Darf ich ein (Karambit) Messer zur Notwehr nutzen?
Ja, diese Frage würde oft gestellt, doch fand ich zu viele veraltete Beiträge so dass ich etwas verunsichert bin. Darf ich also ein feststehendes Karambit Messer mit einer klingenlänge von unter 8,5 cm draußen mit mir tragen? Und wie kann es für mich vor Gericht enden wenn ich einen Angreifer der mich offensichtlich töten wollte (bewaffnet), mit meinem Karambit Messer verletze?
Meines Wissens springt hier der Notwehrparagraph ein, nach dem ich die nötigen Maßnahmen zur Selbstverteidigung treffen darf. Somit darf ich meinem Angreifer jedoch keinen unnötigen Schaden zufügen, da ich, wenn der Angreifer auf dem Boden liegt, theoretisch in Sicherheit wäre und Weg rennen könnte. Doch wäre es berechtigt wenn ich besagten Angreifer mit besagtem Karambit Messer verletze da er mich scheinbar töten möchte und ich mich auf diese Art verteidige da ich anders nicht in der Lage dazu war?
Danke im Voraus und freundliche Grüße, Kai.