Mietrecht – die besten Beiträge

Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel

Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

Mieter erteilt Vermieter Hausverbot... Wohnungsbesichtigung für potentielle neue Mieter möglich?

Wir haben seit August Mieter, welche von Anfang an nicht mal die Hälfte der Miete bezahlt haben, Mietvertrag kam letzten Endes nicht zustande, da der Mieter relativ schnell wieder gekündigt hat.

Nun kamen mehrfach schreiben bezüglich Mängel (Wohnung war in Renovierungszustand und wollte vom Mieter selbst gemacht werden), Fliese kaputt in der Küche (3 angesetzte Reparaturtermine vom Mieter verstreichen lassen worden), Türrahmen gebrochen und Dübellöcher in den Wänden bzw fehlende Zierleisten.

Nach wie vor kommen nur 500 € Miete von den angesetzten 1050 € Warmmiete. Nun behauptet der Mieter er hätte 2 Garagen gemietet, welche nie Gegenstand des Vertrages bzw mündlicher Absprache waren, sondern von anderen Mietern vorher schon belegt waren.

Jetzt ist dem Vermieter gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen worden, welcher aber regl in die Nähe der Wohnung muss, da sich dort öffentliche Toiletten befinden bzw die Familie des Vermieters im Haus gegenüber wohnt und die selbe Einfahrt genutzt wird.

Die angebrachten Rauchmelder sind aus der Wohnung verschwunden und werden vom Mieter als Mangel deklariert.

Die Freundin des Mieters stellt nun auch die Behauptung auf, dass der Vermieter deren Auto verkratzt hätte, dabei hielt sich der Vermieter zu keiner Zeit auf dem Grundstück auf, auf der das Auto abgestellt wurde.

Da die Wohnung ja gekündigt ist und zum Februar 24 neu vermietet werden soll, stellt sich nun auch die Frage, wie es denn mit weiteren Wohnungsbesichtigungen verhält, da ja aktuell ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Dass die Sache natürlich auch vom Anwalt des Vermieters geprüft wird ist denke ich selbstverständlich, allerdings würden wir gerne wissen, wie wir nun weiter verfahren sollen, können, dürfen?

Vielen Dank im Voraus

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter

Altbau - Stromanschluss auf Starkstrom aufrüsten? Wasserleitung?

Hallo Liebe Community,

ich bin neu Umgezogen, und so unwissend wie ich war habe ich mich dem Charme einer Altbau Wohnung hingegeben mit einer Küche ohne Starkstrom und mit nur 4 Steckdosen...

Nun die Frage: Anschließen muss ich Spülmaschine, Waschmaschine, Herd, Ofen und den Kühlschrank.. Habe keinen Starkstrom und brauche mehr Steckdosen. Kann man Starkstrom nachrüsten - mit wie viel Aufwand und Kosten ist das verbunden? Worauf muss ich achten - kann es sein das mir die Leitung um die Ohren fliegt wenn ich die Geräte teilweise gleichzeitig benutze? Plus (hab ich mal gehört) - kann ich nur 2 Herdplatten nutzen (falls ja, kann ich mit einer großen Induktionsherdplatte tricksen?

Gilt "Wie gesehen so gemietet?" oder muss mein Vermieter aufrüsten? Evtl. teilt man sich die Kosten? Oder muss ich gar nicht unbedingt Starkstrom haben?

Bis Ende Februar kommt meine neue Einbauküche und ich muss so langsam nach Geräten schauen und bin relativ lost bei den Merkmalen worauf ich achten soll.

PS: Noch eine Frage am Rande - weiß jemand welche Rohre ich kaufen muss um Spüle, Spülmaschine und Waschmaschine anzuschließen? Spüle und Spülmaschine kommen erst in 2 Monaten aber ich wollte im Voraus schonmal meine Waschmaschine anschließen.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke im Voraus!

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