Mit 15 ein Kinderticket gekauft und erwisch?


13.12.2024, 19:24

Müssen Kinder den erhöhten Fahrpreis bezahlen, wenn sie schwarzfahren?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.

Im Alter zwischen sieben und 18 Jahren müssen grundsätzlich die Eltern einem Beförderungsvertrag zustimmen, damit dieser rechtswirksam ist. Wird allerdings der Schulweg regelmäßig mittels öffentlichen Nahverkehrs beschritten, kann von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Unabhängig davon ist allerdings die Verfolgung der Beförderungserschleichung gemäß Jugendstrafrecht.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wird so kommen:

  • Alter schützt vor Strafe nicht

Sonst würde man ja keine Jugend-, und Kinderkarten verkaufen können.

Woher ich das weiß:Recherche

Foerkhier 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 19:23
Müssen Kinder den erhöhten Fahrpreis bezahlen, wenn sie schwarzfahren?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.

Im Alter zwischen sieben und 18 Jahren müssen grundsätzlich die Eltern einem Beförderungsvertrag zustimmen, damit dieser rechtswirksam ist. Wird allerdings der Schulweg regelmäßig mittels öffentlichen Nahverkehrs beschritten, kann von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Unabhängig davon ist allerdings die Verfolgung der Beförderungserschleichung gemäß Jugendstrafrecht.

Anonymer1Alfred  13.12.2024, 19:28
@Foerkhier

Ich glaub, das gilt nur, wenn man keine Eltern hat. Natürlich muss nicht das Kind die Strafe zahlen, sondern die Eltern.

Foerkhier 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 19:50
@Anonymer1Alfred

Kann ich das Geld irgendwie beim Kundenservice am Samstag nachreichen?

Anonymer1Alfred  13.12.2024, 20:04
@Foerkhier

Das musst du vor Ort erfragen, ich kenn mich da nicht aus.

Denn bei mir war es so: Ich wartete einfach ab, und hoffte, nichts würde geschehen Aber dadurch stieg meine Strafzahlung auf 120€, und es kam ein Mahnschreiben an unsere Adresse. Meine Eltern waren nicht gerade begeistert davon...

Foerkhier 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 21:50
@Anonymer1Alfred

Aber hast du denn keinen Brief von der DB bekommen?Der Kontrolleur hatte mir nämlich auch kein Zettel mit der Strafe gegeben.Hattesg du einen?

Nein und ja. Du MUSST lediglich das Ticket bezahlen, sprich den eigentlichen Fahrpreis bzw. die Differenz zwischen dem Kinderticket und dem Vollpreis dem du gebraucht hättest, AUẞER deine Eltern stimmen dem Beförderungsvertrag zu somit du dann auch unter die Beförderungsbedingungen fallen würdest und dementsprechend die 60€ als Erhöhtes Beförderungsentgelt auch für dich gelten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio