Einspruch/Lösung fürs Schwarzfahren bei folgendem Fall möglich?

2 Antworten

Guten Morgen,

Ich vermute, das ein förmlicher Widerspruch eher keinen Erfolg haben wird. Klauseln in den AGB kannst du in gewissen Fällen anfechten, zum Beispiel wenn Sie sehr unüblich/ überraschend sind. Das ist aber bei der BVG nicht der Fall, da diese Güktigkeitsregel mittlerweile bei sehr vielen Verbünden üblich ist.

Mein Tip ist, freundlicher Anruf oder Mail bzw. sogar Besuch im Servicecenter (wenn nicht viel los ist). Fall Mitarbeiter den Fall nicht prüfen will -> einfach an anderer Stelle nochmal probieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Viele Dienstreisen und privates Hobby

Glaubt du man kann ein Ticket per Handy ziehen wenn man den Kontrolleur sieht - wohl kaum. Aber betteln kann nie schaden, aber dann persönlich