Rückforderung vom Jobcenter für (angeblich) zu viel gezahlte Leistungen?

Hallo, wie der Titel schon verrät, habe ich eine Frage zum Jobcenter und zu deren Leistungsrückforderungen.

Ich hatte mich im November 2014 arbeitslos gemeldet, habe jedoch direkt zum 16. März 2015 einen Vollzeitjob bekommen. Dies habe ich dem Jobcenter auch sofort persönlich mitgeteilt. Trotzdem bekam ich Ende März/Anfang April noch einmal eine Zahlung des Jobcenters auf mein Konto. Ich war zwar verwundert, dachte aber dann, dass diese letzte Zahlung damit zu tun haben könnte, dass ich zu Beginn nur den halben Lohn bekommen würde (hatte ja auch erst seit einem halben Monat Arbeit).

Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo nicht nur die Zahlung für April, sondern auch die für März zurückgefordert wird. Die Begründung lautet, ich hätte im März ja schon gearbeitet und dafür auch Lohn bekommen. Ich kann noch halbwegs verstehen, dass ich das Geld für April zurückzahlen soll, aber warum für März? Laut deren Rechnung hätte ich zuletzt Anfang Februar vom Amt Geld bekommen dürfen und hätte dann knapp 2 Monate später (der Lohn kam immer 5 Tage vor Monatsende), also Ende März einen (halben) Lohn gehabt, mit dem ich im Nachhinein den Monat März und dann auch noch den April hätte beschreiten sollen.

Ich bin definitiv kein Sozialschmarotzer und wenn ich zu viel Leistungen bekommen habe, dann zahle ich diese auch gerne zurück. Nur komme ich mir im Moment so vor, als würde das Jobcenter mich über den Tisch ziehen. Ich habe bereits Widerspruch eingereicht und jetzt einen Bescheid bekommen, dass dieser abgelehnt wurde.

Meine Frage ist jetzt: Hat das Jobcenter recht die(vollständigen) Leistungen für März und April zurückzuverlangen oder ist dem Amt da ein Irrtum untergekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Jobcenter, Rückzahlung, Frist
Einfach so Kündigen, geht das?

Ich war auf der Suche nach einem Ferienjob, da ich lange Ferien habe und mir ein wenig Geld dazu verdien wollte (kann ja nicht schaden). Über das Job Portal AutoVision habe ich mich beworben und habe einen befristeten Arbeitsvertrag für c.a. 5 Wochen unterschrieben. Es ist gerade mal 1 Woche rum und ich merkte schon am 1. Tag das diese Arbeit nichts für mich ist und mir das einfach 0 liegt. Ich habe Frühschicht muss nachts um 2 Uhr aufstehen 1 Stunde mit dem Auto fahren um dann anzufangen.. 8h am Fließband stehen und materialen bis zu 60kg schwer tragen.. (Ich wiege grade mal 60kg) Nach einem Tag tut mir alles weh.. Ich kann auf dem nachhause weg noch nicht mal richtig das Lenkrad halten.. Ganz zu schweigen von den Kollegen.. Das sind erwachsene Menschen aber rufen komische Beleidigungen ins Mikrofon zur anderen Maschine was läuft da schief?!? 😳 Ich sollte am ersten Tag eine Maschine bedienen habe ich natürlich noch nie im Leben gemacht, weil der Kollege Pause machen wollte. Ich glaube wenn man da ein paar Jahre gearbeitet hat ist man weich in der Birne. Ich weiß nochnichtmal wie mein Chef heißt, weil er sich nicht vorgestellt hat. Ich könnte noch so viel mehr erzählen.

Fazit: ICH WILL HIER RAUS!

Im Arbeitsvertrag steht irgendwas von Kündigungsfristen im geltenden Tarifvertrag aber wo soll ich sowas herbekommen?
Was ist wenn ich demnächst einfach kündige und nicht mehr zur Arbeit erschiene?

Arbeit, Kündigung, Job, Vertrag, Ferienjob, Frist
Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist
Mahnung von inkasso@fairmount.de?

Ich bitte schnellstens um Hilfe! Vor einigen Wochen bekam ich eine Mail vom Absender 'inkasso@fairmount.de'. In der Mail stand unter anderem:

''wir nehmen Bezug auf die bereits geführte Korrespondenz und müssen feststellen, dass die Forderung unserer Mandantschaft noch nicht ausgeglichen ist.''

''Wir haben Sie deshalb nochmals aufzufordern unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

09.11.2015

den Betrag in Höhe von EUR 90,45 auf das hier angegebene Konto zu bezahlen. Nach erfolglosem Firstablauf sind wir bereits jetzt angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben.

Diese werden unverzüglich einen Mahnbescheid gegen Sie beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch weitere ebenfalls von Ihnen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.''

Ich habe im September ein Abo mit einem Online-Dienst abgeschlossen, jedoch nach einem halben Monat das Abo wieder gekündigt. Der Betrag für diesen Monat wurde mir von dem Online-Dienst abgezogen! Ich bin deswegen ohne weiteres erstmal nicht auf diese Mail eingegangen. Außerdem habe ich (angeblich) Trotz mehrfacher Mahnung keine weiteren Mails von diesem Absender bekommen/gefunden. Nun bekam ich vor einigen Wochen eine weitere Mail vom Absender: 'rechtsanwaltskanzlei@kanzlei-awt.de'. Ich zitiere euch hier den wichtigsten Abschnitt der Mail:

*''Auf die Mahnungen unserer Mandantin haben Sie ebenso nicht reagiert, wie auf die Zahlungsaufforderungen des eingeschalteten Inkassounternehmens, der Fairmount GmbH. Unsere Anwaltskanzlei wurde jetzt beauftragt, die Forderung geltend zu machen und durchzusetzen, notfalls gerichtlich und mit dem Einsatz von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sie haben die Gelegenheit nicht genutzt, diese Forderung auf leichtem und kostengünstigem Weg aus der Welt zu schaffen. Wie Sie wissen, werden durch die Einschaltung der Gerichte auch erhebliche Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten anfallen, die Sie ebenfalls zu tragen hätten.

Wir können Ihnen daher nur dringend anraten, die fällige Vergütung von EUR 39,95 zzgl. bislang angefallener Kosten i.H.v. EUR 28,00, sowie unsere Anwaltsgebühren i.H.v. EUR 40,50, insgesamt also EUR 108,45, umgehend, spätestens bis 02.12.2015 zu bezahlen, um diese Folgen zu vermeiden.''*

Noch ein wichtiger Satz: ''Sie haben bei der Firma Centrobill Ltd. am 08.09.15 einen Dienstleistungsvertrag auf ** gebucht.''*

Ich habe natürlich meine Kontoauszüge gecheckt und bin ein wenig verwirrt. Ich bemerkte, dass ich bei dem Unternehmen Centrobil 2 Verträge im selben Monat abgeschlossen hatte. Beide Verträge hatten eine Monatliche Gebühr von 39.95€. Nun wurde mir im September einmal am 09.09. diese Gebühr abgebucht und das andere mal am 15.09.

Ich denke ich habe alles nötige gesagt, damit mir ein paar Experten weiterhelfen können. Ich würde gerne noch wissen, wo ich mich in der Stadt über solche Fälle informieren kann. Das Problem ist einfach, dass ich nicht weiss ob diese Mahnung 'echt' ist oder nich

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Werde ich im Öffentlichen Dienst gekündigt? HiLFE habe angst!?

Hallo, arbeite seit gut 5 Jahren im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter inkl Ausbildung und bin 22 Jahre alt. Seit gut 1Jahr bin ich gewechselt in die Tochtergesellschaft und laut Aussage von Chef verichte ich meine Arbeit nicht gut. Die 1. Arbeit konnte ich 6 Monate nicht ausführen, da ich evtl kognitiv nicht in der lage war und jetzt seit gut 5 Monaten bin ich in einer anderen Abteilung und laut Aussage von den Kollegen mache ich noch sehr viele fehler. Habe jetzt in ca 3 Wochen ein Gespräch mit dem Leiter, mit meinem letzten Vorgesetzten und mit meinem jetzigem Vorgesetzen.

Ich werde momentan als " dummen " Kollegen dargestellt, dass sagt der Vorgesetzter nicht direkt quasie durch ein Blumenfeld mit Andeutungen und etc.

Neben mir ist seit gut 3 Monaten ein Kollege, der mir über die Schultern schaut. Jedesmal wenn ich sage ich brauch keinen, sagen die anderen Kollegen ich brauch einen und soll noch nicht alleine arbeiten.

Ich arbeite in einem Öffentlichen Konzern wo ca 60% der Belegschaft nocht Beamte sind.

Bin Angestellter.

Meine Frage; kann mich der Chef fristlos wegen unzureichender Arbeit kündigen oder ähnliches. Was würde auf mich beim Gespräch zu kommen, was glaubt ihr ?

Sollte ich im Vorfeld den BR bitten beim Gespräch dabei zu sein. ?

Habe extreme existens ängste..

Kündigung, Job, Geld, Angst, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Beamte, Betriebsrat, Kündigungsfrist, Lohn, Öffentlicher Dienst, Unternehmen, Angestellte, Frist, Konzern, Ordentliche Kündigung
Stundenplan erstellen für das Studium

Hallo liebe gutefrage-Mitglieder,

ich hab letztes Jahr im Sommer die Reifeprüfung abgelegt und fange jetzt im Sommermesemester an der Lmu Zahnmedizin an.

Habe in der Zwischenzeit paar Monate gearbeitet. Also das ist mein Erststudium und habe daher Null Ahnung, wie das ganze abläuft.

Laut Freunde müsste ich mir den Stundenplan selber erstellen und es gäbe auf jeder Uni bestimmte Fristen.

Wie ist es beim Zahnmedizinstudium?

auf der einen Seite steht; "Ihren Stundenplan erhalten Sie entweder bei der Immatrikulation oder Sie bekommen Tipps und Anleitungen zur Erstellung in den Einführungsveranstaltungen. In anderen Studiengängen sind Sie bei der Stundenplanerstellung auf sich allein gestellt. "

Einführungsveranstaltung 9.April

auf der anderen Seite:

"Bei der Immatrikulation erhaltet ihr euren Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen und weitere wichtige Dokumente die ihr aufbewahren solltet.

Eure zweite Anlaufstelle ist danach das Dekanat der Medizinischen Fakultät der LMU München, welches auf dem Bavariaring 19 in 80336 München liegt. Dort wird euch euer persönlicher Studienplan ausgestellt, der eure Kurse und Vorlesungen in den jeweiligen Semestern beinhaltet. "

Ich war aber nicht dort :/ hab nicht gewusst, hab so total Angst, dass ich irgendeine Frist versäumt habe und nicht anfangen kann, zu studieren. (ist einer Freundin von mir passiert, hat ein Semester warten müssen, studiengang anglistik und amerikanistik)

Kann mir vllt jemand weiterhelfen.

Medizin, Studium, Universität, Zahnmedizin, Frist, Stundenplan
neuer Eigentümer will Hecke auf 2m gekürzt haben

Wir, eine Eigentümergemeinschaft aus 3 Geschwistern haben auf der Südseite unseres Grundstück einen neuen Eigentümer. ca 1Jahr. Diese Seite wird durch einen Maschendrahtzaun und eine Hainbuchenhecke begrenzt. ca 12m lang, danach schließen sich zum Nachbargrundstück 3 gemauerte Garagen mit der Rückseite an. Hecke und Garagen schließen einen Garten ein, den ich mit meiner Familie nutze Auf Seiten des Nachbarn verläuft an dieser Seite eine gepflastere Einfahrt zum hinteren Bereich des Grundstückes. Unsere Hecke ist ca 50 Jahre alt, 1m dick und so hoch wie die anschließenden Garagen, ca 3m.

Im vorderen Bereich hat der Nachbar ein Stahltor, welches im offenen Zustand an der Seite mit einem Schnapper offengehalten wird.

Der Nachbar hat sich Anfang diesen Monats(März 2015) bei meinem Schwager, der auch auf diesem unseren Grundstück wohnt, darüber beschwert, das er diesen Schnapper nicht mehr nutzen kann, weil unsere Hecke auf seine Seite wächst.

Heute,29 03.2015, bekomme ich einen "netten" Brief, indem der Nachbar nochmal schriftlich auf diesen Umstand hinweist.

Soweit so gut, ich schneide diese Hecke seitdem wir vor 15 Jahren hierher gezogen sind. Und zwar wie mein Schwiegervater davor immer im Juli.

Leider weist der Nachbar auch darauf hin, das an Grundstücksgrenzen die Hecke nicht höher als 2m sein darf, was er mit diesem Brief anmahnt und zur Wahrung der Verjährungsfrist hiermit angibt, falls ihn die Hecke irgendwann mal stört.

Meine Frage jetzt: muss ich die Hecke auf 2 m zurückschneiden, wenn er innerhalb von 5 Jahren das jetzt verlangt. Den Vorbesitzer hat das nicht gestört. Die Hecke war bei unserem Einzug weit über 3m hoch, zwecks des leichteren Beschneidens habe ich sie auf 3m gekürzt. Wenn ich sie auf 2m kürze habe ich Angst, das die Hecke abstirbt, zum anderen können die Nachbarn, da gibt es eine offene Tagesbetreung, uns dann quasi auf die Terrasse schauen, die auf Wohnungshöhe ca. 1.50m über Gartenniveau liegt.

Nachbarschaftsrecht, Frist
Steuerberaterin meldet sich einfach nicht

Hallo,

ich habe ein Problem, das mir langsam zu heikel wird. Habe letztes Jahr durch Umzug meinen Steuerberater wechseln müssen, war aufgrund der Nähe einfach nötig. Nun, am Anfang war die Dame sehr engagiert, rief mich des Öfteren an und hat mir im Grunde gut kommuniziert.

Mein Hauptanliegen war, dass ich aus 2013 noch eine Steuerrückzahlung erhalten werde, weil ich zuviel Einkommensteuer abgedrückt habe. Daher bat ich sie, diese Sache so schnell wie eben möglich zu erledigen. Die Daten hatte sie alle da. Sie versprah mir, dass sie sich darum kümmert, sobald die Finanzamtssoftware auf das neue Jahr umgestellt ist. Das sollte so im März sein. Inzwischen haben wir November und ich habe bis heute nichts erhalten. Seit August habe ich mehrmals nachgefragt, jedoch nie eine Antwort erhalten.

So langsam läuft mir die Zeit weg. sie wollte mir auch noch genau sagen, wie teuer ein Jahresabschluss ist, diese Info habe ich auch bis heute nicht. Ich habe aufgrunddessen mir nun einen neuen Steuerberater gesucht, da diese Art zu Arbeiten ja unmöglich ist. Gleichzeitig habe ich ihr per Mail und Fax gekündigt mit der Bitte um Herausgabe aller Dokumente. Das war Ende Oktober. Bis heute kam keine Reaktion von ihr!

Habe nun Angst, dass sie bis zum 30.12. mit der Info oder den Dokumenten wartet und ich dann natürlich keine Zeit mehr habe, diese bis zum 31.12. fristgerecht an das Finanzamt geben zu können. Den Abschluß 2013 könnte auch der neue Steuerberater machen, dafür braucht er aber zumindest die Summen- und Saldenliste, die sie mir wahrscheinlich auch nicht geben wird.

Ich bin mit meinem Latein am Ende und habe keinen Plan, was ich jetzt noch machen soll. Evtl. eine Frist setzen?

Sie macht das übrigens für meine nebenberufliche Selbständigkeit. Ich will das endlich vom Tisch haben, für sowas habe ich echt keine Nerven. Übrigens sind auch schon mal komplette Unterlagen verlorgengegangen, sie behauptete, diese in meinen Briefkasten gesteckt zu haben, da war aber leider nichts.

Rechnungen habe ich (dummerweise) immer bezahlt. Viele Grüße

Steuererklärung, Finanzamt, kündigen, Steuerberater, Frist

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