Kontrolleur anlügen?

6 Antworten

Das war Kulanz, Kulanz darf und kann nicht vorausgesetzt werden.
Mit so einer Einstellung arbeitet auch ihr daran, dass die Welt immer schlechter wird.

Es gibt einen uralten Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Also: Wer etwas macht wie z.B. ÖPNV fahren, ist verpflichtet, vor Fahrtantritt sich über die Bedingungen selbst zu informieren. Dass der Kontrolleur diese vermeintliche Nichtwissenheit nicht bestraft hat, lag nur am Glück und dass er vielleicht an dem Tag besonders gnädig unterwegs war. Also irgendwann funktioniert die Masche wahrscheinlich nicht mehr.

Von Experte Giovanni47 bestätigt

Die Gültigkeit von VGN-Tickets wird nicht nach Linien bestimmt, sondern nach Tarifzonen.

Und darüber, in welchen Tarifzonen ein Ticket gültig ist, kann man sich informieren, Unwissenheit ist hier ein schlechtes Argument.

https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/tarifzonenplaene/

Probiere es nicht noch einmal weil es war nur Kulanz

Sie kann es immer wieder sagen, aber schon im ersten Fall hätte er es nicht durchgehen lassen müssen. Irgendwann zahlt sie.