Vorübergehende Fremdunterbringung Kind 16 Jahre?

2 Antworten

Guten Morgen,

Um ein persönliches Gespräch im Jugendamt wirst du nicht herumkommen, erfrag lieber nach einem persönlichen Gesprächstermin und dann kann vor Ort alles weitere besprochen werden.

Ja,das finde ich in Ordnung so