Ich denke, das iranische Uran wird in Nordkorea gelagert.
Nein, weil es keine Landgrenze zwischen den 2 Ländern gibt. Damit bleibt es erstmal ein Luftkrieg.
Aber nur wenn Irak und Iran auch vollwertige Bundestaaten werden. No taxation without representation.
IAEA-Chef Grossi: Atomanlagen "dürfen niemals angegriffen werden"
Das ist nicht allein eine Frage des Völkerrechts.
Was man definitiv sagen kann, ist das derzeit dort wirklich Niemanden das Völkerrecht interessiert.
weil sie Israel helfen?
Da kommt es darauf an, in wie weit die USA Israel helfen. Weil nicht jede Hilfe ist automatisch auch eine Kriegsbeteiligung. Und es geht auch nicht um die USA, sondern um US Basen und Schiffe.
Allerdings dürfe der Iran wenig Intresse daran haben, die Situation in Richtung der USA zu eskalieren.
Also zum Diebstahl, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Frage ist, besteht die Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ?
Ich würde sage, nein. Die Sache wird ja in der Absicht weggenommen Sie dem Eigentümer zu übergeben. Der Eigentümer hat aber einen Rechtanspruch auf die Sache, somit ist die Zueignung nicht rechtswidrig. Insoweit dürfe meiner Meinung nach der Diebstahl an der fehlenden Rechtswidrigkeit der Zueignung scheitern.
Strafrechtlich ist man hier eher beim Betrug. Denn S täuscht den Z, indem er so tut als wäre es die Weste die er zurückgeben müßte. Würde S dem Z sagen, das ist die Weste die an W ausgegeben wurde, würde er sich nicht strafbar machen.
Hatte aber gehört das im Strafrecht der Begriff „Eigentümer“ weit ausgelegt werden kann.
Der Begriff "Eigentümer" kommt im §242 StGB gar nicht vor.
Viel besorgniserregener ist, das psychisch Kranke über Atomwaffen verfügen.
Allerdings würde der ÖRR das nicht in seiner jetzigen Form mit den Preis-Leistungsverhältnis überleben.
Denn das Gebühren - Leistungsverhältnis würde systematisch immer noch schlechter als es ohnehin schon ist. Weil bei Abschaffung der Zwangsgebühren die Zahl der Gebührenzahler sich stark vermindern würde.
in Richtung Deutschland
Rein von der Richtung her kann das schon passieren. Allerdings spielt das keine Rolle da die Entfernung deutlich größer ist. Und die maximale Entfernung die eine Rakete erreichen kann, ist durch die Rakete selbst gegeben.
Das ist halt so, als ob sie von München nach Berlin fahren wollen und dann versehentlich in die Türkei fliegen und sich erst wundern wenn Sie in Istanbul aus den Flugzeug aussteigen.
Ind den USA fehlt schon die Einfache Moral. Von Doppelmoral kann da keine Rede sein.
Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.
Jain. Ein solcher Antrag setzt voraus, das eine Ehe oder Vaterschaft schon besteht. Denn einfach nur "Freundin" ist kein rechtlicher Status auf dem eine Familienzusammenführung begründet werden kann.
Vorstrafen sind zwar nicht gut, bei einer Familienzusammenführung gibt es aber kein Ermessen. Nur wenn Sie eine ernsthafte Sicherheitsgefahr darstellen, wäre das ein Grund für eine Ablehung.
Ja natürlich war er das.
Es ist wichtig bei der Verständnis des Völkerrechts und des Rechts allgmein ist immer der "veil of ignorance" also das Vergessen der kongreten Beteiligten.
Das Völkerrecht erlaubt keine Präventivkriege.
Relevant ist aber, wann ein Angriff tatsächlich begonnen hat.
Nehmen wir z.B. balistische Raketen. Da beginnt der Angriff nicht erst mit der Verletzung von Hoheitsrechten, sondern schon mit den Start, wenn aufgrund der Flugbahn die zukünfitge Verletzung von Hoheitsrechten immanet ist.
Das Beschießen von balistischen Rakten ist also auch, wenn diese noch gar kein Hoheitsrecht verletzt haben, eine Verteidigungshandlung, wenn den die Raketen sonst das Hoheitsrecht verletzen würden. Niemand würde sagen, da muß man warten, bis die tatsächlich die Grenze überschritten haben.
Grenzwertig wird es, wenn es sich auf Seiten des potentiellen Gegners erstmal nur um einen Tuppenaufmarsch oder Bomber in der Nähe der Grenze handelt. Denn da ist ein Angriff noch nicht immanet.
Ganz klar keine Verteidigung ist es, wenn es darum geht, schon im Vorfeld möglicher zukünftiger Angriffe die militärischen Fähigkeiten eines Gegners zu bekämpfen. Denn wenn man das als Verteidigung ansieht, dann ist praktisch alles eine Verteidigung.
Das Problem mit den Völkerrecht ist aber das ist am Ende ein Grabstein auf dem steht "er hatte Vorfahrt".
Der Iran hat das selbe Recht sich zu verteidigen wie die Ukraine.
Das Problem ist die Regierung Netanjahu, solange die im Amt sind, sieht es schlecht aus mit Verhandlungen, da die Israelische Regierung auf Eskalation aus ist. Es handelt sich ja um einen erneuten Angriff Israels, nachdem schon verhandelt und deeskaliert wurde.
Ich denke eher nicht. Der Nutzen der Bombe ist auch sehr gering, da die Bombe schlicht zu schwer für ein Kampfflugzeug ist und die Bombe keinen miltiärischen Nutzen gegenüber mehreren kleineren Bomben hat.
Sehr viel relevanter wäre da die GBU57 MOP die von der B2 abgeworfen werden kann. Bei der GBU57 handelt es sich um einen bunkerbrechende Bombe. Da bei einem Angriff auf Bunker die Durschschlagsleistung der Bombe ganz entscheidend sind, läßt sich so eine Bombe nicht einfach durch mehrere kleinere Bomben ersetzen. Allerdings verfügt Israel nicht über B2 Bomber.
Wird es Israel noch geben morgen?
Ja.
Ein Angriffskrieg hat unabhängig von der Motivation nichts mit Selbstverteidigung zu tun.
Mit Atomwaffen hätte er die Mittel dazu!
Israel ist nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages und hat damit auch kein Recht sich auf diesen zu berufen.
Israel handelt, wie es mehrere führende Politiker gesagt haben, im Rahmen des Völkerrechts.
Genau wie mehere russische führende Politiker gesagt haben, das Russland im Rahmen des Völkerrecht handelt.
Wer gewinnt ?
Keiner.
Wer Israel kritisiert muß auch Russland kritisieren. Und wer Russland kritisiert muss auch Israel kritisieren. Wer das nicht tut ist unlaubwürdig und ab einen bestimmten Punkt wirkt die Propaganda einfach nur noch lächerlich.
Berechtigt?
Hier gilt das Prinzip Auge um Auge Zahn um Zahn, was von vielen aber Missverstanden wird. Es handelt sich nämlich um ein Verhältnismäßigkeitsprinzp. Das heißt der Iran das das moralische Recht in Israel soviel schaden anzurichten wir Israel im Iran angerichtet hat. Aber auch nicht mehr.
Sieht nach einer abgestürzten F35 aus.
hat Iran als erstes Land das eine F35 abgeschossen.
Man sieht, das relativ viele Teile des Flugzeugs an einen Platz sind. Auch scheint der Schleudersitz nicht benutzt worden zu sein.
Das Flugzeug auf den Bild hatte auf jeden Fall keinen Inflight Breakup, den man bei einen Abschuss in einiger Höhe bei hohen Geschwindigkeiten erwarten würde.
Es sieht so aus als ob der Pilot das Flugzeug versucht hat zu landen, das Flugzeug dann bei der Landung zerstört wurde.
Ob die Zerstörung durch Feindeinwirkung oder technische Probleme verursacht wurde, läßt sich anhand des Bildes nicht sagen. Weil es kann natürlich sein, das z.B. durch Beschuss ein Reifen beschädigt wird, und sich das Flugzeug dann nicht mehr landen läßt.