Schwarzfahren erwischt?

6 Antworten

da musst man keine anzeige erstatten, sondern

Hingehen und nachweisen das du nicht 18 bist. bzw. Deine Dauerkarte (wenn es denn eine ist) vorzeigen.

das ich unter 18 bin und es gesetzlich her nicht erlaub ist mir ein Bußgeld auszustellen

Welches Gesetz soll es sein?

Was ist das denn für ein Ticket was du da normalerweise hast ? Wenn es sich um ein 365-Tage Ticket wovon ich mal ausgehe weil du ja Schülerin bist müsstest du nur irgendwie 7€ oder sowas um den Dreh zahlen weiß es nicht mehr ganz genau, aber auf jeden Fall nicht all zu teuer.

Also ich würd erstmal zu der nächsten Verkehrsgesellschaftsstelle gehen und das dort ganz genau klären.

Eine Anzeige würde man mit Sicherheit aber auch direkt fallen lassen bei solchen ,,Kleinigkeiten“, das gibt es oft genug und ob das gesetzlich gesehen von dir aus auch überhaupt ganz möglich ist weiß ich nicht, aber geh einfach dort hin und frag nach und erläuterte die Situation.

+ das mit dem ,,Bußgeld“ unter 18 stimmt nicht ganz, damit würdest du ja glatt sagen dass jeder unter 18 ohne zu bezahlen mit allen möglichen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren darf. Das ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt.

LG.

Wenn du doch potenziell eine Fahrkarte besitzt, legst du dem Verkehrsverbund den Antrag auf die Ersatzkarte vor, oder gehst mit der neuen Karte dorthin. In der Regel wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig und die 60 € werden erlassen.

Für jeden Verkehrsverbund gibt es irgendwo eine Beschwerde- und Bußgeldstelle. Dort könntest du - mit der neuen Fahrkarte - hingehen, um die Sache zu klären. Wenn du ein Abo hast, ist der Sachverhalt ja eindeutig. Möglicherweise musst du eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro oder so zahlen, aber um die vollen 60 Euro kommst du vielleicht drumrum.