60€ Strafe wegen Verschmutzung in der deutschen Bahn, ist das gerechtfertigt?
Meine Freundin ist 16 und in der Ausbildung. Sie hat während einer Bahnfahrt aus Bequemlichkeit einen (sauberen) Fuß auf dem Sitz gehabt. Als ein Kontrolleur kam, hat der ihr dafür eine Strafe von 60 Euro verpasst.
Es ist aber auf dem Sitz, selbstverständlich keine Verschmutzung zu sehen, ist das dann überhaupt zulässig?
Mal abgesehen von der Tatsache, dass Füße nicht auf Sitze gehören und meine Freundin sich auch entschuldigt hat, hier geht es ja um Reinigungskosten und da nichts verschmutzt ist, halte ich das für überzogen. Wie kann man sich dagegen wehren?
12 Antworten
Auch wenn Schuhe nicht auf den Sitz gehören, 60€ sind völlig überzogen. Würde ich nicht bezahlen.
Gegenüber Jugendlichen sind derartige Vertragsstrafen unzulässig. Die Zahlung kann nicht erzwungen werden. Die Verkehrsbetriebe versuchen das zwar regelmäßig, vor Gericht hat das dann aber keinen Bestand.
Ich habe bei meinen Kindern gegen derartige Forderungen einfach Einspruch per Mail eingelegt. Manchmal wird auch eine Inkasso-Fa. Beauftragt. Das darf einen nicht beunruhigen.
Manche versuchen wohl auch eine gerichtliche Pfändung zu erwirken. Da muss man dann bei Gericht fristgerecht Einspruch erheben.
Sollte die Inkassoforderung gegen die Eltern gerichtet sein, muss man Strafanzeige erstatten wegen Betrug. Da die Eltern kein Vertragsverhältnis mit den Verkehrsbetrieben hatten, kann da auch keine Forderung bestehen. Eltern haften nämlich nicht für ihre Kinder.
Anders ist es, wenn man einen Schaden verursacht hat. Also den Sitz beschmutzt oder beschädigt hat. Für den Schaden muss man aufkommen, sofern man älter als 6 Jahre ist.
Das ist die Standardstrafe der DB, dass Füße nicht auf den gegenüberliegenden Sitz gehören sollte man eigentlich wissen.
Wie du schon sagst, Füssen gehören nicht auf den Sitz.
Durch die Schuhe verschmutzt der Sitz, auch wenn du meinst da sei nichts zu sehen, und der nächste der sich mit einer Weißen Hose dort hin setzt, hat Schmutzflecken dran.
Deswegen finde ich das absolut gerechtfertigt, da leider viele ihre Füsse auf den Sitz legen, deine Freundin ist kein Einzelfall.
Deine Freundin soll die 60 Euro als Lehrgeld nehmen.
Ich finde das absolut gerechtfertigt. Sowas weiß man eigentlich, dass sich das nicht gehört.
Es war der eigene Sitz, sozusagen mit dem Fuss unter ihrerm eigenen Bein