Darf der Fahrkartenkontrolleur etwas auf mein Zugticket schreiben?

5 Antworten

Das hängt davon ab, ob der Fahrschein nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig ist.

Guten Abend,

Das kommt auf die genaue Art des Tickets an, und wer es ausgestellt hat. Das hat mal rein juristisch betrachtet jede Verkaufsstelle/Verkehrsberbund für sich geregelt. Generell bleibt aber das Ticket aber Eigentum des Ausstellers, und kann bei Missbrauch sogar eingezogen werden. Somit ist das Vorgehen im Zweifel so zulässig.

Ich kann jetzt auch nicht pauschal sagen, ob der Eintrag des großen A das Ticket ungültig macht, oder ob das vielleicht bei dir vor Ort so vorgesehen ist. Im Zweifel austauschen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Betriebszentrale/ Leitstelle der Bahn

Das mit dem Ausweis steht in § 1 Abs. 1 des Gesetzestextes:Auswweispflicht, deshalb muss es nicht eztra erwaehnt werden. LG gados

Um was für ein Ticket handelt es sich denn?

Bei einer Zeitkarte könnte das ein Hinweis für den Kollegen bei der nächsten Kontrolle sein, noch einmal nach dem Ausweis zu fragen.

Eigentlich nicht