Füße auf dem Sitz, muss ich die 20 Euro zahlen?
Hallo, ich wurde von einem Kontrolleur erwischt, als ich meine Füße im 4er auf dem Sitz bzw. An ihm hatte. Er kam in einem direkt aggressiven Tonfall auf mich zu und seine erste Aussage war nur: Ausweis!
Ich weis, dass es ein Fehler von mir war und habe auch daraus gelernt, war zu ihm vollkommen einsichtig und hatte ihn ein paar mal gefragt, ob man es vllt bei einer Verwarnung seinlassen kann. Er hat sich geweigert und mir die 20 Euro Strafe aufgebrummt. Jetzt zu meiner Frage, ist diese überhaupt rechtens? Im Endeffekt wird diese Strafe in der Beförderungsbestimmung der Bahngesellschaft geregelt, aber habe ich dieser überhaupt zugestimmt? Ich weis, dass ich beim Schwarzfahren alleine durch Betreten der Bahn eine Leistung erschleiche, aber stimm ich dadurch auch automatisch den Beförderungsbedigungen zu? Ich habe nämlich auch kein Ticket von dieser Bahngesellschaft, sondern eine Schüler Monatskarte für Baden-Württemberg. Könnte mir vorstellen, dass man nur durch den Kauf eines Tickets bei der Bahngesellschaft auch den Beförderungsbedingungen direkt zustimmt. Ich habe es wirklich bereut und mache diesen Fehler nicht mehr, aber als allein lebender Schüler sind 20 Euro halt ein Haufen Geld.
6 Antworten
Hi ja. Das ist eine zivilrechtliche Forderung - nennt sich Vertragsstrafe.
In den Beförderungsbedingungen steht sicherlich, dass es verboten ist. Mit dem Benutzen der Bahn bist Du einen Vertrag eingegangen. Gegen diese Bedingungen hast Du verstoßen.
Mit dem Betreten des Verkehrsmittels akzeptierst du die Befoerderungsbedingungen.
Ja. Passt.
Günstig weggekommen.
Sobald du eintrittst, nimmst du die Beförderungsbestimmung der Öffis an. Also Ja die musst du zahlen.
Schon unnötig 20€ starfe für sowas kleines auszuhändigen
Ich rufe morgen da an und bitte diese Person nochmals um Kulanz, vllt ist sie nicht auch so unzufrieden mit ihrem Leben und kann Verständnis zeigen :)