Vorübergehende Fremdunterbringung Kind 16 Jahre?
Ich wollte nachfragen, ob es über das Jugendamt die Möglichkeit gibt, mein Kind 16 vorübergehend, für etwa zwei bis drei Wochen, fremd unterzubringen, damit ich die notwendige Zeit zur Klärung der familiären Situation habe. Es gibt große Schwierigkeiten zwischen ihm und mir.
Familienrecht,
Jugendamt