen von N ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf N? (womit Notwehr gerechtfertigt wäre)

  2. Frage: Stellt bereits das Rauchen in dem Gebäude in dem das Rauchen untersagt ist, auch ohne die Einwände von N eine Verletzung des Hausrechts des Eigentümers dar, ebenfalls ein rechtswidriger Angriff? (womit wiederum Notwehr gerechtfertigt wäre)

  3. Frage: Wie verhält es sich, wenn das Rauchen nicht (nur) vom Eigentümer, sondern per Gesetz an dem betreffenden Ort verboten ist.

Meine Idee zu den verschiedenen Punkten:

  1. Es ist grundsätzlich sonderbar, wenn eine Handlung allein durch den Ort an dem sie geschieht zu einem rechtswidrigen Angriff wird, allerdings nicht undenkbar. (In einer Bank eine Pistole zu ziehen, ist wahrscheinlich ein Angriff, auf einem Schießstand in der Regel nicht.) Zur Beantwortung der Frage muss zuerst beantwortet werden, ob es sich überhaupt um eine rechtswidrige Tat handelt und dann ob es ein Angriff auf N ist. Ich finde das zweite einfacher zu bejahen als das erste, denn N legt offenbar großen Wert darauf nicht dem Zigarettenrauch ausgesetzt zu werden und hat vielleicht sogar extra deshalb das EInkaufszentrum aufgesucht und sich nicht draußen auf eine Parkbank gesetzt. Allerdings beabsichtigt R mit seinem Rauchen ja nicht n zu schädigen. Das ist ein unangenehmer Nebeneffekt, den R wohl auch lieber vermeiden würde. Andererseits kommt es bei der Frage nach der Rechtswidrigkeit eines Angriffes ja nicht auf die Absicht des Angreifers an. (Ein Pädophiler etwa könnte auch in bester Absicht glauben, dass das Kind auch Sex von ihm will, trotzdem ist es ein rechtswidriger Angriff.)

  2. Hier ist die Frage, wie das Rauchverbot zu verstehen ist: EIne Interpretationsmöglichkeit: Für alle Personen, die gerade im Moment mit Rauchen beschäftigt sind, gilt ein Hausverbot. Dann verstieße der Raucher im betreffenden Moment gegen das Hausverbot, womit Notwehr möglich ist. Denn der Hausherr hat nicht generell etwas dagegen, dass Raucher sein Gebäude betreten, sie sollen nur draußen rauchen.

  3. Grundsätzlich ist ja keine Notwehr zugunsten des Staates möglich, also auch keine Notwehr um den Angriff auf die Rechtsordnung zu unterbinden. In diesem Fall wäre aber vielleicht eine Festnahme nach § 127 StPO möglich, da der Raucher eindeutig gegen geltendes Recht verstößt. (Kann § 127 StPO nur bei Straftaten oder auch bei Ordnungswidrigkeiten angewandt werden?) Außerdem kann angenommen werden, dass entsprechende Rauchverbote explizit zum Schutz der Gesundheit erlassen wurden, womit in diesem Fall auch ein rechtswidriger Angriff vorläge.

Rauchen, Recht, Gesetz, Jura, Nichtraucher, Nichtraucherschutz, Notwehr

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