Deutsche Bahn Upgrade?
Was aber, wenn man sich als Passagier selbständig dazu entscheidet, mit einem Zweite-Klasse-Ticket in der ersten Klasse Platz zu nehmen? Dann gilt man als Falschfahrer.Kontrolliert der Zugbegleiter die Tickets und man fliegt auf, muss man entweder die erste Klasse wieder verlassen oder die Preisdifferenz zum Fahrschein erster Klasse bezahlen. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn man als Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr.
„Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn man als Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr.“
Ist das noch aktuell oder können sie auch 60 € verlangen? Ich könnte mir vorstellen, dass sie auch 60 € verlangen könnten, sonst wäre es unfair gegenüber den Gästen, die extra für die 1. Klasse bezahlen. Danke.
2 Antworten
Das Zugpersonal in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn verkauft keine Fahrkarten mehr, auch keine Upgrades von der zweiten in die erste Klasse. Wenn man sich das Upgrade nicht schon am Bahnhof gekauft hat, kann man es sich jedoch während der ersten zehn Minuten der Fahrt online kaufen: https://www.bahn.de/angebot/zusatzticket/erste-klasse-upgrade
Achtung, ein Upgrade ist nur mit einem Flexpreis-Ticket zweiter Klasse möglich, nicht mit Sparpreis-Ticket oder einem Super-Sparpreis-Ticket!
Wir können definitiv die 60€ verlangen, weil das eine Leistungserschleichung ist und du dein Vorhandensein Ticket entgegen der Beförderungsbestimmungen nutzt.
Hab selber schon öfter deshalb 60€ verteilt.