Schwarzfahren! Aussage vom Kontrolleur unseriös!?

4 Antworten

Hm - du hattest keine gültige Fahrkarte. Ein "bisschen Schwarzfahren" gibt es nicht, somit halte ich persönlich a) die Forderung für richtig und b) die Aussage des Kontrolleurs für fragwürdig.

Aber: Wende dich umgehend an den Kundenservice. Ggf. hast du doch noch Glück und kannst die Summe reduzieren (Kulanz). Zumindest aber könnte der Kontrolleur ausfindig gemacht und zukünftig dafür gesorgt werden, dass er keine falschen Zusagen mehr macht.

Was sind Streifenkarten, wofür gilt eine? Sowas musst du uns schon dazuschreiben.

Was es ganz selten noch gibt, sind Vierer Tickets heißt 4 einzelfahrkarten. die gelten in eine Richtung. Haben ein Zeitfenster bei uns ca. 60 min. In Berlin sind es 90 oder sogar 120 min. Wer da 2 gleichzeitig entwertet na ja...

Um das alles abzuklären geht du zu einem BVG Service Punkt.

https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/verkaufsstellen

Naja ich kenne den Tarif nicht und kann nichts genaueres sagen.

Die 60€ stehen grundsätzlich erstmal immer auf dem Beleg, wir zum Beispiel können auf unseren Geräten das gar nicht ändern, außer wir geben halt eine andere Beanstandung ein, z. B. Verschmutzung oder Missbrauch von Notrufeinrichtungen, dann ändern sich die 60€ zum jeweiligen Wert. Wenn du aber eben ohne Fahrschein anklickst kommen eben immer 60€.

Nun weiß ich wie gesagt nicht was da genau Sache war, aber wenn das wirklich so ist, dass du nicht die vollen 60€ laut ihm zahlen sollst, dann wird er das intern notiert haben bei der Erstellung des EBE. Dann musst du halt bei dem Kundencenter des Unternehmens anrufen und eben da mit der Rechnungsnummer nachfragen was Sache ist, weil die natürlich sehen können ob und was der Kollege notiert hat und dir dementsprechend sagen wie viel du zahlen musst.

ABER ganz wichtig, wir sind nicht die Ausführenden!!! Nur weil wir sagen, dass du nur einen gewissen Betrag nachzahlen musst, heißt das NICHT dass das auch so ist! Wir können das in unserem Ermessensspielraum natürlich festlegen und so notieren, aber was am Ende Fakt ist wird im Kundencenter entscheiden. Wenn die dir Entscheidung von uns über den Gemeinderäten Betrag nicht richtig finden können die natürlich die vollen 60€ verlangen!

Ich vergleiche das immer so. Zugbegleiter/Prüfpersonal ist wie die Polizei, das bedeutet wir stellen fest, dass irgendwas nicht nach geltenden Recht läuft, also zum Beispiel kein Ticket oder ein ungültiges Ticket, und dementsprechend handeln wir dann uns stellen eben ein EBE entweder über den vollen Betrag von 60€ aus oder sagen, dass der Fahrgast nur eine Differenz nachzahlen soll, wenn eben gewisse Faktoren dafür sprechen. Das können wir dann natürlich notieren, weil das unsere persönliche Meinung ist und Sicht auf die spezifische Situation.

Nun sind wir aber eben nur die "Polizei", wir stellen also nur fest, dass etwas nicht richtig sind. Wir entscheiden aber nicht über das Strafmaß sondern Genen nur unsere "Einschätzung" ab. Der der über das Strafmaß entscheidet ist und bleibt der "Richter" und das ist eben in dem Fall das Kundencenter, die sagen am Ende was wirklich Sache ist und was gezahlt werden muss. Das was ich als Zugbegleiter notiere ist nicht verbindlich für das Kundencenter sondern gibt denen nur gewisse Zusatzinformationen die bei der Entscheidungsfindung helfen und herangezogen werden können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio
Von Experte Zug2023 bestätigt

Geh am besten mal zum mvv center und schildere den Fall


MarSusMar  20.02.2025, 08:59

Na ja BVG.....