Deutsche Bahn – die neusten Beiträge

Kann man den Triebfahrzeugschein trotz bestandener MPU und Wieder-Erteilung des Führerscheins + 1 Pkt. beantragen bzw. Zusage vom Eisenbahn-Bundesamt bekommen?

Also ich habe meine Fahrerlaubnis seit dem 28.03.2024 wieder erteilt bekommen. Habe auch mein positives Gutachten in der Fahrerlaubnisbehörde abgeben etc.

Aufjedenfall sind meine Zweifel ausgeräumt und nehme am öffentlichen Straßenverkehr Teil. Habe seit dem 28.09.2024 einen Punkt in Flensburg bekommen wegen überhöhter Geschwindigkeit außerorts. (Bin was einem Monat Fahrverbot betrifft mit einem blauen Auge davon gekommen und muss kein Fahrverbot antreten.)

Mein letztes Vergehen war vor 4 Jahren da habe ich jemanden die Vorfahrt genommen aber war nichts großes außer 25 Euro Ordnungswidrigkeit. Dazwischen außer meinem Entzug der Fahrerlaubnis habe ich keine Einträge. Habe mir mein Auszug Aus Flensburg beantragt und bekommen. Ich habe seit dem her KEINE negativen Sachen ergehen lassen und habe auch keine vor. Mir ist meine mobile Freiheit einer der besten Sachen die ich persönlich habe.

Ich habe mich bei DB Cargo AG zur Umschulung als Rangierbegleiter beworben und im Oktober 2025 will ich eine Umschulung zum Lokrangierführer machen.

Ich hoffe man bekommt durch die erneute nachgewiesene charakterliche Fahreignung im Bereich Führerschein seine Zusage zum Triebfahrzeugschein beim Eisenbahn-Bundesamt.

Ich wäre sehr dankbar um paar Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Verkehr, Eisenbahn, Prüfung, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Deutsche Bahn, Fahrerlaubnis, Führerscheinprüfung, Lokführer, mpu-gutachten, punkte in flensburg, Schienenverkehr, Lok, Eisenbahner im Betriebsdienst, Führerscheinstelle, MPU positiv, Lokführerausbildung

Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.

Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.

Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.

Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.

Was können wir in unserem Fall tun?

Bahn, Deutsche Bahn, Bus, BVG, Fahrkarte, Nahverkehr, ÖPNV, Schwarzfahren, Ticket, Zug, Bahnhof, Bahnticket, Zugfahrt, Kontrolleur, Regionalbahn

Meistgelesene Beiträge zum Thema Deutsche Bahn