Mit 15 ein Kinderticket gekauft und erwisch?
Abend
Wir sind heute viel Bus und Zug gefahren und ich hatte meinen letzten Bus verpasst.Ich musste dann 1 mal mehr umsteigen und hatte kein Geld mehr.Ich kaufe mir also ein kinderticket und hoffe das er nicht nach einem Ausweis fragt.Haha er fragt nach dem Ausweis und fragt nach Namen und Wohnort.Er hatte leider schon meinen Personalausweis gesehen und hat sich die Daten aufgeschrieben.Er meinte das ich mir einfach nächstes mal ein richtiges Ticket kaufen soll.Glaubt ihr,dass er mir die 60€ Strafe reindrückt?
Müssen Kinder den erhöhten Fahrpreis bezahlen, wenn sie schwarzfahren?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.
Im Alter zwischen sieben und 18 Jahren müssen grundsätzlich die Eltern einem Beförderungsvertrag zustimmen, damit dieser rechtswirksam ist. Wird allerdings der Schulweg regelmäßig mittels öffentlichen Nahverkehrs beschritten, kann von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Unabhängig davon ist allerdings die Verfolgung der Beförderungserschleichung gemäß Jugendstrafrecht.
2 Antworten
Ja, wird so kommen:
- Alter schützt vor Strafe nicht
Sonst würde man ja keine Jugend-, und Kinderkarten verkaufen können.
Ich glaub, das gilt nur, wenn man keine Eltern hat. Natürlich muss nicht das Kind die Strafe zahlen, sondern die Eltern.
Kann ich das Geld irgendwie beim Kundenservice am Samstag nachreichen?
Das musst du vor Ort erfragen, ich kenn mich da nicht aus.
Denn bei mir war es so: Ich wartete einfach ab, und hoffte, nichts würde geschehen Aber dadurch stieg meine Strafzahlung auf 120€, und es kam ein Mahnschreiben an unsere Adresse. Meine Eltern waren nicht gerade begeistert davon...
Aber hast du denn keinen Brief von der DB bekommen?Der Kontrolleur hatte mir nämlich auch kein Zettel mit der Strafe gegeben.Hattesg du einen?
Aber einen Brief hast du erhalten richtig?
Nein und ja. Du MUSST lediglich das Ticket bezahlen, sprich den eigentlichen Fahrpreis bzw. die Differenz zwischen dem Kinderticket und dem Vollpreis dem du gebraucht hättest, AUẞER deine Eltern stimmen dem Beförderungsvertrag zu somit du dann auch unter die Beförderungsbedingungen fallen würdest und dementsprechend die 60€ als Erhöhtes Beförderungsentgelt auch für dich gelten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.
Im Alter zwischen sieben und 18 Jahren müssen grundsätzlich die Eltern einem Beförderungsvertrag zustimmen, damit dieser rechtswirksam ist. Wird allerdings der Schulweg regelmäßig mittels öffentlichen Nahverkehrs beschritten, kann von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Unabhängig davon ist allerdings die Verfolgung der Beförderungserschleichung gemäß Jugendstrafrecht.