Die Bahn will Geld von mir?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Vielleicht reicht es schon, dem Verkehrsunternehmen telefonisch oder schriftlich klarzumachen, dass du nun zwei Deutschlandtickets hast. Zwei Deutschlandtickets bringen keinen Sinn, da sie nicht übertragbar sind. (Das Verkehrsunternehmen könnte schlimmstenfalls befürchten, dass du beide Tickets stornierst und am Ende ein paar Tage kostenfrei fährst.)

Das Argument der Minderjährigkeit sollte man erst ziehen, wenn das Argument des doppelten Tickets nicht zum Ziel führt. Dann müssten aber sinnvollerweise die Eltern aktiv werden und sich darauf berufen, dass sie mit dem Kauf eines Deutschlandtickets für dich nicht einverstanden sind. (Schlecht wäre dann, wenn deine Eltern aber schon der Abbuchung von ihrem Konto zugestimmt hätten.)

Hilfsweise solltest du aber sicherheitshalber das Ticket, was du nicht behalten möchtest, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Dann streiten du oder deine Eltern euch nur noch um einen Monat. Vielleicht könnte man sich auch an die "Schlichtungsstelle Nahverkehr" wenden, wenn ihr nicht zum Erfolg kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 22:58

Danke für die Antwort.

Naja, ich kann immernoch sagen, dass ich das vorherige Abonnement ohne Einverständnis abgeschlossen habe. Ich habe ja noch ein Deutschlandticket bei einem anderen Anbieter als bei DB.

Ich habe das Ticket bei DB schon gekündigt und werde die Beträge, die mir abgezogen werden auch wieder selbst einziehen, dann können die ja versuchen rechtlich zu erklären, dass sie einem Minderjährigen, bei einem nichtigen Vertrag abziehen wollen!

MW1965  31.10.2024, 23:06
@MaggusRuehl420

Der Weg über die Bank oder Sparkasse ist aber der schlechtere Weg, da ihr vielleicht erstmal ein Inkasso-Unternehmen am Hals habt und es vielleicht auch zu einem Schufa-Eintrag kommt, solange der Streit mit dem Verkehrsunternehmen nicht einvernehmlich oder vor Gericht beigelegt ist.

Weitere Frage: Wird der Betrag auch wirklich zweimal abgebucht oder arbeiten DB und Deutschlandticket-App am Ende doch irgendwie zusammen? Auf jeden Fall würde ich mich besser nur an das Verkehrsunternehmen DB wenden, im Eskalationsfall dann an die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 23:09
@MW1965

Ja, das mit dem Inkassoverfahren habe ich schon vermutet, vielen dank für die Hilfe.

Ich rufe morgen beim DB-Service an und schaue wie es weitergeht.

Gruß

Du darfst nach dem Taschengelparagraphen nur direkte Ware kaufen. Ein Abonnement darfst du nur abschließen, wenn die Eltern zustimmen. Somit ist das Abo nicht rechtskräftig.


MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 22:20

Und wie tue ich denen das kund, sodass sie kein Geld abbuchen?

CEW1971  31.10.2024, 22:26
@MaggusRuehl420

Einfach denen das mitteilen und den Ausweis als Kopie mit beilegen. Und ist man damit nicht einverstanden, musst du einen Anwalt mit einsetzen. Bei Abos lasse ich immer mindestens einen Erziehungsberechtigten mit unterschreiben. Das ist z. B. beim Pedelec öfters der Fall.

MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 22:30
@CEW1971

Danke, ich werde mich auf jeden Fall Lautstark einsetzen und alles tun, damit sie diese 49€ nicht von mir erhalten!

Du kannst es wiederrufen und bei minderjährige erst recht


MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 22:17

Wie soll ich dabei vorgehen? Wo gilt das Widerrufsrecht? Soll ich das mit der Sparkasse kommunizieren und den Betrag rückbuchen lassen, falls er abgebucht wird?

MW1965  31.10.2024, 22:58
@MaggusRuehl420

Der Weg über die Sparkasse ist immer schlecht. Dann gerätst du schlimmstenfalls mit der Zahlung in Verzug und es könnte auch ein Schufa-Eintrag die Folge sein. Ansprechpartner bleibt immer das Verkehrsunternehmen, im Eskalationsfall vielleicht die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale.

MaggusRuehl420 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 23:01
@MW1965

Dann kann ich aber nicht verhindern, dass mir das Geld abgebucht wird und da ich sowieso nicht genug auf dem Konto habe, wird wieder ein Inkassoverfahren eingeleitet