Beförderungspflicht?

4 Antworten

Die Beförderungspflicht entsteht aus einem Vertrag, nur wird dieser keineswegs erst mit dem Kauf der Fahrkarte geschlossen, sonst könnte es ja nie zu Fahrten ohne Fahrausweis kommen; im Zweifel wird der also schon durch den Umstand geschlossen, das Beförderungsmittel betreten zu haben, denn der Beförderungsvertrag ist am Ende ja auch Grundlage für das erhöhte Beförderungsentgelt, der muss also auch anders abschließbar sein.

Steigt man beim Fahrer ein mit dem Zweck, einen Fahrschein zu erwerben, handelt es sich aber vertragsrechtlich eher um das Angebot zum Abschluss eines Vertrages, welchem der Fahrer bei Nichtzahlung eben nicht zustimmt, so dass kein Vertrag zustande kommt.

Die Beförderungspflicht an sich ist zivilrechtlich ein Kontrahierungszwang, d.h. der ÖPNV-Betrieb darf sich seine Kunden eben nicht aussuchen, sondern muss grundsätzlich mit jedem einen Beförderungsvertrag abschließen - Ausnahmen sind in den Beförderungsbedingungen abschließend geregelt -, allerdings, hier schließt sich jetzt der Kreis, gilt diese Pflicht eben nicht, wenn die andere Vertragspartei erkennbar ihre Verpflichtung zur Zahlung nicht erfüllen will.

Aber: Wer einsteigt, gleich darauf hinweist, dass er jetzt nicht zahlen kann und die notwendigen Daten für die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes angibt kann im Prinzip durchaus einen Beförderungsvertrag abschließen, wobei hier nicht einmal eine Straftat der Erschleichung einer Beförderungsleistung vorläge; entscheidend ist, dass der Zahlungswille und am Ende auch die Zahlungsfähigkeit gegeben ist.

macron79635 
Fragesteller
 07.06.2023, 23:02

Sehr umfangreiche Antwort. Danke!

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Dazu musst du erstmal einen Vertrag machen. In dem du eine Fahrkarte kaufst.

Wenn du aber das Geld nicht dabei hast und irgendwo hin musst? Was wenn eine junge Frau den letzten Bus nicht nehmen kann deshalb? Es ist dunkel und eine eisige Nacht steht bevor? Hm?

Michael Reim:

Da sitz ich hier am Bahnhof

Hab den letzten Zug verpasst

Das eine Bier hier, das muss reichen für die Nacht

Meine Eurokarte hat der Automat geschluckt

Mir geht's echt nicht gut

Ich hab vor fünf Minuten noch mit dir telefoniert

Hab dir geschworen das ich pünktlich bin

Es hat nicht funktioniert

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Und das Chaos läuft mir ständig hinterher

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Ich bin halt nur ein Träumer und mehr nicht

Hab meine Gitarre ins Pfandhaus gebracht

Der Typ, der kennt mich schon und hat hämisch gelacht

Und meinen alten Cadillac haben sie einfach still gelegt

Scheiß Realität!

Quelle: Musixmatch

Die Beförderungspflicht entsteht aus einem Vertrag (tun Pflichten meistens). Der wird erst mit dem Kauf der Fahrkarte geschlossen. Da du keine Fahrkarte hast, ist kein Vertrag entstanden, aus dem für den Busbetrieb eine Beförderungspflicht entstehen könnte.

Du könntest höchstens Nothilfe geltend machen: Letzter Bus morgens um halb 2, abgelegene Strecke, keine Alternative, Du - Minderjähriges Kind, das die Eltern auf einem Dorffest verloren hat. Oder so.

HugoHustensaft  06.06.2023, 06:39

Autsch, das ist schon etwas komplizierter, siehe meine ausführliche Antwort.

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Nein, denn eine allg. Beförderungspflicht besteht nur, wenn die Gegenpartei also der mögliche Fahrgast auch seinen Verpflichtungen nachkommen kann indem er den Fahrpreis ordnungsgemäß entrichtet.

macron79635 
Fragesteller
 06.06.2023, 02:54

Wenn du aber das Geld nicht dabei hast und irgendwo hin musst? Was wenn eine junge Frau den letzten Bus nicht nehmen kann deshalb? Es ist dunkel und eine eisige Nacht steht bevor? Hm?

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NightFlowerGirl  06.06.2023, 02:56
@macron79635

...ja, und die Werwölfe , aldebaranischen Reptiloiden der holen Mittelerde, sowie die ganzen Reichsbürger nicht zu vergessen. Nochmal, ohne Moos nix los.

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macron79635 
Fragesteller
 12.06.2023, 11:40
@NightFlowerGirl

Überhaupt keine hilfreiche Antwort, zudem unhöflich und unsachlich. Schwache Leistung. Meine Frage war seriös. Wenn man keine Ahnung hat, kann man auch einfach mal die Klappe halten. Furchtbar hier manchmal mit euch Kiddies.

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