Was dürfen eigentlich Fahrkartenkontrolleure?
1. Darf der Kontrolleur Personalien aufnehmen?
2. Darf mich der Kontrolleur fesseln/festnehmen?
3. Was darf der Kontrolleur bei Wiederholungstätern tun?
4. Darf mich der Kontrolleur auf den Boden legen?
5. Was darf der Kontrolleur, wenn man sich weigert, die Daten anzugeben?
6. Darf der Kontrolleur eigentlich am Bahnhof kontrollieren? Also beim Ausstieg?
7. Was passiert mit Kindern und Minderjährigen, wenn sie schwarz gefahren sind? Kann der Kontrolleur sie einfach absetzen?
8. Wie entscheidet der Kontrolleur, ob er kulant ist oder nicht?
7 Antworten
1. Darf der Kontrolleur Personalien aufnehmen? Dazu könnte er nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen berechtigt sein, die ein Fahrgast mit dem Betreten des Fahrzeuges bzw. der Bahnanlagen anerkennt. Datenschutzrechtliche Bedenken ergeben sich nicht, da das Verkehrsunternehmen ein berechtigtes Interesse hat.
2. Darf mich der Kontrolleur fesseln/festnehmen? Nach § 127 StPO (Jedermann-Paragraph) darf er dich bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen.
3. Was darf der Kontrolleur bei Wiederholungstätern tun? Der Kontrolleur erfasst nur die "Schwarzfahrer", über alles Weitere entscheidet später das Verkehrsunternehmen. Manchmal belässt man es bei der Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes (meist 60 EUR) oder nimmt je nach Sachlage ggf. auch die Forderung ganz oder teilweise zurück. Oft, besonders gerne bei Wiederholungstätern, wird aber zusätzlich zu den 60 EUR auch noch Strafanzeige erstattet. Wegen "Erschleichen von Leistungen" oder "Betrug" oder "Urkundenfälschung" kann man zu gemeinnützigen Stunden, zu einer Geldbuße oder einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.
4. Darf mich der Kontrolleur auf den Boden legen? Nur, wenn das die einzige Möglichkeit ist, dich bis zum Eintreffen der Polizei am Fliehen zu hindern, oder wenn der Kontrolleur dich aus Notwehr zu Boden bringt! (Verhältnismäßigkeit!)
5. Was darf der Kontrolleur, wenn man sich weigert, die Daten anzugeben? Er wird im Regelfall die Polizei rufen. Dann darf er dich nach § 127 StPO (Jedermann-Paragraph) bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen.
6. Darf der Kontrolleur eigentlich am Bahnhof kontrollieren? Also beim Ausstieg? Im Regelfall ja. Übrigens führen die Verkehrsunternehmen und die Polizei oft auch in Gemeinschaftsarbeit groß angelegte Fahrkartenkontrollen durch, besonders gerne auch auf dem Bahnsteig bzw. an der Haltestelle. Dabei gehen immer etliche Schwarzfahrer ins Netz.
7. Was passiert mit Kindern und Minderjährigen, wenn sie schwarz gefahren sind? Kann der Kontrolleur sie einfach absetzen? Bei Minderjährigen kann der Kontrolleur auch Ausweise kontrollieren, die Personalien festhalten und ggf. die Polizei rufen. Es könnte aber rechtlich bedenklich sein, wenn der Kontrolleur sie von der Fahrt ausschließt bzw. unterwegs aussetzt. Je nach Sachlage müssen die Verkehrsunternehmen bei Minderjährigen oft auf die Forderung der 60 EUR verzichten, die Rechtslage ist aber bisweilen nicht ganz einfach.
8. Wie entscheidet der Kontrolleur, ob er kulant ist oder nicht? Innerhalb der Spielräume, die ihm das Verkehrsunternehmen gibt, entscheidet er ggf. nach eigenem Ermessen. Ein Fahrgast, der 60 EUR zahlen soll, wird sich aber (unter anderem nach dem Rechtsgrundsatz "Keine Gleichheit im Unrecht") am Ende nicht darauf berufen können, dass man einen anderen Schwarzfahrer in einem gleichen Fall auch nicht belangt hat.
Zu 7.
Die kommen in die Gefriertruhe und werden bei Gelegenheit gegrillt und verspeist.
1. Darf der Kontrolleur Personalien aufnehmen?
Logisch.
2. Darf mich der Kontrolleur fesseln/festnehmen?
Natürlich nicht
3. Was darf der Kontrolleur bei Wiederholungstätern tun?
Daten aufnehmen und raussetzen
4. Darf mich der Kontrolleur auf den Boden legen?
Ebenfalls natürlich nicht.
5. Was darf der Kontrolleur, wenn man sich weigert, die Daten anzugeben?
Kommen die Jungs mit grünen Autos.
6. Darf der Kontrolleur eigentlich am Bahnhof kontrollieren? Also beim Ausstieg?
Sicher
7. Was passiert mit Kindern und Minderjährigen, wenn sie schwarz gefahren sind? Kann der Kontrolleur sie einfach absetzen?
Theoretisch ja. Macht aber keiner
8. Wie entscheidet der Kontrolleur, ob er kulant ist oder nicht?
Das solltest du den nächsten Fragen, der dich kontrolliert wenn du keine Fahrkarte hast.
Denn sowas kann man ja nur für sich selbst entscheiden.
Wie gesagt. Ne leider nicht.
Aber ich hab es gerade gesehen, unter deiner Antwort (Die leider statt oben zu weit unten auftaucht.) das woher ich das weiß
Zur Tram/Straßenbahn Der Fahrer muss logischerweise anhalten, wenn jemand randaliert, rebbeliert. Was die Kontrolleure mit einem Hinweis an den Fahrer auslösen. Der ruft über die Aufsicht die Polizei.
Der Zugführer fährt ja weiter zum Bahnhof.
Und wenn du in dem Thema Unterwegs bist. Das Thema der Busfahrer hat mich rausgesetzt, kam immer mal, Halt nicht im Zug.
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Sag deinen Kollegen, ihr macht den Job toll. Im Gegensatz zu allem Was so im Umlauf ist, ich fahre gerne Bahn. Nicht regelmäßig aber auch zu Kurzurlauben sind wir mit der Bahn unterwegs. Passt auf euch auf. Ich denke sowieso ihr solltet nicht allein auf dem Zug sein.
Ja auch die Kollegen im Bus dürfen keine Minderjährigen rauswerfen, würd aber trotzdem zu oft gemacht. Die riskieren damit ihren Job.
Weiß ich, find ich auch unmöglich und sollte massiv bestraft (inklusiv Jobverlust) werden.
Nicht jedes Kind hat, wie unser sie hatte (der fährt längst selbst Tram) ne Familien Jahreskarte. Womit der in der Stadt wie er wollte rumfahren konnte.
Was er schon gemacht hat, bevor er eine hatte geschweige gebraucht hätte. der 5 jährige ist Oma aus gebüchst. und hat Papa in der Stadt besucht.... Am Whiteboard stand nur Linie und Zugnummer... 1-12 hat der damals schon hinbekommen.
bro kontrolleure haben nicht die macht und autorität einen zu fesseln oder auf den boden zu legen , die können dich nach deinen daten fragen und dir ein ticket geben nicht mehr und nicht weniger
Hi, 1, Ja - man muss sich gegenüber dem Kontrolleur gegenüber nicht ausweisen oder was zu seinen Personalien sagen - dann wird aber die Polizei gerufen.
2, Man darf auf jeden Fall festgehalten werden, bis die Polizei kommt. Fesseln klingt mir ein bißchen übertrieben
3, Strafantrag stellen
4, nein
5, die Polizei rufen
6, ja
7, Kommt auf das Alter und die Lokation an. Kinder dürfen nicht hilflos in der Pampa ausgesetzt werden.
8, Ich weiß nicht, welche Anweisungen die Kontrolleure dazu von ihrem Arbeitgeber bekommen haben, vermute aber, sie behandeln jeden gleich.
Da muss ich doch einhaken. Du hast viel Wissen und hast mir auch schon oft geholfen, muss dich aber hier korrigieren. 🙂
Festhalten dürfen wir, wenn eben Personalien nicht feststellbar und due Person versucht zu fliehen (127 StPO). Auf den Boden legen, naja nur eben im Rahmen der Notwehr, wenn das mildeste Mittel. Minderjährige dürfen wir definitiv NICHT alleine rauswerfen, da gibt's ärger mit dem Staat. 😊