60€ Strafe wegen Verschmutzung in der deutschen Bahn, ist das gerechtfertigt?

12 Antworten

Gegenüber Jugendlichen sind derartige Vertragsstrafen unzulässig. Die Zahlung kann nicht erzwungen werden. Die Verkehrsbetriebe versuchen das zwar regelmäßig, vor Gericht hat das dann aber keinen Bestand.

Ich habe bei meinen Kindern gegen derartige Forderungen einfach Einspruch per Mail eingelegt. Manchmal wird auch eine Inkasso-Fa. Beauftragt. Das darf einen nicht beunruhigen.
Manche versuchen wohl auch eine gerichtliche Pfändung zu erwirken. Da muss man dann bei Gericht fristgerecht Einspruch erheben.
Sollte die Inkassoforderung gegen die Eltern gerichtet sein, muss man Strafanzeige erstatten wegen Betrug. Da die Eltern kein Vertragsverhältnis mit den Verkehrsbetrieben hatten, kann da auch keine Forderung bestehen. Eltern haften nämlich nicht für ihre Kinder.

Anders ist es, wenn man einen Schaden verursacht hat. Also den Sitz beschmutzt oder beschädigt hat. Für den Schaden muss man aufkommen, sofern man älter als 6 Jahre ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auch wenn Schuhe nicht auf den Sitz gehören, 60€ sind völlig überzogen. Würde ich nicht bezahlen.

Das ist die Standardstrafe der DB, dass Füße nicht auf den gegenüberliegenden Sitz gehören sollte man eigentlich wissen.

puresteel 
Fragesteller
 19.11.2023, 15:36

Es war der eigene Sitz, sozusagen mit dem Fuss unter ihrerm eigenen Bein

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Wie du schon sagst, Füssen gehören nicht auf den Sitz.

Durch die Schuhe verschmutzt der Sitz, auch wenn du meinst da sei nichts zu sehen, und der nächste der sich mit einer Weißen Hose dort hin setzt, hat Schmutzflecken dran.

Deswegen finde ich das absolut gerechtfertigt, da leider viele ihre Füsse auf den Sitz legen, deine Freundin ist kein Einzelfall.

Deine Freundin soll die 60 Euro als Lehrgeld nehmen.

Vollkommen überzogen. Mündliche Ermahnung reicht.