HVV Fahrkartenbußgeld zu spät bezahlt?

2 Antworten

Aus den Beförderungsbedingungen des HVV, § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt:

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 €, wenn der Fahrgast frühestens 3 Werktage und spätestens 7 Werktage nach dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung im Besitz einer gültigen, persönlichen Zeitkarte war.

https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif

2Wochen zu spät

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.