Mietrecht – die besten Beiträge

Silberfische oder Papierfische?

Guten Abend,

wir haben eine „gehobene“ Neubauwohnung, welche leider diese ungebetenen Gäste beherbergt. Unsere Luftfeuchtigkeit ist nicht sonderlich hoch ungefähr bei 48 % und gerade in den trockenen Räumen sehen wir vermehrt diese Viecher. Manchmal sieht man eins in der Badewanne, besonders sieht man aber eins im Babyzimmer, wenn man zum Beispiel ein Dekoobjekt hochhebt. Wir besitzen in der gesamten Wohnung Fußbodenheizung und leider hat das Parkett undichte Stellen, wodurch die Fische wahrscheinlich ein und ausgehen. Ansonsten habe ich auch entdeckt, dass wir Staubläuse haben und diese ja nun gerne von den Tiertierchen gefressen werden. Wir staubsaugen, hier nahezu täglich und unsere Wohnung ist sauber. Umso ärgerlicher ist es, dass diese Tiere ständig ein und ausgehen und wir sie nicht loswerden. Das Problem ist übrigens im ganzen Haus und somit auch in anderen Wohnungen vertreten. Ich hatte schon überlegt, ob ich mich an die Verwaltung wende, bin allerdings unsicher, ob diese helfen und einschreiten kann und wird. Da wir ein Kind und Haustiere in der Wohnung haben, möchten wir ungerne harte Chemikalien oder Insektizide einsetzen. Ein Kammerjäger würde ja nun auch nicht sonderlich viel bringen, wenn das ganze Haus befallen ist.
Kennt sich jemand aus und kann sagen, was man dagegen tun kann und ob es sich hierbei um Papier- oder Silberfische handelt? Ich habe bereits im Internet nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten geforscht. Bücher habe ich zur Genüge, allerdings sind die in einem sehr guten Zustand nicht angefressen und die Tiere halten sich dort auch nicht auf. Am meisten sehe ich sie am Boden, aber vereinzelt auch mal an der Wand.

Vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
Haushalt, Insekten, Mietrecht, Käfer, Kammerjäger, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Ungeziefer, Ungezieferbekämpfung, Verwaltung, Silberfische, schaedlinge-im-haus, Staubläuse, Käferart, Papierfische

Katzen unter eigenen Balkon?

Hallo, ich wohne in einem 3 Partien Haus im EG als Mieterin. Auf dem Grundstück laufen nach meiner Sichtung 2 Wild Katzen herum. Eine fremde Frau die hier nicht wohnt aber meine Vermieterin kennt, kommt mehrmals am Tag auch zu unchristlichen Zeiten vorbei um die Katzen zu füttern und um sich um sie zu kümmern.

Das ist an sich nicht das Problem. Aber unter meinem Wohnzimmer Balkon ist sozusagen der Katzen Schlaf Platz wo es auch dementsprechend aussieht stapeln sich Kartons , Katzen Kratzbäume, Futter Schalen ect. Vor meinem Balkon das Rasen Grundstück ist voll mit Katzen Kot und teilweise undefinierten Lebensmitteln die diese Frau rumwirft.

Auch teilweise auf dem Grundstück verteilt liegen undefinierte Lebensmittel die teilweise mein Hund frisst. Außerdem wird von mir verlangt das ich im Sommer den Rasen mähe was an für sich kein Problem wäre jedoch ich dies sehr eklig finde aufgrund von dem Zustand des Rasens.

Meine Vermieterin sagt dauernd sie kenne das Problem und meinte es wäre unzumutbar. Verlangt aber von mir das ich mein Hund auf dem Grundstück nicht Mal mehr in die Nähe des Rasens lasse und ihn an die Leine nehmen soll.

Auch musste ich mit meinem Hund den Tierarzt aufsuchen da ich nicht wusste was sie für Sachen gefressen hat auf dem Rasen.

Muss ich sowas akzeptieren ? Da ich z.B. im Sommer wenn ich auf dem Balkon sitze die Katzen rieche.

Liebe Grüße

Tiere, Garten, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung, Balkon, Freigänger

Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?

Hallo,

wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.

Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.

Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.

Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.

Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?

Mietrecht, Garage, parken

Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht