kriege ich nun eine anzeige?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Das wird dir keine in irgendeiner Form sagen können.

Fakt ist du hast zwei Straftaten begangen, in mehrfacher Ausführung, wiederholtes fahren ohne Fahrschein sprich erschlichen von Leistung und mehrfacher Betrug. Genauso wie sich deine Freundin zur Beihilfe des Betrugs strafbar gemacht hat. Das sind keine Kavaliersdelikte sondern eben echte Straftaten nach Strafgesetzbuch.

Es ist durchaus möglich, dass Anzeige erstattet wird, aber ich sehe es eher als unwahrscheinlich an, allerdings entscheidet das (in der Regel) nicht der Kollege sondern eben die bearbeitende Stelle die das erhöhte Beförderungsentgelt eintreibt.

Fakt ist, ich rate dir dringend die Vertragsstrafe fristgerecht zu zahlen, wenn du weiteren Problemen aus dem Weg gehen willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio

Finde es merkwürdig dass da überhaupt die Polizei mit eingeschaltet wurde. Schwarzfahren führt ja eigentlich erstmal "nur" zu dem erhöhten Beförderungsentgelt. Höchstens bei Wiederholungstätern KANN es zu einer Anzeige kommen.

Von daher, wie du selbst sagst, mit 100% Sicherheit wissen kann es hier niemand. Aber was will man sich da "mental" vorbereiten? Wenn ein Brief kommt, dann kommt er, wenn nicht dann nicht 🤷‍♂️ Die Welt wird schon nicht untergehen...


Duncan371  16.09.2024, 00:32

So merkwürdig ist das nicht, weil eben hier ein Betrug vorliegt. Und übrigens auch bei einmaligem Schwarzfahren ist das eine Straftat nur wird in der Regel von einer Anzeige abgesehen, aber in dem Fall, wenn rauskommt, dass das schon 2 Monate so ging wird definitiv Anzeige erstattet.

Music34 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 06:12
@Duncan371

die wissen nicht das ich seit 2 monaten schwarz fahre, wurde gesterb zum ersten mal kontrolliert

Duncan371  16.09.2024, 15:30
@Music34

Ja dann wirst du eben sehr wahrscheinlich Glück haben, aber lass die kacke in Zukunft, außer du willst riskieren, dass es doch passiert irgendwamn!

kriege ich nun eine anzeige?

Niemand kann hellsehen. Mußt Du abwarten.

Im Übrigen wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..