Hallo zusammen,
ich bin 41 Jahre alt, weiblich und lebe aufgrund einer Behinderung mein ganzes Leben lang bei meinen Eltern.
Leider haben sie das Sagen in meinem Leben
und behandeln mich oft wie ihr Eigentum.
Meine Mutter ist seit vielen Jahren Kunde bei Otto.
Da es den Otto-Katalog nicht mehr gibt, bestellten ich alles online.
Mit ihrer Erlaubnis habe ich ein Kundenkonto für sie eingerichtet, dabei jedoch meine eigene E-Mail-Adresse verwendet, anstatt die von ihr.
Normalerweise darf ich nur mit ihrer Zustimmung im Namen meiner Mutter bei Otto bestellen, und das immer auf Rechnung.
Bisher gab es keine Probleme, aber seit kurzem ist nur noch Vorkasse möglich, unabhängig von den Produkten oder Verkäufern.
Leider haben wir eine Zahlung von 33,17 Euro übersehen,
was zu Verzugsgebühren von 0,21 Euro und Mahngebühren von 1,25 Euro führte, die wir umgehend beglichen haben.
Trotzdem hat sich die Zahlungsmethode bei Otto nicht geändert, weshalb ich am 17. April 2024 erneut per Vorkasse bestellt habe.
Heute habe ich wieder etwas bei Otto bestellt, da die Zahlungsart nun wieder auf Rechnung umgestellt wurde.
Jetzt mache ich mir Sorgen, ob ich vielleicht einen Fehler gemacht habe, besonders in Bezug auf die Zahlungsart, da Otto die Zahlungsabwicklung über Otto Payments abwickelt.
Deshalb meine Frage: Kann ich die Rechnung an Otto Payments per Banküberweisung begleichen?