Haben die Deutschen Vermieter manchmal das Recht, jemanden aufgrund seiner Herkunft zu diskriminerien?

13 Antworten

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Sie können frei entscheiden, warum sie lieber einen anderen Mieter nehmen, müssen sie nicht begründen, sollten sie in dem Fall auch besser für sich behalten. Denn dies so in eine Annonce zu schreiben würde eine Basis für eine Klage ergeben, da das Grundgesetz dem entgegensteht.

Also, eigentlich dürfen sie es nicht. Praktisch kaum belegbar.

Nein, das Recht haben sie nicht, das könnte Schadenersatzforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslösen. Aber: Sofern die Herkunft nicht das entscheidende Merkmal ist, können Vermieter sich ihren Mieter frei auswählen - und Dinge wie Solvenz und erwartbare Integration in die Hausgemeinschaft sind durchaus zulässige Kriterien (es gibt auch genügend Deutsche, bei denen man an der Intergration in die Hausgemeinschaft zweifeln kann, was bei Ausländern aber keineswegs erwartbar sein muss).

Kein Vermieter, der alle Tassen im Schrank hat, wird heute noch glauben, dass er mit deutschen Mieter:innen nur aufgrund der Herkunft vor Problemen sicher ist. Im Gegenteil - viele Menschen mit ausländischen Wurzeln bemühen sich doppelt, anständige und problemlose Mieter:innen zu sein.

Zweitens gilt aber nach wie vor das freie Vertragsrecht. Als Vermieter kann ich jeden Mietinteressenten ablehnen und muss dies auch nicht begründen.

PlanckEinstein  24.07.2023, 13:29
Zweitens gilt aber nach wie vor das freie Vertragsrecht. Als Vermieter kann ich jeden Mietinteressenten ablehnen und muss dies auch nicht begründen.

Diese Vertragsfreiheit wird aber durch das Diskriminierungsverbot in §§ 1, 19, 21 AGG eingeschränkt, das es etwa in der Regel verbietet, Mieter anhand der Herkunft auszuwählen.

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Traconias  24.07.2023, 15:40
@PlanckEinstein

Welcher Vermieter wäre so dämlich, das den abgelehnten Interessenten gerichtsverwertbar mitzuteilen?

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PlanckEinstein  24.07.2023, 19:12
@Traconias

Klar, in den allermeisten Fällen wird das zumindest bei privaten Vermietern nicht nachzuweisen sein. Wir reden hier aber darüber, wie die Rechtslage ist und die ist so, dass das "freie Vertragsrecht" eben nur eingeschränkt gilt.

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Gerade in einem anderen Forum gelesen, da vermietet einer lieber an Migranten als in Inländer.

Weil die nicht nach ein paar Monaten Mietminderung verlangen, weil ein Baum von 14 bis 15 Uhr Schatten auf den Balkon wirft....

Das passiert immer wieder in der Praxis - natürlich ohne dass der Vermieter das Kind beim Namen nennt.

Es ist rassistisch und Menschen verachtend!

Ich habe viele Jahre mit Flüchtlingen im Heranwachsenden Alter gearbeit (16-20 Jahre). Die waren in ihrer Haushaltsführung allemal sauberer als die Deutschen. Und wenn man sie gut informiert über die Regeln, die Mieter zu beachten haben, dann halten sie sich daran.