Schwarzfahren .erschleichung von Leistungen.?

2 Antworten

Widersprechen, am besten persönlich zum genannten Ansprechpartner bzw. Zur ausfertigenden Stelle wo der Brief herkommt gehen und das bestätigen lassen. Wenn du es nicht selbst warst, muss der Kontrolleur bei der Kontrolle den Fehler gemacht haben, sich keinen Ausweis zeigen zu lassen, damit ist es ein Verschulden des Verkehrsunternehmens, wodurch die im Zweifel auf dem „Schaden“ sitzenbleiben.

Parallel bist du damit selbst Geschädigter eines Betruges, den du so auch gegen Unbekannt anzeigen solltest - so hast du mit dem Aktenzeichen etwas in der Hand, was du bei dem Widerspruch angeben kannst, bzw. Auch falls Mahnungen kommen (und im übrigen dürfte der wahre Täter ja nicht so unbekannt sein, zumindest müsste er dich gut genug kennen, um glaubwürdig deine echten Daten anzugeben… da ist ein Zufall schon sehr unwahrscheinlich!)


TomEF98  08.12.2024, 18:45

Im übrigen (was ich nicht unterstellen möchte, nur sicherheitshalber erwähnen, damit es nicht schlimmer wird) - solltest Du es, rein hypothetisch, doch selbst gewesen sein, und Dir hier Tips erhoffen, um die Strafe herumzukommen, am besten fristgerecht zahlen oder um Ratenzahlung bitten. Eine Anzeige kann sonst auch nach hinten losgehen, sollte das Verkehrsunternehmen und die Polizei dich in den anschließenden Ermittlungen entlarven (z.B. über Kaneraaufnahmen, Gegenüberstellung mit dem Kontrolleur…) wäre die falsche Anzeige Vortäuschen einer Straftat, was selbst eine Straftat ist, bzw. Neben dem erschleichen von Leistungen , was dann sicher strafrechtlich verfolgt werden würde noch eine weitere Straftat

TomEF98  08.12.2024, 20:35
@Mooooo65795

Mag sein, mir ist es im Grunde egal - will nur primär mit meinen Antworten helfen und wenn es so wäre, hätte mein vorheriger Tipp ggf. Das Gegenteil bewirkt 🤷🏻‍♂️

Von Experte notting bestätigt

Forderungen mit der genannten Begründung papierschriftlich zurückweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..