Kontrolleur – die neusten Beiträge

Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.

Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.

Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.

Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.

Was können wir in unserem Fall tun?

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kriege ich nun eine anzeige?

hey leute, folgende situation: ich bin mit dem ticket meiner freundin gefahren, habe aber vergessen, dass das deutschland ticket jeden monat einen neuen code schickt. ich bin mit august ticket rum gefahren, ohne überhaupt daran zu denken, das es nicht mehr gültig ist. naja, heute wurde ich kontrolliert und das ticket wurde als ungültig angezeigt. ich habe dann die personalien meiner freundin eingegeben, weil ich nicht wollte das rauskommt, das es nicht mein ticket ist. der kontrolleur hat aber mein bildschirm berührt und dann gesehen, das es ein screenshot ist, also ist es am ende doch noch raus gekommen. 

vor ab: ich weiß das es scheiße von mir war schwarz zu fahren. die letzten 2 monate waren für mich finanziell gesehen extrem hart, weshalb ich kein geld mehr fürs ticket hatte und meine freundin mir etwas aushelfen wollte. deshalb würde ich es mega schätzen, wenn niemand weiter darauf eingehen würde. 

die polizei wurde eingeschaltet und sie sind dann auch gekommen, ich wurde befragt, aber die polizisten haben sich meine daten nicht aufgeschrieben bzw. haben generell nichts aufgenommen. das ganze wurde in innerhalb von 3 minuten geklärt und am schluss hat die polizei gefragt ob die kontrolleure noch ein anliegen hätten. als beide es verneinten, sind die polizisten gegangen. der kontrolleur der meine strafe bearbeitet hat, hat mir gesagt das er die dvg anzeige aufgrund von betrug nicht auf den strafzettel geschrieben hat und ist dann gegangen. jetzt bin ich aber von dem letzten satz extrem verwirrt. meinte er jetzt damit, das ich die anzeige kriege und es bloß nicht auf dem zettel steht, oder ob ich generell keine anzeige kriege? ich würde mich gerne mental auf den brief vorbereiten, weshalb ich da jetzt etwas unsicher bin, ob ich nun den brief mit der anzeige kriege oder nicht. was meint ihr? ich weiß das niemand konkret die frage beantworten kann, aber selbst vermutungen (von leuten die ahnung haben), würden mir etwas weiterhelfen 

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Was droht mir bei Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding/Grau-Fahren?

Hallo, ich verfluche den Tag, an dem ich bei meiner Abo-Bestellung nicht "physisches Ticket" angekreuzt habe, sondern Handyticket. Ein Mal einen leeren Akku gehabt und der Zufall will es, dass das der Moment der Fahrkartenkontrolle sein sollte. Ich hatte meinen Perso, die Abo-Bestätigung und den QR-Code vorsichtshalber ausgedruckt dabei, aber kein Erbarmen, auch ein QR-Code lässt sich laut Kontrolleur fälschen...

Ich habe dann recht schnell Post bekommen vom Inkassounternehmen, mit unmoralisch hohen Forderungen. Da ich nicht das Gefühl hatte, etwas Unrechtes getan zu haben und mein zur Kontrolle bestehendes Abo nachweisen konnte, habe ich mich auf keine Zahlung eingelassen. Ein Schreiben von der S-Bahn habe ich nicht bekommen, wie riverty mir nachweisen konnte, war dieses aber wohl tatsächlich an mich rausgegangen. Da ich zu dieser Zeit durch Klassenfahrten und alle möglichen anderen Kosten finanziell überstrapaziert war, habe ich das Thema Inkasso verdrängt und richtig Schiss gekriegt, da ich eh im Minus bin. Nun der Mahnbescheid vom 5.09.24 für die Fahrt am 29.01.24. Am liebsten würde ich die 208€ schnell überweisen, um aus der Sache raus zu sein, nur brauche ich sie wirklich für dringendere Dinge, und finde das Vorgehen einfach unseriös.

Daher werde ich den Forderungen wohl vollständig widersprechen. Kann es tatsächlich zu einer Klage kommen? Ich bin noch nie vorher durch Schwarzfahren registriert worden. Was kann auf mich zukommen?

Danke!

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Schwarzfahren entkriminalisieren?

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Justizminister Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf soll bald vorliegen. Die Kritik daran ist deutlich - von zwei Seiten.

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Der Straftatbestand habe außerdem eine abschreckende Wirkung. Würde man ihn zur Ordnungswidrigkeit abschwächen, könne die Zahl der Schwarzfahrer weiter steigen, ergänzt VDV-Sprecher Lars Wagner. Auch für die Praxis sei das wichtig, denn: "Wenn es eine Straftat ist, haben auch unsere Prüferinnen und Prüfer andere Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel die Personalien festzustellen oder denjenigen festzuhalten."

Experten fordern ersatzlose Abschaffung

Doch Justizminister Buschmann steht von zwei Seiten unter Druck: In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Experten die ersatzlose Abschaffung der Straftat "Beförderungserschleichung" laut Paragraf 265a StGB.

Sie argumentieren: Bußgeld statt Geldstrafe bringt nicht viel, denn auch ein Bußgeld muss schließlich eingetrieben werden. Zwar nicht durch die Justiz, aber durch die Kommunen - die Mehrarbeit würde nur verschoben. Und wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, landet es doch wieder vor Gericht.

Kriminologin: Pläne nicht zu Ende gedacht

Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.

So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der "Ersatzfreiheitsstrafe" die "Erzwingungshaft". Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: "Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen." Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.

...

Die Debatte um das Schwarzfahren wird also im Herbst neu aufleben. Kriminologin Graebsch wünscht sich eine vollständige Entkriminalisierung des Themas. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" von meist 60 Euro sei ausreichend, das müssten dann die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich per Inkasso eintreiben. Sie kritisiert: "Im Moment ist es so, dass die Gerichte das Inkassounternehmen der Verkehrsbetriebe sind. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht die Aufgabe von Strafjustiz."

Bereits heute verzichten einige Verkehrsunternehmen freiwillig darauf, Strafanzeigen zu stellen. Doch Schwarzfahren komplett entkriminalisieren? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt: "Dann wäre die Botschaft: Kauf ein Ticket oder lass' es einfach. Beim Ladendiebstahl sagt ja auch niemand, der Arme konnte sich die Milch nicht leisten. Wenn man der Überlastung der Justiz begegnet, indem man Gesetze abschafft, dann ist man auf dem falschen Weg", argumentiert VDV-Sprecher Wagner.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Unterstützt Ihr die Pläne von Verkehrsminister Buschmann?
  • Gehen diese Pläne zu weit, oder nicht weit genug?
  • Wart Ihr selbst bereits von Strafen als Schwarzfahrer betroffen und fandet Ihr das gerecht?
  • Sollte der ÖPNV stattdessen völlig kostenlos und durch Steuermittel subventioniert sein?
Pläne gehen zu weit, Schwarzfahren muss Straftat bleiben. 49%
Pläne gehen nicht weit genug, kostenloser ÖPNV für Alle. 34%
Pläne sind genau richtig. 17%
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Haben Fahrscheinkontrolleure einen Ermessensspielraum?

Hi,

aktuell ist hier in Stuttgart in den S-Bahnen (DB) wieder „Kontrollmarathon“. Wurde gestern 3x kontrolliert, heute auch wieder. Natürlich mit gültigem Ticket.

Vorab: ich habe kein Verständnis für Schwarzfahrer und würde wahrscheinlich auch nichts durchgehen lassen wenn ich diesen Job hätte. Aber bei der gleich beschriebenen Situation da würd ich’s mir zweimal überlegen ob es da auch wirklich eine Farhrpreisnacherhebung braucht.

Also wir sind noch weit außerhalb von Stuttgart ganz in der Nähe von Leonberg und ich sitze in einer S6/S60 stadteinwärts.

Kontrolleur kommt vorbei, ich zeige ihm mein Ticket, passt alles soweit.

An der Station Rutesheim dann steigt ein Mädchen ein, ca. 7 Jahre alt. Ich weiß dass da viele einsteigen die nur eine Station bis Leonberg zu eben ihrer Schule fahren.

Kontrolleur kam auch zu ihr, sie fängt fürchterlich an zu weinen und sagt ihm sie hätte ihren Geldbeutel mit dem Ticket darin vergessen.

Fragt der Kontrolleur wo wollen Sie aussteigen sie antwortet ja Leonberg also nur eine Station (2min Fahrt)

Und trotz dass die Arme bitterlich weint und man als Schüler in diesem Alter ohnehin sein Ticket vom Landkreis gestellt bekommt muss er ihr einen Strafzettel ausstellen den sie wahrscheinlich nicht mal lesen konnte…

Frage wäre also in wie fern können Kontrolleure speziell bei der DB in so einer Situation entscheiden wie sie handeln?

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Kann ich gegen das Bußgeld auf der S-Bahnen irgendwie Einspruch einlegen oder es reduzieren?

Ich stieg am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin ein, weil ich eine Minute vor dem Zug dort war, kaufte ich sofort ein Ticket in der App und stieg in den Zug ein, etwa eine Minute später begann der Kontrolleur, mich zu überprüfen, ich zog mein Telefon heraus und loggte mich in die App ein und zeigte das Ticket. Er hat sie nicht gescannt, sondern nur auf die Uhrzeit auf der Fahrkarte geschaut und mir sofort gesagt, ich solle aus dem Zug steigen. Dann forderte er mich auf, ihm meinen Pass zu geben, weil ich die Fahrkarte erst vor einer Minute gekauft hatte und ich die Fahrkarte im Zug gekauft hatte, als ich sah, wie er die Fahrkarten kontrollierte. Ich versuchte zu erklären, aber er sagte mir, dass es kein "aber" geben könne und dass er entweder meinen Pass holen oder die Polizei rufen würde. In dieser Situation war ich sehr verwirrt und habe nicht alles verstanden, denn es war ein Mann, wahrscheinlich türkischer Nationalität, und er sprach sehr schnell und bedrohte mich sehr geschickt. Ich sagte ihm auch, dass ich minderjährig sei und er zumindest kein Recht habe, mir eine volle Geldstrafe aufzuerlegen, soweit ich weiß, habe ich darüber gelesen und mein Freund hatte es, normalerweise bekommen Minderjährige eine geringere Geldstrafe. Er wollte mir jedoch nicht zuhören und sagte, er arbeite schon seit fünf Jahren und kenne seine Arbeit gut. Unter starkem Druck von ihm musste ich meinen Pass abgeben und bekam einen Rechnung. Am Ende haben wir also ein Bußgeld von 60 €, das Ticket wurde um 15:46 Uhr gekauft und das Bußgeld wurde um 15:47 Uhr ausgestellt. Ich möchte auch betonen, dass das Ticket bereits gültig war und hätte gelocht werden können, aber er wollte es nicht tun. Ich möchte fragen, ob ich die Höhe des Bußgeldes irgendwie reduzieren oder Einspruch einlegen kann? Oder ist es in dieser Situation immer noch meine Schuld und ich hätte mindestens 5 Minuten vor dem Zug eine Fahrkarte kaufen müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

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Welchen Mehrwert hat das Deutschlandticket auf dem Handy gegenüber der Karte?

Ich habe das Gefühl die Nachteile überwiegen klar

  • ein Handyakku kann leer gehen
  • DB-Navigator stürzt bei mir öfter ab
  • Manche Bus-Scanner sind schwer zu bedienen und man muss das Handy ewig hin und her schwenken bis es endlich piepst
  • den Geldbeutel muss man trotzdem mitführen, da ein amtliches Ausweisdokument ja Voraussetzung für die Gültigkeit ist (und ja, der wird kontrolliert, gerade hier in Stuttgart sehr penibel)
  • man kann einen Screenshot machen und zumindest in Bussen, wo der Busfahrer nur auf Sicht kontrolliert, das Ticket einfach fälschen

Vorteile einer Chipkarte:

  • sie ist klein und handlich, passt in jede Geldbörse
  • sie ist nahezu fälschungssicher (klar kann man tricksen aber einfach dürfte das dank verschlüsselter Übertragung nicht gehen)
  • sie kann nie „leer gehen“ und auch nicht „abstürzen“
  • sie kann im Bus mit Scanner einfacher vorgezeigt werden als der Barcode des Handy-Tickets (einfach auflegen, gibt kein richtig oder falsch)
  • sie hat idealerweise bei manchen Verkehrsverbunden (leider nicht bei allen) noch ein Foto aufgedruckt, sodass so mancher Kontrolleur nicht mal mehr den Ausweis verlangt
  • sie kann bei Verlust gesperrt und meist sogar kostenfrei ersetzt werden

Warum also ein Handyticket? Der einzige Nachteil der mir einfallen würde wäre der Umweltschutz aber die Bankkarte z.B. gibt es ja auch nicht als „reine mobile“ Karte und an den meisten Geldautomaten kann man noch immer nur mit physischer Karte abheben.

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