Lokführer fährt weg, obwohl er mich gesehen hat wo muss man sich beschweren?
Ich bin über die Gleise gegangen, weil ich spät dran war und wollte in den Zug. Der Lokführer schaut aus dem Fenster und fährt trotzdem los. Obwohl er mich gesehen hat, kann ich den anzeigen oder so. Es ist seine Pflicht, mich mitzunehmen. Das nennt man Personenbeförderungsrecht
8 Antworten
Beim Lokführer täte ich mich, denn der muss ja losrollern, wenn denn die Türen zu sind. Das machen ja andere.
Gleis überqueren ist verboten und man wird dann meistens stehen gelassen
Da du über die Gleise gerannt bist hast du einen gefährlichen Eingriff in den Eisenbahnverkehr begannen was eine Strafanzeige nach sich führen kann. Ebenso hast du dadurch gegen die Beförderungsbestimmungen verstoßen was auch zu einem Ausschluss der Fahrt führt. Und du warst zu spät der Zug hatte bereits seine Abfahrtszeit erreicht und hat sich an seinen Fahrplan zu halten wodurch er dich nicht mitnehmen muss. Du kannst auch froh sein das der Lokführer nicht die Bundespolizei gerufen hat.
Geschichten aus dem

Ich bin über die Gleise gegangen, weil ich spät dran war.
Die sogenannten „Gleisrenner“ werden meist mit Absicht stehen gelassen, in der Wartezeit auf den nächsten Zug kann man dann nachdenken was man falsch gemacht hat