Ist ein Apotheker verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Medikament gekühlt gelagert werden muss?
Vorgeschichte: Meine Mutter hat,ohne meiner Wissen,ein Medikament für mich aus der Apotheke geholt.Das Medikament musste bestellt werden und war erst am Folgetag da.Der Apotheker verschwand nach hinten,packte das Medikament in eine Tüte und gab es meiner Mutter ohne einen weiteren Hinweis.36h später sagte meine Mutter zu mir,dass sie mein Medikament hätte.Ich habe sie sofort gefragt ob sie es gekühlt gelagert hat,was sie aber verneinte.
Sie meinte aber auch,dass der Apotheker ihr nicht gesagt hätte,dass das Medikament gelagert werden muss.Es steht zwar auch auf der Packung,aber auf diese hat meine Mutter nicht geschaut,da es ja in einer Tüte verpackt war. Auch konnte sie nicht sehen,dass der Apotheker das Medikament aus einem Kühlschrank geholt hat,weil er es von hinten holte.Ich will damit sagen,dass meine Mutter es erstens nicht erkennen konnte,dass es dort gekühlt wurde,damit sie selbst auf die Idee kommen kann,dass es gekühlt werden muss und jetzt wissen wir nicht genau,ob der Apotheker selbst die Kühlkette eingehalten hat.
Deshalb noch einmal meine Frage:Ist ein Apotheker verpflichtet,darauf hinzuweisen,dass das Medikament gekühlt gelagert werden muss,auch wenn es auf der Packung steht ?