Was passiert wenn ungeeichte Wasserzähler verwendet werden?
Ein Mieter einer Mietwohnung, bekommt eine Wasserrechnung mit extrem hohen Kaltwasserverbrauch, daraufhin veranlasst die Wasserversorgerfirma auf Wunsch des Kunden einen Kontrolltermin, der hervorbringt, dass der Zähler defekt ist.
Nun ist jedoch das Problem aufgetaucht, dass Zähler laut Gesetz nur 5 Jahre geeicht sind und danach nachgeeicht werden müssen. Der Zähler ist aber bereits seit 7 Jahre verbaut (ohne Kontroll/Ablesetermin dazwischen).
Hat der Mieter nun Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten oder lässt sich die Rechnung anfechten? Es wurden ja 2 Jahre lang, der Wasserverbrauch mit einem ungeeichten Zähler gemessen.
Eine gültige Betriebskostenabrechnung kann ja nur mit einem gültigen Zähler erstellt werden, da dieser aber ungeeicht ist und somit nicht gültig ist, ist die Abrechnung dann ebenfalls ungültig?