Vermieterin will Deinstallation von Internet Leitung, ist das so richtig?

2 Antworten

Ich nehme a das wir zwar einen Tv-Anschluss hatten

Ja das ist möglich.

Aber wenn ich das richtig mitbekommen habe sind Multi-Media-Anschlüssen schon seit den 80ern Standard.

Aber der Kernpunkt. Kann die vermieterin Internet verbieten ? Nein. Kann sie aber Umbauten verbieten ? Ja.

Ich kann es dir wirklich nicht sicher sagen aber ich vermute das sie tatsächlich das recht hat den rückbau zu fordern.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Bürgergeldempfänger bist würde ich also zu einer Rechtsberatung raten. Internet wird ja inzwischen auch beruflich oft genug benötigt.

Den ob du deshalb den Vertrat mit O2 kündigen kannst wage ich zu bezweifeln. Und das hieße die Installationskosten und 2 Jahre Laufzeit müsstest du bezahlen.

Wenn du möglichst wenig Ärger mit der Vermieterin haben willst wäre vermutlich der von Aron angesprochene USB-Internet-Stick das sinvollste. Dann gehst du über den Mobilfunk ins Internet mit so einem Stick. Geht natürlich nur wenn du auch ausreichend gutes mobiles Internet in der Wohnung empfangen kannst.

aannzzzkkk 
Fragesteller
 30.11.2023, 23:51

Danke für deine Hilfe!
Tatsächlich ist es so, dass wir am Berg wohnen und kein gutes mobiles Internet in der Wohnung empfangen können. Mal abgesehen, dass sie das Recht auf eine deinstallation habe, empfinde ich die Aussage weil Die Wand zu voll sei dann, als Strohmann-Argument. Aber naja tut ja nichts zur Sache, dass sie wie gesagt ein Recht darauf hätte wahrscheinlich…

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Asporc  30.11.2023, 23:53
@aannzzzkkk
als Strohmann-Argument.

Ja das ist merkwürdig. Natürlich könntest du auch mit den anderen Mietern Kontakt aufnehmen und die fragen ob die nicht auch gerne ein festnetz-DSL hätten.

Auf diese Weise könntest du wenigstens raus bekommen was die Frau wirklich stört.

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aannzzzkkk 
Fragesteller
 30.11.2023, 23:53

Und genau das ist das Problem: nun stecke ich in einem Vertrag fest für mind 2 Jahre 😅

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Asporc  30.11.2023, 23:54
@aannzzzkkk

Dann würde ich die Rechtsberatung so oder so zahlen. Die sollten wissen ob es ähnliche Gerichtsurteile gibt.

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aannzzzkkk 
Fragesteller
 30.11.2023, 23:56
@Asporc

Danke, das werde ich auf jeden Fall. So langsam habe ich die leise Vermutung, dass es bei ihr um Strahlen gehen könnte, sie hatte auch fast das weinen angefangen vor lauter Wut 😟.

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Zunächst mal: Deine Vermieterin ist eine blöde Kuh, die keine Ahnung hat und sich auch noch was drauf einbildet.

Sie hat zwar grundsätzlich das Recht zu entscheiden, ob Mieter in Gemeinschaftsräumen Installationen einrichten (lassen) dürfen, andererseits aber auch die Pflicht, Mietern den Zugang zu moderner Kommunikation zu ermöglichen.

Ich würde sie einfach fragen welche Alternative sie sieht. Bis dahin bleibt der Anschluss wie er ist, ansonsten drohst du mit Mietminderung.

Allerdings hättest du dich über die im Haus vorgesehene Variante im Vorfeld selber erkundigen müssen.

aannzzzkkk 
Fragesteller
 01.12.2023, 10:10

Danke für deine Antwort!
zu deinem letzten Punkt: vollkommen richtig, nur leider wurde mir selber nicht mitgeteilt, dass eine neue Leitung + neuer Kasten installiert wird. Eigentlich ging es ja um die Installation von meinem WLAN- Router in der Wohnung.

Sie sieht eine neue Alternative und eine “günstigere” in dem ich den Anbieter wechsle. Dabei versteht sie glaube ich auch nicht, dass ein Vertrag mind. 2 Jahre geht und eig. Nicht gekündigt werden kann. Ich weiß dass meine Mutter, die davor in der Wohnung gelebt hat, auch genau dasselbe Problem hatte! Dort wurde (nur) in der Wohnung ein wlan-Router installiert bekommen hatte und das Internet kam nicht an. Wahrscheinlich weil eben eine Leitung fällt. Anderseits ist es auch ihre Aufgabe, also von der Vermieterin, mitzuteilen, welcher Anbieter hier bevorzugt wird und wie das funktioniert (spreche vom Einzug).

Ich bin da ganz mit dir, zudem was du am Anfang sagst…Sie konnte mir keinen (verständlichen) Grund nennen, weshalb das umgehend wieder weg müsste. Ich nehme wirklich an, diese Frau hat eventuell Angst vor strahlen oder anderem…?

Sie meinte wohl auch, dass ein anderer Mieter sowas auch schon mal wollte und sie dies auch abgelehnt habe. Warum? Nannte sie nicht :).

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