Mahnung von inkasso@fairmount.de?

4 Antworten

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Ich würde zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen . Auf keinen Fall voreilig bezahlen . Inkasso schreiben kommen nicht per mail . 

Die Frage ist , sind die Forderungen rechtmässig ? Kann nur ein Anwalt beantworten denn Inkasso Fairmont sollte man nicht zu voreilig als Abzocke bezeichnen, dazu mal du ja auch bei Centrobil angemeldet warst, Die Rechtanwaltskanzlei Auer Witte ist auch so eine Angelegenheit . .  , ob das so richtig ist Mahnung Inkasso und sofort Anwalt 

Da ist die Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner

kevin1905  28.11.2015, 16:59

Inkasso schreiben kommen nicht per mail .

Doch, sogar recht häufig.

Kann nur ein Anwalt beantworten

Eigentlich jeder mit einer halbwegs juristischen Vorbildung und Kenntnis des gesamten Falles.

Inkasso Fairmont sollte man nicht zu voreilig als Abzocke bezeichnen

Alle Inkassobüros sind Abzocke. Deren Geschäftsmodell basiert darauf. Die einen mehr, die anderen weniger.

ninamann1  28.11.2015, 17:13
@kevin1905

Inkasso per mail klar erkenntlich Abzocke ( löschen ), Brief ist da schon ernster zu nehmen 

Nur ein anwalt ( vom Verbraucherschutz)  kann rechtliche richtige Beratung geben 

auch wenn der Laie halbwegs in Jura gebildet ist , so ändert sich doch ständig etwas  das weiß nur der Jurist .

ausserdem darf nicht jeder Juristischen Rat erteilen.

Alle Inkasso wollen verdienen , der eine mehr , der andere weniger, Aber bewegt es sich im Gesetzlichen Ramen  ? Deshalb 

nicht zu voreilig, da muß man erst mal die berechneten Gebühren wissen  und ob das ganze Inkassoverfahren rechtmäßig ist . sowas sollte man doch schon im Voraus abblocken 

mepeisen  28.11.2015, 20:19
@ninamann1

Seit 2006 hat sich gesetzlich und in der Rechtsprechung extrem viel getan.

ninamann1  28.11.2015, 20:21
@mepeisen

stimmt , ich bin nicht mehr auf dem laufenden

geh zu einem anwalt, der auf medienrecht spezialisiert ist.

im allgemeinen sind "letzte warnungen", "mahnungen" etc. nix wert, wenn sie per mail kommen. sowas erhält man per brief oder sogar per einschreiben.
von mails dieser art hab ich monatlich 20 stk im spamordner und schmeisse sie ungelesen weg.

wenn du tatsächlich einen vertrag eingegangen bist, online, kann es aber sein, das forderungen bestehen. um keine fristen zu verpassen, wäre also ein anwalt nützlich. die schauen sich das auch (kostenfrei) mal an und sagen dir dann, ob es nötig ist, dich vertreten zu müssen und was das dann kosten würde.

bei solchen unseriösen machenschaften ist nämlich nicht gesagt, dass es aufhört, wenn du da irgendwas bezahlst.

kevin1905  28.11.2015, 16:57

geh zu einem anwalt, der auf medienrecht spezialisiert ist.

Ich sehe hier keinen zwingend medienrechtlichen Zusammenhang. Keine Abmahnung, keine UrhG Problematik. Das ist simples Zivilrecht.

im allgemeinen sind "letzte warnungen", "mahnungen" etc. nix wert, wenn sie per mail kommen.

Sie sind grundsätzlich nichts wert, da spätestens die erste Mahnung verzugsbegründend ist. Es spielt auch keine Rolle ob ich per Mail, per Brief oder durch rhytmisches Furzen mahne. Ich muss nur den Zugang der Mahnung im Machtbereich des Empfängers nachweisen können, wenn ich Verzugsschäden ersetzt haben will.

wenn du tatsächlich einen vertrag eingegangen bist, online, kann es aber sein, das forderungen bestehen. um keine fristen zu verpassen, wäre also ein anwalt nützlich.

Welche Frist wäre denn hier noch relevant? Wenn gekündigt wurde, wurde gekündigt, dann wäre zu klären mit welcher Frist. Das Verraten die AGB bzw. der § 309 BGB. Wenn widerrufen wurde, wäre das auch ok, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Belehrung und Beginn der Dienstleistung geschehen.

die schauen sich das auch (kostenfrei) mal an und sagen dir dann, ob es nötig ist, dich vertreten zu müssen und was das dann kosten würde.

Nein. Ein Rechtsanwalt darf nicht kostenfrei beraten, auch nicht die Erstberatung. Wäre auch abwegig, denn eine Erstberatung kann auch mal gerne 2 Stunden dauern und wer arbeitet freiwillig 2 Stunden für lau? Ich sicher nicht. Würde ich meine Arbeit nach Stunden abrechnen wäre günstigstensfalls eine Gebühr von 200,- € zzgl. USt. pro Stunde zu zahlen. Für weniger biete ich meine Arbeitskraft nicht an.

Wenn jemand mittellos oder bedürftig i.S.d. SGB II oder XII ist, kann er sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dann trägt der Steuerzahler die Gebühren für den Anwalt. Diese kann dann maximal noch 10,- € für die Beratung beim Mandanten abrechnen. Muss ein streitiges Verfahren geführt werden und besteht Aussicht auf Erfolg kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

bei solchen unseriösen machenschaften ist nämlich nicht gesagt, dass es aufhört, wenn du da irgendwas bezahlst.

Ist es grundsätzlich nicht. Dies ist die moderne Form der Schutzgelderpressung. Man zahlt für Dinge die man bestellt, wenn es einen Vertrag gibt. Ist man in Verzug muss man ggf. Verzugsschäden bezahlen. Alles andere ist belanglos und würde ich nicht mit 1 Cent vergüten.

Ich habe im September ein Abo mit einem Online-Dienst abgeschlossen, jedoch nach einem halben Monat das Abo wieder gekündigt.

Ein halber Monat wären ca. 2 Wochen. Darum frage ich hier mal nach ob du gekündigt oder widerrufen hast. Und wenn du den Unterschied nicht kennst, solltest du im Internet keine Verträge schließen.

Ich denke ich habe alles nötige gesagt, damit mir ein paar Experten weiterhelfen können.

Nicht mal ansatzweise.

Ich würde gerne noch wissen, wo ich mich in der Stadt über solche Fälle informieren kann.

Verbraucherzentrale.

Das Problem ist einfach, dass ich nicht weiss ob diese Mahnung 'echt' ist oder nich

Nein, das Problem ist, das elementare Informationen für eine Ersteinschätzung fehlen. Wenn du den Gang zur Verbraucherzentrale anstrebst, nimm Geld mit. 15,- € wird es mind. kosten und natürlich ALLE relevanten Unterlagen.

Hier sind einige Punkte die ggf. angreifbar wären, da aber nicht mal klar ist ob es einen oder zwei Verträge gibt und ob diese gekündigt oder widerrufen wurden und auf welchem Weg mit exakter Formulierung, kann dir hier niemand konkreter helfen.

Generell: Mahnungen unterliegen keinem Formerfordernis.

Ich kann auch durch böse gucken eine Mahnung aussprechen. Die Frage die zu klären bleibt ist immer nur ob ich - vor Gericht - nachweisen kann, dass meinem Schuldner die Mahnung zugegangen ist.

Georg63  28.11.2015, 19:34

böse gucken .... vor Gericht nachweisen

Reicht dafür ein Selfie?  ;-)

onur2802 
Fragesteller
 30.11.2015, 06:55

Wie wärs wenn du deine Klugscheisserei einfach für dich behältst und dich einfach komplett aus dem Internet verpisst. Im echten Leben wird dich wohl eh keiner beachten.

kevin1905  30.11.2015, 12:35
@onur2802

Wie wäre es wenn du in Zukunft Menschen, welche dir kostenfrei und in ihrer Freizeit helfen mit fachkundigem Rat (!) einfach mal etwas Respekt und Dankbarkeit entgegenbringst.

Anstatt primitiv beleidigte Kommentare abzugeben, könntest du einfach die erbetenen Informationen nachreichen und erhälst diese dann wiederrum fachkundig formulierst.

So lange du aber auf Höhlenmensch Niveau agierst wirst du nicht nur keine sinnvollen Antworten erhalten, sondern irgendwann wahrscheinlich auch von dieser Plattform verbannt werden.

Eine Antwort ist nicht deshalb gut, weil sie das aussagt, was du hören möchtest. Gesetze sind nunmal so wie sie sind. Wie wir sie finden ist relativ belanglos. Wir können dagegen klagen oder bei Wahlen andere Parteien wählen.

Du hast zu wenige Informationen geliefert. Darum bekommst du auch eine enstsprechende Antwort geliefert, weil mehr einfach nicht drin ist.

hol dir ein anwalt 

onur2802 
Fragesteller
 28.11.2015, 12:54

muss ich für einen Anwalt nicht auch zahlen?

michele1450  28.11.2015, 12:55
@onur2802

ja aber er kann dir besser helfen als wir