Darf ein Lokführer sich weigern Leute mitzunehmen, die über die Gleise gehen?
Man geht ja auch über die Gleise, um schneller zum Zug zu kommen weil man es eilig hat, darf ein Lokführer dann sagen, du steigst nicht ein hat er diese Rechte wenn man Ticket hat, hat der Lokführer einen mitzunehmen. Das ist nur ein Dienstleister. Er hat einen Kunden mitzunehmen.
19 Antworten
Er hat einen Kunden mitzunehmen
Nein muss er nicht
Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)§ 5 Ausschluss von der Beförderung(1) In Ergänzung zu Anhang I Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/782 können Kinder von der Beförderung ausgeschlossen werden,
(1) In Ergänzung zu Anhang I Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/782 können Kinder von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie
- nicht schulpflichtig sind,
- das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden.
(2) Von der Beförderung können auch Personen ausgeschlossen werden, sofern sie
- eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs sind,
- eine Gefahr für die Sicherheit der Mitreisenden sind oder
- den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen.
(3) Von der Beförderung nach Absatz 2 ausgeschlossene Personen haben keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts oder der Gepäckfracht.
Dazu hat der Lokführer Hausrecht.
Und jetzt wird es richtig lustig
das nennt man Beweispflicht und wenn man noch eine Person bei sich hatte und der Lokführer alleine ist, dann hat er Pech. Das Gericht glaubt eine mehr, wenn man zu zweit ist.
Einen lieben Gruß von A meiner Nachbarin, die ist Jugendstaatsanwältin. Was dümmeres ist ihr nun wirklich noch nie in den Gerichtsaal gekommen.
Früher als Jugendlicher bin ich schon mehrmals zu Fuß über die Bahngleise einer Nebenbahnstrecke gelaufen. (Den überschaubaren Fahrplan hatte ich im Kopf; zudem hörte man jeden Zug schon einige Minuten vorher wiederholt laut pfeifen wegen unzähliger unbeschrankter Bahnübergänge ohne Blinklicht, zudem knisterten vorher auch die Schienen. Ein Lokführer hat mich daher nie auf den Schienen gesehen.)
Im Normalfall würde ich niemals irgendwo über Eisenbahngleise gehen, halte dies für unverantwortlich und habe auch großes Verständnis für den Lokführer, wenn er solche Gleisgeher nicht mitnehmen oder gar sanktionieren will.
Ob er solche Fahrgäste definitiv von der Beförderung ausschließen darf, halte ich schon für problematischer. Denn es ist nicht erkennbar, dass der Gleisläufer eine Gefahr für die Fahrgäste im Zug darstellt. Genauso könnte man auch einen Vater am Bahnsteig stehenlassen, der bei Einfahrt des Zuges seinem Sohn eine Ohrfeige verpasst hat. Das ist genauso eine Straftat.
Hallo,
hier mal exemplarisch die Beförderungsbedingungen der S-Bahn Berlin (und des VBB). Die wichtigen Passagen habe ich mal hervorgeboben.
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
Neben den Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs gelten für das Verhalten in Bahnanlagen und Verkehrsmitteln die jeweiligen Benutzungs- und Hausordnungen der einzelnen Verkehrsunternehmen.
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
[...]
15. Verkehrsmittel oder Betriebsanlagen zu betreten, die nicht zur Benutzung freigegeben sind.
[...]
(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.
Du kannst, wenn du eine die Regelungen missachtest, direkt von der Mitfahrt ausgeschlossen werden. Über die Gleise laufen gehört dazu. Die Beförderungspflicht erlischt damit. Punkt.
Zudem würdest du Leute, die sich nicht benehmen können, auch nicht in den Auto oder dein Haus lassen.
Ja, hab ich schon gesehen. Der wurde auch vom Sicherheitsdienst angesprochen, als der Zug gerade los fuhr.
Ach der Fragesteller ist also die Art von Person weswegen mein Zug immer zu spät kommt: Verspätung wegen Personen auf dem Gleis.
Ja, wenn die Person vom Zug geknutscht und die Fetzen fliegen hat die Natur erfolgreich selektiert.
Oft genug muss man diese Person dann auf einer Strecke von mehreren hundert Metern dann aufsammeln