kann man einer BVG-Geldbuße entgehen?
Ein Fahrgast hatte ein Berlin-Ticket S, das er in der bvg-App gekauft hatte, das aber nicht in dem Tarifgebiet gültig war, in das der Fahrgast reiste.
Der Fahrgast reiste in einer Regionalbahn zum Flughafen, die im Tarifbereich C liegt, und sein Berlin-Ticket S war nur für die Tarifbereiche A und B gültig.
Während der Kontrolle wurde der QR-Code des Tickets auf dem Telefon des Fahrgastes gescannt. Und der Fahrgast gab eine Versicherungskarte als Ausweis ab.
Als der Kontrolleur jedoch nach der Adresse fragte, war die angegebene Adresse völlig falsch.
Kann der Fahrgast unter diesen Umständen der Geldbuße entgehen?
3 Antworten
Naja - vllt kommt da noch ne weitere Strafe auf den Fahrgast zu - falsche Angaben oder dergleichen.....
Da es sich beim Berlin Ticket S um ein Monatsticket handelt, was ausschließlich mit einem entsprechenden Antrag erworben werden kann, sollte das für die BVG nicht allzu schwer sein, über die Infos, die im QR Code hinterlegt sind, die Adresse herauszufinden
Den Versichertenausweis haben sie nur benötigt, um den Namen abzugleichen
Wenn der Fahrgast im Tarifbereich C reist, muss er ein dafür geeignetes Ticket bei sich führen. Ein Ticket, welches nur im Tarifbereich A und B gültig ist, ist dafür natürlich nicht ausreichend.
Das hängt davon ab, wieviel Energie die BVG darin investiert, über die Angaben auf der Versicherungskarte die Adresse herauszubekommen.