wäre das Notwehr wenn man sein haustier verteidigt?
wäre es notwehr wenn zum Beispiel jemand irgendwie meine katze absichtlich verletzt (steine werfen) und ich das sehe und dem dann auf den dann so schubsen würde das er auf den boden fällt und derjenige sich z.B den Arm bricht?
weil wenn man selbst angegriffen wird hat man ja irgendwie eine kurze zeit wo man den angreifer verletzen darf
wie ist das eben in der beschriebenen Situation in der mein Haustier verletzt werden würde
wäre das noch notwehr oder könnte man für körperverletzung angezeigt werden?
(ist so nicht passiert aber hab mir halt die frage gestellt)
8 Antworten
Gesetzlich gesehen sind Haustiere Eigentum, wie normale Gegenstände. Du darfst deinen Besitz verteidigen. Aber ob die Notwehr auch anerkannt wird ist die Frage.
wenn dein tier verletzt wird, darfst du den täter anzeigen. aber du darfst nichts tun, was den täter verletzen könnte.
wir leben nicht im wilden westen, wo ein viehdieb gleich erschossen wird....
in dem von dir beschriebenen fall handelt der täter gesetzeswidrig. er darfdeinen besiitz nicht beschädigen. und verletzen ist hie mit beschädigen gleichzusetzen. du darfst dich wehren, aber eben nur mit einer anzeige bei der polizei - auch wegen tierquälerei.
aber du darfst nicht selbst den täter angreifen. in dem fall handelst nâmlich dann du ebenfalls gesetzwidrig und kannst wegen körperverletzung angezeigt werden
§ 32 StGB erlaubt es dir, dich und deinen Besitz (in dem Fall die Tiere) im Rahmen der Erforderlichkeit zu verteidigen. Dein Fall wäre wahrscheinlich von Notwehr gedeckt, insofern die Steine Schaden anrichten.
Nein ich glaube nicht das dass Notwehr ist sondern Körperverletzung.
Notwehr ist es nur wenn du als Mensch direkt angegriffen wirst und dich dann verteidigen musst.
Haustiere sind laut Gesetz Besitztümer, also Gegenstände.
Dann gibt es noch das Tierschutzgesetz.
Notwehr gilt für jedes geschützte Rechtsgut, welches durch menschliches Verhalten verletzt wird
Da Tiere als Sache gelten, ist das keine Notwehr sondern Körperverletzung. Du kannst denjenigen aber wegen Tierquälerei anzeigen.
Er handelt aber in dem Fall straffrei, siehe § 32 StGB