Töten aus Notwehr?

7 Antworten

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Das hängt von der Situation ab. Man darf alles tun, was erforderlich ist, den Angriff zu beenden.

Woher ich das weiß:Recherche
FA117  05.11.2022, 00:44

Und was machst du wenn er viel stärker ist als du?

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Du darfst ihn auch umbringen sobald er das Messer rausholt, ich Bezweifle nur, dass jemand unbewaffnetes jemand mit Messer im kampf besiegen kann, denn 95% der Messerangriffe enden tödlich für das Opfer und vorallem kann niemand mit einem Animeprofil kämpfen noch jemand umbringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Boxer auf Wettkampfniveau, seit einiger Zeit MMA
Pauul1235 
Fragesteller
 27.06.2021, 21:56

Wo habe ich erwähnt dass das Opfer unbewaffnet ist? Es ging nur darum, ob man in so einer Situation töten darf. Außerdem nur weil man ein Anime Profilbild hat heißt das nicht, dass man nicht kämpfen kann, ich habe z.B. ungefähr 4 Jahre lang Kampfsport gemacht.

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Lowkickmaster3  27.06.2021, 22:09
@Pauul1235

Welchen Kampfsport? Und ich bin davon ausgegangen, weil davon nichts dort stand und kein normaler Mensch bewaffnet rausgeht.

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FA117  05.11.2022, 00:46
@Lowkickmaster3

Ich gehe bewaffnet raus haha fast jeder Knecht läuft mit Messer herum

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FA117  08.12.2022, 14:04
@Lowkickmaster3

Du hast mich doch gefragt ob ich eine gang hab ich hab nein gesagt dann hab ich dich gefragt ob du eine gang hast und du hast ja gesagt wie viele sind in deiner gang?

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NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. 

(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 

(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

FA117  05.11.2022, 00:59

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe mich würde es nicht wundern wenn man im toteskampf jemand tötet das man ins Gefängnis gehen muss weil die meisten Richter Realitätsfern sind es gibt ja auch die Null-Toleranz Politik

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ES1956  05.11.2022, 10:32
@FA117

Und wenn du vorher mit Pumps die Treppe runter fällst kommt es garnicht zur Verhandlung.

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Du darfst alles tun, was erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf deine Rechtsgüter sofort und ohne jedes weitere Risiko zu beenden.

Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht statt.

Damit wäre eine Tötung so erstmal gerechtfertigt.

FA117  05.11.2022, 00:55

Moralisch ist es absolut gerechtfertigt zu töten aber die Richter sind meistens Realitätsfern also würde es mich nicht wundern wenn man im toteskampf jemand tötet das man ins Gefängnis gehen muss es gibt ja auch die Null-Toleranz Politik

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Nein, man hat immer nur das Recht den Angreifer unschädlich zu machen.

VirageXO  27.06.2021, 21:30

Und das geschieht in diesem Fall eben durch Tötung.

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14905403  27.06.2021, 23:35

Ein Toter ist unschädlich

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Lowkickmaster3  08.12.2022, 14:27
@14905403

Ey ihr seid so möchtegern hart... 😂😂😂

Ja ist er, dennoch darf man gesetzlich niemanden abstechen, nur weil er einem eine klatscht, sollte schon zu rechtfertigen sein.

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14905403  10.12.2022, 12:19
@Lowkickmaster3

Wenn ich 1.60m groß auf 60kg Kampfgewicht bin und mir Mike Tyson eine klatschen will dann darfst ich ihn u.U. auch abstechen.

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FA117  05.11.2022, 00:49

Das will ich mal sehen wenn jemand viel stärker ist als du das du ihn unbewaffnet unschädlich machst es hat schon ein Grund wieso die Polizei bewaffnet ist

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