Erwischt beim Schwarzfahren?

5 Antworten

Es kommt wahrscheinlich zur Anzeige. Es ist das erschleichen einer Leistung. Das Verfahren wird in der Regel bei jugendlichen Ersttäter eingestellt. Wenn sie die Fahrkarte verloren hat, wäre das auch keine vorsätzliche Tat.

Die 60€, die die Verkehrsbetriebe zusätzlich auch einfordern muss sie nicht zahlen. In der Regel werden die Verkehrsbetriebe da zwar ziemlich borstig, gehen über Inkassobüros und drohen. Die 60€ sind aber gegenüber Jugendlichen eine unzulässige Vertragsstrafe. Hier muss man hart bleiben. Ich habe das mit meinen Kindern auch durchexerziert.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wahrscheinlich schon. Aber zumindest war es nicht langweilig.

Naja wenn sie gesagt hat sie heißt Dielara aus Frankfurt, wohnt in der Frankfurter Straße und Frankfurt(Oder) am Main aber heißt Emily Strauß und kommt aus Stuttgart, wird dies nicht zurückverfolgbar sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Nein. Keine Anzeige - Kein Akteneintrag

Seit wann können die anrufen und das überprüfen lassen

PetraHeilinger 
Fragesteller
 04.04.2023, 17:43

Das hat er bei ihr gemacht und hat dann einen Zettel mit nach Hause gegeben, wo man den Betrag bis zu einem Monat bezahlen muss. Es waren so drei Männer und der hatte so mit einem schwarzen Telefon angerufen

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Maddoc66  04.04.2023, 17:46
@PetraHeilinger

Das ist Glück denn Schwarzfahren ist laut § 265a StGB eine Straftat und führt bei uns immer zur Anzeige.

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