Visa: Wegfall der Einspruchsmöglichkeit ab Juli – wie steht ihr dazu?

3 Antworten

Es geht nur um das Remonstrationsverfahren, bei dem die Ablehnung eines Visumantrags der gleichen Stelle, die den Antrag abgelehnt hat, noch einmal zur Ueberpruefung vorgelegt wird. Meist fuehrt das ohnehin zu keinem anderen Ergebnis und, bindet aber Arbeitskraft. Dieses Verfahren wurde bereits von zahlreichen Auslandsvertretungen eingestellt.

Eine Klage gegen die Ablehnung eins Visumantrags beim Verwaltungsgericht in Berlin ist und bleibt hingegen auch weiterhin moeglich.

Versuch mal Einspruch gegen Visa Entscheidungen der USA, oder anderer Staaten einzulegen !

Völlig richtig dass ein Land entscheiden kann wer einreisen darf. Und dann nicht die Justiz damit beschäftigen muss.