Hausrenovierung: Möglichkeiten zur Deckenerhöhung in unserem Altbau?

Mein Mann und ich haben ein 300 Jahre altes Doppelhaus geerbt, das sich in einem bemerkenswert guten Zustand befindet. Das Gebäude war bis vor kurzem bewohnt, wurde jedoch nach dem Tod der letzten Bewohnerin frei. Wir planen, das Haus umfassend zu sanieren und es in Zukunft als unser Zuhause zu nutzen. Hier einige Eckdaten und unser Vorhaben:

  • Grundstück: 600 m²
  • Hausaufteilung: Doppelhaus, beide Haushälften gehören uns.
  • Eine Seite war bis zuletzt bewohnt und wird nach einer Kernsanierung unser neues Zuhause.
  • Die andere Seite, ursprünglich als Kuhstall genutzt, möchten wir im unteren Bereich als Garage und im oberen Bereich als Mietwohnung ausbauen.
  • Stockwerke: Das Gebäude hat insgesamt vier Etagen, wobei der Dachboden ursprünglich als Heulager genutzt wurde.
  • Besonderheit: Es gibt keinen Keller.
Das Hauptproblem: Niedrige Deckenhöhen

Die Deckenhöhen in den einzelnen Räumen variieren, sind jedoch maximal 2 Meter hoch, was für ein modernes Wohngefühl nicht ausreicht. Unser Ziel ist es, in allen Etagen eine Deckenhöhe von 2,40 Metern zu erreichen. Dabei soll die äußere Fassade des

Hauses erhalten bleiben, ebenso wie einige Räume im Erdgeschoss.

Frage: Ist es möglich, die Decken in einem solchen Gebäude zu erhöhen, um eine durchgängige Raumhöhe von 2,40 Metern zu erreichen? Details zur geplanten Sanierung:
  • Komplettsanierung: Es ist uns bewusst, dass sämtliche Installationen, die Dämmung, der Dachstuhl und andere Bauelemente erneuert werden müssen.
  • Erhalt der Außenmauern: Wir möchten der äußere Mauer erhalten wenn es finanziell sinn macht

Wir sind für Ratschläge und Anregungen dankbar.

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Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.

Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.

Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.

Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.

Was können wir in unserem Fall tun?

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