Erwischt beim schwarzfahren falsche Address aber richtiger Name?

2 Antworten

Wenn du die Möglichkeit hast die Strafe zu zahlen, dann solltest du das schnellstmöglich tun. Wenn du es nicht tust, würde vielleicht eine entsprechende Post an die von dir genannte Adresse geschickt werden, die wohl zurückkommen würde ("Empfänger unbekannt"). Dann würden sie über das Bürgeramt (Einwohnermeldeamt - je nachdem wie es bei euch heißt) nachforschen, und deine Adresse über Geburstdatum und Name herausfinden. Und dann könntest du noch weiterhin Ärger bekommen wegen deiner falschen Aussage.

Du hast dich erstmal Grundsätzlich Strafbar gemacht nach §265a, Erschleichen von Leistungen. Dazu kommt das du vorsätzlich falsche angaben gemacht hast, also kann dir nach §265a nicht nur Fahrlässigkeit, sondern auch vorsatz vorgeworfen werden. Das würde sich dementsprechend bei Gericht schlecht für dich auswirken.

Ich wünsche dir eine möglichst hohe Geldstrafe oder eine Haftstrafe.
LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung