Man bekommt eigentlich, analog zum Einberufungsbescheid, einen Gutscheincode mit dem man sich die Fahrkarte selbst bestellen muss. Den kann man mittlerweile online einlösen oder man geht damit in ein Reisezentrum und tauscht den Gutschein in die Fahrkarte um.
Du musst auch den Einberufungsbescheid bei der Kontrolle mit vorlegen, da die Fahrkarte sonst nicht gültig ist.
Wie nun aber der Vorgang ist, wenn du das noch nicht hast, weiß ich leider auch nicht.
Nach Tarifbedingungen für das Deutschlandticket reicht bis Vollendung des 16. Lebensjahres der Schülerausweis!
Hier ein Auszug aus den Tarifbedingungen:
https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2024/11/20241122_TB-DTX_V10.pdf
Viele Grüße!
In vielen Verkehrsverbünden kannst du zusätzlich zum Deutschlandticket den Übergang für die 1. Klasse lösen. Ob es das als Einzelfahrt, Tageskarte oder Monatskarte gibt kommt auf den Verbund drauf an.
Auch kann man neuerdings den Übergang 1. Klasse im Nahverkehr zum Deutschlandtarif im DB Navigator und auf bahn.de buchen.
https://www.bahn.de/angebot/zusatzticket/erste-klasse-upgrade-nv
Das Regio120-Ticket, ebenso das Regio120Plus-Ticket ist ähnlich wie die Ländertickets (Sachsen-Ticket etc.) nicht stornierbar
Du kannst damit genau so fahren wie zuvor auch mit deinem anderen D-Ticket. Lediglich der Anbieter ist hier ein anderer. Die tarifliche Gültigkeit ist die gleiche.
Ich bin über die Gleise gegangen, weil ich spät dran war.
Die sogenannten „Gleisrenner“ werden meist mit Absicht stehen gelassen, in der Wartezeit auf den nächsten Zug kann man dann nachdenken was man falsch gemacht hat
Die Jugend BahnCard gewährt 25% Rabatt auf den Flex-, Spar- und Supersparpreis in der 2. und 1. Wagenklasse.
VG
Es gibt tatsächlich Verkehrsverbünde in denen auch der Führerschein akzeptiert wird, aber standardmäßig ist er nicht dafür zugelassen.
Auf der Seite der Bahn ist alles aufgelistet was geht und was nicht.
https://www.bahn.de/faq/muss-ich-bei-der-kontrolle-im-zug-ausser-dem-ticket-noch-etwas-vorzeigen
Bei Verbundübergreifenden Fahrten, wie dein Bsp. Zittau-Oschatz ist eine „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ für 6,50€ zu lösen. Diese gilt am Tag an dem du es gekauft hast und auch noch am Folgetag bis 3 Uhr.
Aber eine Bundesweite Mitnahme fürs D-Ticket gibt es nicht.
Wenn du damit eine Verbund-Monatskarte meinst, dann ist diese nur im Verbund in den von dir gewählten Zonen/Preisstufen gültig. Für Verbundübergreifende Fahrten; wie dein Bsp. von Zittau nach Oschatz; benötigst du einen Anschlussfahrschein nach Deutschlandtarif.
Wenn sich deine Schule etc. im Landkreis Bautzen befindet, dann ist u.a. die Tarifzone Radeberg mit inbegriffen. Wenn deine Schule nicht im Lk Bautzen ist, dann geht’s nur bis Bischofswerda.
Ist auch auf der Website vom ZVON ganz gut beschrieben.
VG
https://www.zvon.de/de/junge-leute/bildungsticket
Du kannst das D-Ticket über den Navigator buchen. Das gibt es da auch ohnehin nur als reines Onlineticket.
Da es aber ein Abo ist, gibt es da als Zahlungsmethode nur die Lastschrift/Bankeinzug. Per Kreditkarte geht das nicht.
Das ist tatsächlich nur eine Einstellungssache. Man muss bei der Suche einfach ganz unten die Option „Schnelllste Verbindungen anzeigen“ deaktivieren (die ist standardmäßig aktiviert), dann kommen auch die anderen „langsameren“ Züge in der Übersicht.
Dann ist das D-Ticket nicht gültig und du bist damit ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein. Jetzt kommt das natürlich auf den „Schaffner“ an ob er überhaupt den Ausweis dazu kontrolliert oder nicht. Wenn nicht, dann hast du Glück gehabt, wenn doch, dann wirst du aufgeschrieben, bekommst erstmal die Fahrpreisnacherhebung und hast i.d.R. 7-14 Tage Zeit um dein Deutschlandticket mit deinem amtl. Lichtbildausweis bei dem Verkehrsunternehmen nachzureichen. Das damit verbundene Erhöhte Beförderungsentgelt(EBE) veringert sich dann auf eine Bearbeitungsgebühr von ca. 7€.
Am Automaten geht das noch. Neu ist allerdings, dass die Freifahrten am Automaten weiterhin 6 Monate gültig sind, während die Voucher in der MobiDig App jetzt 1 Jahr lang gültig sind.
Die Schichten der Zugbegleiter (S-Bahn) gehen teilweise bis 1 Uhr, ist aber regional unterschiedlich.
Egal ob ein Bild mit hinterlegt ist nicht, sei es auf der Chipkarte oder in einer App — ein amtlicher Lichtbildausweis ist trotzdem erforderlich. Steht aber auch so in den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.