Unberechtigte DB 60€ Strafe?

11 Antworten

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Laut der DB ist das Antreten einer Fahrt nur möglich, wenn man mit einer gültigen Fahrkarte, welche vor dem Reiseantritt gekauft wurde den Zug betritt. Ich denke, dass deine Chancen daher gering sind.

https://regional.bahn.de/regionen/nrw/services/fahrkarten_kampagne


ytimoyt  30.01.2025, 15:26

Genau so

Von Experte notting bestätigt

Wegen den zwei Minuten nehme ich an, dass es sich um Nahverkehr handelt?

Da hast du keine Chance denn die

Unberechtigte DB 60€ Strafe

Ist gar nicht unberechtigt. Du hattest keinen Fahrschein und wurdest dabei erwischt.

Einzig im Fernvekehr kann man noch bis 10 Minuten nach Abfahrt einen Fahrschein kaufen.

Da gibt es aber auch keinen Aktivierungstimer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

In der Schweiz ist es klar. Beim Einsteigen - nicht erst im Zug - musst du einen gültigen Fahrausweis haben.

Ist zwar schon etwas länger her als du die Frage gestellt hast. Die Strafe ist selbstverständlich gerechtfertigt. Sonst könnte nämlich jeder ohne Ticket in einen Zug einsteigen und dann noch schnell eins kaufen wenn sie den Kontrolleur sehen.

Du hast erst nach Fahrtantritt ein Ticket gekauft, damit ist ein Einspruch zwecklos.