Mietrecht – die besten Beiträge

Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

Mieter erteilt Vermieter Hausverbot... Wohnungsbesichtigung für potentielle neue Mieter möglich?

Wir haben seit August Mieter, welche von Anfang an nicht mal die Hälfte der Miete bezahlt haben, Mietvertrag kam letzten Endes nicht zustande, da der Mieter relativ schnell wieder gekündigt hat.

Nun kamen mehrfach schreiben bezüglich Mängel (Wohnung war in Renovierungszustand und wollte vom Mieter selbst gemacht werden), Fliese kaputt in der Küche (3 angesetzte Reparaturtermine vom Mieter verstreichen lassen worden), Türrahmen gebrochen und Dübellöcher in den Wänden bzw fehlende Zierleisten.

Nach wie vor kommen nur 500 € Miete von den angesetzten 1050 € Warmmiete. Nun behauptet der Mieter er hätte 2 Garagen gemietet, welche nie Gegenstand des Vertrages bzw mündlicher Absprache waren, sondern von anderen Mietern vorher schon belegt waren.

Jetzt ist dem Vermieter gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen worden, welcher aber regl in die Nähe der Wohnung muss, da sich dort öffentliche Toiletten befinden bzw die Familie des Vermieters im Haus gegenüber wohnt und die selbe Einfahrt genutzt wird.

Die angebrachten Rauchmelder sind aus der Wohnung verschwunden und werden vom Mieter als Mangel deklariert.

Die Freundin des Mieters stellt nun auch die Behauptung auf, dass der Vermieter deren Auto verkratzt hätte, dabei hielt sich der Vermieter zu keiner Zeit auf dem Grundstück auf, auf der das Auto abgestellt wurde.

Da die Wohnung ja gekündigt ist und zum Februar 24 neu vermietet werden soll, stellt sich nun auch die Frage, wie es denn mit weiteren Wohnungsbesichtigungen verhält, da ja aktuell ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Dass die Sache natürlich auch vom Anwalt des Vermieters geprüft wird ist denke ich selbstverständlich, allerdings würden wir gerne wissen, wie wir nun weiter verfahren sollen, können, dürfen?

Vielen Dank im Voraus

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter

Altbau - Stromanschluss auf Starkstrom aufrüsten? Wasserleitung?

Hallo Liebe Community,

ich bin neu Umgezogen, und so unwissend wie ich war habe ich mich dem Charme einer Altbau Wohnung hingegeben mit einer Küche ohne Starkstrom und mit nur 4 Steckdosen...

Nun die Frage: Anschließen muss ich Spülmaschine, Waschmaschine, Herd, Ofen und den Kühlschrank.. Habe keinen Starkstrom und brauche mehr Steckdosen. Kann man Starkstrom nachrüsten - mit wie viel Aufwand und Kosten ist das verbunden? Worauf muss ich achten - kann es sein das mir die Leitung um die Ohren fliegt wenn ich die Geräte teilweise gleichzeitig benutze? Plus (hab ich mal gehört) - kann ich nur 2 Herdplatten nutzen (falls ja, kann ich mit einer großen Induktionsherdplatte tricksen?

Gilt "Wie gesehen so gemietet?" oder muss mein Vermieter aufrüsten? Evtl. teilt man sich die Kosten? Oder muss ich gar nicht unbedingt Starkstrom haben?

Bis Ende Februar kommt meine neue Einbauküche und ich muss so langsam nach Geräten schauen und bin relativ lost bei den Merkmalen worauf ich achten soll.

PS: Noch eine Frage am Rande - weiß jemand welche Rohre ich kaufen muss um Spüle, Spülmaschine und Waschmaschine anzuschließen? Spüle und Spülmaschine kommen erst in 2 Monaten aber ich wollte im Voraus schonmal meine Waschmaschine anschließen.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke im Voraus!

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Vermieterin will Deinstallation von Internet Leitung, ist das so richtig?

Hallo!

vorab ich bin ziemlich jung und kein Fachmann in diesem Bereich, deshalb bitte ich um freundliche und nicht beleidigende antworten!

Am Montag bin ich zu meinem Telefonanbieter “O2” gegangen um einen Vertrag für einen Router und WLAN für Daheim abzuschließen.

Zunächst wurde überprüft ob eine Art “Leitung” zur Aktivierung bzw Freischaltung vorliegt, welche vorhanden war. Danach wurde der Vertrag abgeschlossen.

Daraufhin wurde ich darauf hingewiesen, dass sich eine externen Firma bei mir melden wird uM einen Installationstermin des Routers auszumachen, was auch geschah, der Termin fande heute, am Donnerstag statt.

Zunächst lief alles normal, bis einer der Installateure meinte, dass sie unten im Hausflur die Leitung suchen welche zu uns in die Wohnung führt. Ich nehme an, dass wir zwar einen Tv-Anschluss hatten, aber keinen Kabelanschluss fürs Internet (kann das sein?). Nach etwa 1h war alles fertig und die Herren verließen unsere Wohnung.

Heute Abend dann die böse Überraschung: unsere Vermieterin klingelte und beklagte sich über eine neue angebrachte Box im Flur und das jetzt alles zu voll an der wand sei (?) und dass das so nicht gehen würde und dass das sofort wieder deinstalliert werden müsse. Auch hier vorweg: das eine neue Box angebracht wurde im allgemeinen Flur, war mir neu und nicht mit mir abgesprochen, geschweige denn wurde ich daraufhin gewiesen, sonst hätte ich die Vermieterin davor informiert und natürlich GEFRAGT!

Jetzt komm ich allerdings zum wesentlichen, ich denke das wir für unseren Vertrag bei O2 diese Box unten brauchen um die Leitung zu verwenden zu können um Internet zu haben.
Die Vermieterin meinte wohl auch, dass ein anderer Mieter eine solche Box installieren lassen wollte aber sie dies auch verneinte. Den genauen Grund nannte sie nicht!
Kann es sein das eine Vermieterin sowas verbieten darf oder ist es nicht erlaubt, sofern ein Anschluss vorliegt dem Mieter eine Bereitstellung von solchen Installationen zu gewährleisten?

Die Vermieterin meinte auch das es bereits einen Telefonanschluss gäbe. Ist dies mit dem oben beschriebenen gleichzusetzen?

Ich kenne mich wirklich nicht bei diesem Thema aus und danke euch schon jetzt für eure Hilfe!

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Wie gehe ich vor, wenn mein Vermieter sich bei einer tropfenden Undichtigkeit in der Wohnung Zeit lässt?

Hallo liebe Comunity!
am 21.10.23 erfolgte um 12:00 Uhr der Besuch eines Technikers von Techem zur Installation des Wärmemengenzählers und zum Austausch des Warmwasserzählers in meiner Wohnung. Während dieser Arbeiten stellte der Monteur fest, dass an der Absperrung Tropfen austraten und diese sogar abgebrochen war. Sofort informierte der Monteur den Vermieter per E-Mail, woraufhin dieser zugab, den Schaden verursacht zu haben, und daher auch für die Reparatur verantwortlich sei.

Es ist äußerst unangebracht, den Monteur für diesen Schaden haftbar zu machen, insbesondere da ich selbst Zeuge der veralteten und maroden Zustände der Absperrung war. Leider zeigt sich unser Vermieter in solchen Angelegenheiten wenig kooperativ, was regelmäßig zu Konflikten führt, da er sich vor Verantwortung drückt. In der Zwischenzeit habe ich einen Eimer unter die undichte Stelle gestellt, der innerhalb von 24 Stunden bereits 6 Liter aufgefangen hat. Dies ist nicht nur lästig, sondern auch unpraktisch, da man nicht ständig zu Hause ist oder möglicherweise verreisen möchte.

Trotz mehrfacher Aufforderung beabsichtigt der Vermieter, den Schaden erst in den nächsten zwei Wochen zu beheben. Diese Verzögerung ist inakzeptabel, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich um eine undichte Stelle handelt. Der Vermieter zeigt bereits eine erschreckende Tendenz zum Sparen, was sich auch in einer Mieterhöhung niederschlägt. Zudem kam es dieses Jahr mehrmals zu Ausfällen der Heizung, bei denen wir den Vermieter informieren mussten, bevor er endlich tätig wurde.

Angesichts dieser Umstände stellt sich die Frage, wie man gegen einen solchen Vermieter vorgehen kann. Es scheint, als ob Streitigkeiten nur noch über den Mieterschutzbund geklärt werden können, wie dies in der Vergangenheit bereits der Fall war. Ich bitte daher um dringende Unterstützung und Rat, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen sollten.

Lieben dank für einige Tipps dazu

Mietrecht, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung

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