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Vermieterin will Deinstallation von Internet Leitung, ist das so richtig?

Hallo!

vorab ich bin ziemlich jung und kein Fachmann in diesem Bereich, deshalb bitte ich um freundliche und nicht beleidigende antworten!

Am Montag bin ich zu meinem Telefonanbieter “O2” gegangen um einen Vertrag für einen Router und WLAN für Daheim abzuschließen.

Zunächst wurde überprüft ob eine Art “Leitung” zur Aktivierung bzw Freischaltung vorliegt, welche vorhanden war. Danach wurde der Vertrag abgeschlossen.

Daraufhin wurde ich darauf hingewiesen, dass sich eine externen Firma bei mir melden wird uM einen Installationstermin des Routers auszumachen, was auch geschah, der Termin fande heute, am Donnerstag statt.

Zunächst lief alles normal, bis einer der Installateure meinte, dass sie unten im Hausflur die Leitung suchen welche zu uns in die Wohnung führt. Ich nehme an, dass wir zwar einen Tv-Anschluss hatten, aber keinen Kabelanschluss fürs Internet (kann das sein?). Nach etwa 1h war alles fertig und die Herren verließen unsere Wohnung.

Heute Abend dann die böse Überraschung: unsere Vermieterin klingelte und beklagte sich über eine neue angebrachte Box im Flur und das jetzt alles zu voll an der wand sei (?) und dass das so nicht gehen würde und dass das sofort wieder deinstalliert werden müsse. Auch hier vorweg: das eine neue Box angebracht wurde im allgemeinen Flur, war mir neu und nicht mit mir abgesprochen, geschweige denn wurde ich daraufhin gewiesen, sonst hätte ich die Vermieterin davor informiert und natürlich GEFRAGT!

Jetzt komm ich allerdings zum wesentlichen, ich denke das wir für unseren Vertrag bei O2 diese Box unten brauchen um die Leitung zu verwenden zu können um Internet zu haben.
Die Vermieterin meinte wohl auch, dass ein anderer Mieter eine solche Box installieren lassen wollte aber sie dies auch verneinte. Den genauen Grund nannte sie nicht!
Kann es sein das eine Vermieterin sowas verbieten darf oder ist es nicht erlaubt, sofern ein Anschluss vorliegt dem Mieter eine Bereitstellung von solchen Installationen zu gewährleisten?

Die Vermieterin meinte auch das es bereits einen Telefonanschluss gäbe. Ist dies mit dem oben beschriebenen gleichzusetzen?

Ich kenne mich wirklich nicht bei diesem Thema aus und danke euch schon jetzt für eure Hilfe!

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Wie gehe ich vor, wenn mein Vermieter sich bei einer tropfenden Undichtigkeit in der Wohnung Zeit lässt?

Hallo liebe Comunity!
am 21.10.23 erfolgte um 12:00 Uhr der Besuch eines Technikers von Techem zur Installation des Wärmemengenzählers und zum Austausch des Warmwasserzählers in meiner Wohnung. Während dieser Arbeiten stellte der Monteur fest, dass an der Absperrung Tropfen austraten und diese sogar abgebrochen war. Sofort informierte der Monteur den Vermieter per E-Mail, woraufhin dieser zugab, den Schaden verursacht zu haben, und daher auch für die Reparatur verantwortlich sei.

Es ist äußerst unangebracht, den Monteur für diesen Schaden haftbar zu machen, insbesondere da ich selbst Zeuge der veralteten und maroden Zustände der Absperrung war. Leider zeigt sich unser Vermieter in solchen Angelegenheiten wenig kooperativ, was regelmäßig zu Konflikten führt, da er sich vor Verantwortung drückt. In der Zwischenzeit habe ich einen Eimer unter die undichte Stelle gestellt, der innerhalb von 24 Stunden bereits 6 Liter aufgefangen hat. Dies ist nicht nur lästig, sondern auch unpraktisch, da man nicht ständig zu Hause ist oder möglicherweise verreisen möchte.

Trotz mehrfacher Aufforderung beabsichtigt der Vermieter, den Schaden erst in den nächsten zwei Wochen zu beheben. Diese Verzögerung ist inakzeptabel, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich um eine undichte Stelle handelt. Der Vermieter zeigt bereits eine erschreckende Tendenz zum Sparen, was sich auch in einer Mieterhöhung niederschlägt. Zudem kam es dieses Jahr mehrmals zu Ausfällen der Heizung, bei denen wir den Vermieter informieren mussten, bevor er endlich tätig wurde.

Angesichts dieser Umstände stellt sich die Frage, wie man gegen einen solchen Vermieter vorgehen kann. Es scheint, als ob Streitigkeiten nur noch über den Mieterschutzbund geklärt werden können, wie dies in der Vergangenheit bereits der Fall war. Ich bitte daher um dringende Unterstützung und Rat, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen sollten.

Lieben dank für einige Tipps dazu

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Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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