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Teich auffüllen Vermieter - ohne Absprache?

Hallo,

wohne seit etwa einem Dreiviertel Jahr mit meinem Freund in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.

Nun hat der Gartenteich durch die heißen Sommertage und wenigen Niederschläge natürlich viel Wasser verloren. Der Vermieter bat uns darum diesen bitte wieder aufzufüllen. (Über unseren Wasserhahn/Wasserzähler) Dies haben wir dann auch erstmal getan, waren aber auch skeptisch ob dies überhaupt von uns übernommen werden muss. Schließlich müssen da ja über den Sommer hunderte bis tausende von Liter Wasser rein. Das geht dann natürlich ins Geld. Haben ihn dann deshalb nicht ganz voll gemacht, nur so voll, dass es genug für Fische und Pflanzen ist. Im Mietvertrag steht hier auch nichts bezüglich des Teiches.

Nun waren wir etwa eine Woche im Urlaub und hatten extra den Zählerstand abfotografiert. Und siehe da: der Teich wurde bis oben hin vom Vermieter aufgefüllt und der Zählerstand zeigt nun knapp über 1000 Liter mehr an. Ohne vorherige Absprache!!! Rechtlich kann das doch wohl nicht in Ordnung sein. Immerhin sind das Kosten die wir am Ende tragen müssen. Das wurde nie im Voraus mit uns abgesprochen. (Der Vermieter wohnt übrigens im selben Haus über uns und hat das Recht für die Gartenarbeit unseren Garten zu betreten)

Da wir beide noch sehr jung sind und es unsere erste eigene Wohnung ist, haben wir natürlich noch wenig Erfahrung und würden gerne mal wissen, wie es andere sehen. Wer muss die Kosten in diesem Fall tragen? Wir sind der Meinung, dass dies der Vermieter zu tragen hat, da der Vermieter schließlich der Eigentümer ist und wir nur die Mieter.

Vielen Dank im Voraus :)

Teich, Mietrecht, Nebenkosten, Wasserkosten

Laut Elektriker dürfen keine Zeitungen, Pappkartons, ... in der Wohnung sein wegen Brandgefahr. Einzelne Umzugskartons, Pappkartons kann er nichts sagen, oder?

Hallo

Der Elektriker war bei mir, um eine neue Anlage einzubauen. Dabei musste er in mein Hauptzimmer und hat bemängelt, dass ich dort viele Pappkartons stehen hatte und Zeitungen. (Da wir längere Zeit keine Papiertonne hatten und ich somit diese nicht entsorgen konnte.)

Zeitungen, Pappierkram, Kartons habe ich nun so gut es geht entsorgt (insofern es keine wichtigen Unterlagen waren.)

Ein paar Pappkartons, die ich noch brauche um dort z.B. die PS4 , den Bildschirm Pc , ... wieder zu verpacken bleiben da und ein paar Umzugskartons auch, da ich die Sachen daraus nirgendwo verstauen kann. Bin von einer 3-Zimmer Wohnung auf eine 1-Zimmer Wohnung gewechselt, in eine andere Stadt gezogen, wo die Miete sehr hoch ist .

Solange diese kleinen Kartons auf den Schränken liegen oder die Umzugskartons auf dem Boden vor den Schränken ordentlich stehen, kann er nichts mehr sagen wegen Brandgefahr, oder?

Er will in Kürze wieder kommen, um es zu kontrollieren. Er sagt, er könnte mitverantwortlich gemacht werden, wenn was passiert. Er hat auch Fotos gemacht, die er dann wieder löschen will oder weiterleiten will, wenn nichts passiert wäre an Feuerwehr und Polizei, was sehr teuer für mich würde. (Ohne mich vorher zu fragen, was sicherlich rechtlich auch nicht erlaubt ist.)

Habe ich mit meiner Frage recht und gibt es noch etwas zu beachten, wenn er wieder kommt, um zu kontrollieren?

Freue mich auf Deine Antwort und danke Dir und wünsche eine angenehme Woche, bleib gesund.

Mit freundlichem Gruss

Trend4

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Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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