Deutschlandticket widerrufen – Muss ich trotzdem zahlen, wenn Bahn auf Zahlung besteht (Lastschriftverfahren widerrufen)?

6 Antworten

Aktivierung dauert immer ein paar Stunden, das ist nun nichts WIldes

und wenn Du einfach dann unbegegründet einseitig widerrufst, was nicht den AGB des D-Ticket entspricht und dann auch noch das Lastschriftmandant bei Deiner Bank einfach sperrst... Denk Dir Dein Teil

Sofern Du form- und fristgerecht widerriefst, ist alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Das kann man Dir nicht beantworten, da die ausschlaggebenden Faktoren nicht vorliegen.

Hast Du nicht nur das Lastschriftverfahren gekündigt,sondern vorher ,fristgerecht gekündigt ,und dabei sichergestellt ,das das schriftliche Kündigungsschreiben auch an der richtigen Adresse eingegangen ist?

Falls Du dies nicht sicher belegen kannst,bzw.die Bahn der Auffassung ist,das ein ABO Deutschlandticket besteht, bist Du zahlungspflichtig und es kommt sehr teuer ,mit Inkassoverfahren ,etc.

Eine Zahlung unter Vorbehalt ,wäre eine Alternative .

So wie ich es verstehe ,möchtest Du klarstellen,das gar kein Vertrag zustande gekommen ist, da Du diesen widerrufen hast,bevor dieser zustande gekommen ist.

In diesem Falle stellt sich die Frage ,ob Du berechtigt warst zu widerrufen,einmal ob der Grund dafür ausreichend ist,zum anderen ob es dafür eine Frist gibt,und ob du diese Frist eingehalten hast.

Prinzipiell klingt das erstmal so als hättest du einfach nur das Lastschriftmandat zurückgenommen, nicht den Vertrag gekündigt.
Also ja, du musst zahlen.

Wenn es anders ist, musst du wohl noch ein paar Details der Frage hinzufügen, wie von 123Juulia123 beschrieben.

  • Was genau besteht bezüglich Aktvierung im Vertrag?
  • Widerruf vom Grundsatz möglich?
  • Wenn ja, wann ist die Frist abgelaufen
  • usw.

BastiHalligalli 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 11:23

Ich habe das Ticket über die App DB Navigator gebucht. Dort habe ich nirgendwo einem Hinweis gesehen, dass die Aktivierung des Tickets so lange (am Ende waren es bei mir 6 Tage) dauern kann. Nach dem 2. Tag habe ich dem DB Abo Service angerufen und mir wurde gesagt, ich könne es widerrufen, muss dies aber per E Mail tun. Das habe ich sofort gemacht.

Die Bahn beruft sich auf 312 Abs. 8 BGB. Ich sehe das nicht so, da ich das Ticket, als ich es widerrufen habe, ja noch gar nicht hatte.

Die Aufforderung der Bahn ist nun, dass ich das Ticket bis zum 28. 05. überweisen soll.